Die Versprechungen der Frau Merkel zum Beschäftigungsdatenschutzgesetz

Bessere Videoüberwachung für mehr Sicherheit

Die Bundesregierung will das Sicherheitsniveau in Deutschland erhöhen. Eine Gesetzesänderung soll es privaten Betreibern öffentlicher Anlagen und Veranstaltungen erleichtern, verstärkt Videoüber-wachung einzusetzen. Das Kabinett hat einen Entwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes beschlossen.

Der Anschlag auf den Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz in Berlin, aber auch das Attentat in Ansbach und der Amoklauf in München im Sommer haben in aller Deutlichkeit gezeigt: Terroristen und Straftäter wählen für Anschläge hochfrequentierte öffentlich zugängliche Anlagen aus, um größtmöglichen Schaden anzurichten.

Schutz von Leben und Gesundheit

Das Kabinett will daher die Regelung über die Videoüberwachung im Bundesdatenschutzgesetz anpassen. 
Der Schutz von Leben, Gesundheit oder Freiheit von Menschen soll bei Videoüberwachungsmaßnahmen durch private Betreiber in öffentlich zugänglichen Räumen als "besonders wichtiges Interesse" gelten. Datenschutzaufsichtsbehörden sollen diese gesetzliche Wertung bei der Prüfung von Videoüberwachung besonders berücksichtigen.
Das betrifft alle Arten von öffentlichen Anlagen, wie Sport- und Vergnügungsstätten oder Einkaufszentren und gilt damit auch für Weihnachtsmärkte. Außerdem werden alle Fahrzeuge des Schienen-, Schiffs- und Busverkehrs einbezogen und dazugehörige Einrichtungen wie Busbahnhöfe oder Fährterminals. Das sind die Nachrichten vom 22.12.2016

Unabhängig davon tritt jedoch am 27.5.2018 die europäische Datenschutzverordnung in Kraft.
Was Frau Merkel ständig  macht, das sind:

Versprechen 
Versprechen 
Versprechen

Schnell die Wähler beruhigen, aber  dann nichts davon einhalten, das ist die jahrelange Taktik von Frau Merkel. Der eingelullte Wähler und die "Lückenpresse" wollen dies aber nicht sehen.



Der Beweis für die Hinhaltetaktik der Frau Merkel ist das Beschäftigtendatenschutzgesetz, aus dem  Jahre 2010


Die schwarz/gelbe Regierungskoalition hat vor der Wahl  40 Mio. Arbeitnehmer schlichtweg betrogen.

Am 13.1.2013 verkündet der Bundestagsabgeordnete Frieser auf seiner Internetseite vollmundig die baldige Verabschiedung des seit 2010 vorliegenden Entwurf zur Regelung des Beschäftigtendatenschutz. Großspurig war in einer Pressemitteilung von Frieser noch die Rede von einem "starken Schutz der Daten  für 40 Mio. Arbeitnehmer" und dem "detailliertesten Datenschutz Europas".

 Michael Frieser, MdB  hatte auf seiner Internetseite stehen:
Erst diese christlich-liberale Bundesregierung handelt. Vor allem wird ein starker Schutz der Daten von nahezu 40 Mio. Arbeitnehmern in Deutschland erreicht, der sich nicht nur an der vorhandenen Rechtsprechung orientiert. Er geht sogar darüber hinaus. Damit ist es das detaillierteste Datenschutzrecht Europas. Wichtigste Regelung ist, dass die verdeckte Videoüberwachung in Deutschland umfassend verboten wird.
Zur Erinnerung, Pressemitteilung-Frieser.pdf vom 13.1.2013

Klammheimlich wurde das ganze Thema Beschäftigtendatenschutz von der Regierungskoalition bereits am 26.2.3103 aber wieder auf  Eis gelegt. Anfragen, was denn mit der Reform des Beschäftigtendatenschutzes nun sei, wurden von MDB Frieser nicht beantwortet. Vermutlich ist er von seinen eigenen Parteifreunden nicht darüber informiert worden, das dass Thema Datenschutz im kommenden Wahlkampf als störend angesehen wurde.



Seit Ende 2010 war die Erweiterung des §32 BDSG bereits eine beschlossene Sache und sollte jetzt endlich im Januar 2013 verabschiedet werden.


Schon im Februar war aber dann klar, dass es keine Entscheidung in dieser Legislaturperiode  mehr gibt. Dabei steht in dem Entwurf nichts anderes, als das, was die Gerichte seit Jahren als Recht anerkennen. Eine bessere Vorlage, als das was Recht ist, in ein Gesetz zu packen, hätte sich  Schwarz/Gelb gar nicht wünschen können.
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes  vom 3. September 2010

So ist aus dem groß angekündigten „detaillierteste Datenschutzrecht Europas“ nichts geworden. Die schwarz/gelbe Regierungskoalition macht wieder mal einen Rückzieher. So kurz vor der Wahl will es sich die Kanzlerin Merkel weder mit den Gewerkschaften, noch mit den Arbeitgeberverbänden verderben. Eine Lösung muss in der nächsten Legislaturperiode gefunden werden,"  wie der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Hans-Peter Uhl dann am 26.2. 13 sagte. Siehe: Ruhrnachrichten

Zitat Frieser: Erst diese christlich-liberale Bundesregierung handelt.“
Handeln, lieber Herr Frieser sieht aber anders aus. 40 Mio. Arbeitnehmer sind offensichtlich für die Regierungspartei keine so wichtige Interessenvertretung, dass sie es wert gewesen wären, den Gesetzesentwurf zu verabschieden. Der normale Bürger "Arbeitnehmer" bleibt mal wieder auf der Strecke. Hoffentlich erinnert sich der Bürger bei der kommenden Wahl daran.
Was ist nun die Folge, dieses schwarz-gelben Tohuwabohu mit dem (Beschäftigten-) Datenschutz?

Die Gerichte werden dies in zunehmenden Maße ausbaden müssen, dass es keine klare Gesetzesvorlage gibt. Alles, was nicht eindeutig geregelt ist, führt in unserem streng reglementierten Deutschland leider immer zu Streitigkeiten vor Gericht.
Mit anderen Worten, die Arbeitgeber, die Ihren Datenschutz nicht eindeutig regeln, werden sich in Zukunft schwer tun, es wird nur so hageln von  Schadensersatzforderungen durch  Arbeitnehmer und betroffenen Kunden.

P.S. Wer die Hoffnung hat, dass sich bei der jetzigen schwarz/roten Koalition sich etwas ändert, möge sich bei mir melden.

Der Beschäftigtendatenschutz - das vergessene Gesetz der Kanzlerin Merkel

Auch im Februarr 2017 gibt es noch keine Neuigkeiten zum "ehemals" groß angekündigten neuen 
Beschäftigtendatenschutzgesetz. 
Seit 2010 dümpelt nun dieser Entwurf vor sich hin und Frau Merkel macht das, was viele Menschen machen. 
Deshalb ist Frau Merkel auch bei vielen Bürgern und Bürgerinnen so beliebt, sie ist eine von uns, sagen viele.  
Allerdings, ein Kapitän, der nicht merkt, wohin das Schiff fährt, läuft Gefahr, dass er eklatant scheitert, wie bei 
der Costa Concordia. Danach werden viele Bürger aufschreien und fragen - weshalb hat die Merkel das nicht 
bemerkt? Die Antwort ist ganz einfach, die Kanzlerin heißt  Merkel und nicht "Merker".


Unangenehme Dinge auf den St. Nimmerleinstag verschieben. Unangenehm deshalb, weil die Gewerkschaften 
dagegen sind,  aber auf der anderen Seite, sich die Rechtssprechung der derzeitigen Situation schon angepasst 
hat. Und Frau Merkel hängt dazwischen und überlegt derweil, wie sie es allen recht machen kann, zumindest so 
recht, dass es sie keine Wählerstimmen kostet.

Dabei ist Merkel lediglich eine Frau, die Ihre Kanzlerarbeit nicht erledigt, sie wartet ab was passiert und sitzt
das in alter "Kohlmanier" aus. Das ist nicht nur beim Beschäftigtendatenschutz  der Fall, sondern wird uns alle auch 
beim EURO hart treffen, wenn der Euro auf Grund läuft. Dann haben wir den vorausgesagten Crash und mit der 
Euro-Schieflage vermutlich auch jede Menge Kollateralschäden. ( Das Buch dazu: Der Crash ist die Lösung)


Vielleicht sollten wir wegen dem Beschäftigtendatenschutzgesetz doch mal bei dem Bundestagsabgeordneten 
Frieser nachfragen, ob der inzwischen weiß, was aus dem Beschäftigtendatenschutz  nun werden soll:
michael.frieser@wk.bundestag.de

Zur Erinnerung, seine Pressemitteilung vom 13.1.2013, dass jetzt das neue Beschäftigtendatenschutzgesetz



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