Wie viel Videoüberwachung erlaubt der Datenschutz


Videoüberwachung an Kassen und in öffentlichen Verkaufsräumen


Vom Einzelhandelsberater „Retailcoach“ in Kirchheim-Teck gibt es seit Mai 2010 das White Paper  „Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen Verkaufsräumen“
                  
Diese Checkliste sollte alle Ladenbesitzer, Marktleiter und Gastronomen interessieren, wenn sie nicht wegen einem Datenschutz- oder Arbeitsrechtsverstoß an den Pranger gestellt werden oder Bußgeld bezahlen wollen. Alle relevanten und gesetzlich vorgeschriebenen Punkte, die unbedingt beachten müssen, sind in dem kostenlosen Spezialreport aufgeführt.
                             
In dem Spezialreport finden Geschäfstinhaber die Antworten auf die wichtige Fragen wie:

Ist eine Dauerüberwachung überhaupt erlaubt? 

  • Wo beginnt das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers - wo hört es auf?
  • Wie sind Arbeitgeberinteressen zu bewerten?
  • Wo beginnen die Belange des Arbeitgebers? 
  • Was sind eindeutige schutzwürdige Belange des Arbeitgebers?
  • Wann ist die Videoüberwachung geeignet, erforderlich und angemessen?
  • Was hat es mit der Schadensabwendungspflicht auf sich?
  • Wie vermeiden Sie Überwachungsdruck auf Ihre Mitarbeiter?
  • Wo und wann darf eine Videoüberwachung installiert werden? 
  • Was darf alles überwacht werden?
  • Welche Zustimmung ist für eine Videoüberwachung erforderlich?
  • Wen müssen Sie über die Videoanlage und die eingesetzte Technik informieren?
  • Welche Paragraphen des BDSG müssen Sie unbedingt beachten.
  • Erlaubt das Bundesarbeitsgericht überhaupt eine generelle Videoüberwachung? 
  • Was ist bei der Montage der Kameras zu berücksichtigen?
  • Welche Richtlinien müssen eingehalten werden? 
  • Welche Maßnahmen sind vor der Installation zu treffen?
  • Wann muss eine Videoanlage wieder demontiert werden?
  • Welche Geräte entsprechen den Datenschutzrichtlinien?
  • Wann entspricht die Videoüberwachung dem Datenschutz?
  • Kann man den Installateur haftbar machen?

Die letzten Presseberichte über ungesetzliche Videoüberwachung im Einzelhandel sollten jeden Einzelhändler aufschrecken. Alles was vor der Installation einer Videoüberwachung betriebsintern geklärt werden muss, steht auf einer ebenfalls erhältlichen Checkliste. Diese Checkliste ist seit März 2015auf diesr Seite kostenlos erhältlich. zusätzliche Beratung erhalten Sie über www.efdat.de  in Kirchheim –Teck an. Bei EFDAT oder auf der Seite www.retailcoach.de können Sie einen externen Datenschutzbeauftragten oder auch ein komplettes Datenschutzpaket bestellen bestellen. Auf der sicheren Seite ist, wer sich rechtzeitig informiert und kann darüberhinaus viel Geld sparen und zudem das Vertrauen der Mitarbeiter erhalten.

Der BTE warnt seine Mitglieder bereits 2011 vor Abmahn-Anwälten
http://www.fashionunited.de/News/Leads/BTE_mahnt_mangelnden_Datenschutz_201105099590/

Hintergrund
Eine, bereits im März 2010 durchgeführte Studie der Initiative Renditesicherung hat ergeben, dass über 90 % aller Videoanlagen in Verkaufsräumen gegen das Datenschutzgesetz verstoßen.
Heute im Jahre 2017 sind immer noch über 80 % aller Einzelhändler in völliger Unkenntnis über das Datenschutzgesetz BDSG und dessen Folgen.

Nur 2 % der betroffnenen Firmen  sind angeblich darüber informiert, dass ab 25.5.2018 die EU-DSGVO gültig ist  und sich der Sachverhalt nochmals dramatisch ändert.

Kaum jemand weiß heute, was ein Vorabkontrolle ist, die bei jeder Videoüberwachung gemacht werden sollte. Ab 2018 ist nun einen Datenschutzfolgeabschätzung zu machen.


Billiger ist es allemal sich von EFDAT die Videoüberwachung für 820,--EUR auf Vordermann bringen zu lassen und ein Datenschutz-Zertifikat vorweisen zu können.




Somit sind weitere Datenschutzskandale vorprogrammiert. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

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