Videoüberwachung - das Feindbild der Datenschützer ?



Über Videokameras in öffentlich zugänglichen Verkaufsräumen – und die Hysterie der Datenschützer. Ein Bericht von Walter C. Dieterich
 

Datenschützer fordern immer wieder, dass Überwachungskameras in Einkaufszentren, in Passagen, in S-Bahnhöfen, auf Autobahnen und Straßen demontiert werden sollen.

Unsere europäischen Nachbarn schütteln die Köpfe wegen unseren Datenschützern und deren Abneigung gegen Videokameras. Dabei beschäftigen diese Datenschützer wegen diesen Videokameras in ständiger Regelmäßigkeit die Gerichte.

Videoüberwachung und Datenschutz




Gemäß § 6b Abs. 1 BDSG ist eine Videoüberwachung zulässig, soweit sie zur Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen, zur Wahrnehmung des Hausrechts oder zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen. Nach dem Datenschutzgesetz darf Bildmaterial gespeichert werden, wenn die Tatsache der Aufzeichnung für die Betroffenen durch geeignete Maßnahmen erkennbar gemacht ist. Dabei sind die Aufzeichnungen spätestens nach sieben Tagen zu löschen, es sei denn, sie dokumentieren Vorkommnisse zu deren Aufklärung die weitere Speicherung erforderlich ist. Der Betroffene soll sein Verhalten im Sichtbereich einer Kamera darauf einrichten oder der Kamera ausweichen können.




Prävention ist erforderlich, das sagen die meisten Bundesbürger

Selbst der Deutsche Frauenrat ist der Meinung, für Frieden und Sicherheit braucht es Prävention und Protektion. Datenschützer dagegen sind der Meinung: „Prävention zum Schutze der Bevölkerung ist nicht erforderlich.“ So sollen nun Richter in Hamburg darüber entscheiden, ob präventiv angebrachte Videokameras in einer Einkaufspassage angemessen sind oder nicht. Ob abgelegene Gänge, die zur Toilette führen, zum Schutze der Gäste mit Kameras überwacht werden dürfen oder nicht.


Bereits der Weg zum Pinkeln wird zur Intimsphäre erklärt und somit zur Tabuzone, in der keine Kamera erlaubt ist. Aber gerade an diesen Stellen lauert auch die Gefahr. Protektion ist gerade dort wichtig, wo sich nicht viele Menschen aufhalten.


Richter, die sich normalerweise weder mit Sicherheitstechnik, Gefährdungsanalysen, Protektion- oder Präventionsmaßnahmen beschäftigen, werden nun darüber entscheiden, ob eine Kamera an ihrem Platz hängen darf oder nicht. Diese Richter werden mit Ihrem Urteil möglicherweise darüber entscheiden, ob ein Totschlag oder ein Überfall auf einen harmlosen Passanten in drei Monaten oder drei Jahren verhindert wird oder zumindest aufgeklärt werden kann. Die Richter müssen sich darüber bewusst sein, welche Verantwortung über Tod oder Leben sie auf sich laden. So haben die Datenschützer in letzter Zeit die ECE–Einkaufscenter , Cafes (Regensburg) und Tankstellen (Rheinland Pfalz ) ins Visier genommen



Datenschutz in Politik und Medien

Es gelingt den Datenschützern immer wieder die Medien für Ihre Kampagnen zu benutzen, nur um sie anschließend politisch und populistisch zu vermarkten und auszuschlachten. Das Beispiel Carlsplatz Düsseldorf macht deutlich, wie ein FDP-Abgeordneter auf das vermeintlich gute Image des Datenschutzes aufspringen will. Häufig wird die Videoüberwachung auch noch mit schlechten Löhnen und unsozialen Arbeitsbedingungen in Verbindung gebracht. Erst dieser Medienmix (Beispiel Lidl) verursacht ein negatives Erscheinungsbild der Videoüberwachung im Bewusstsein des Zeitungslesers.

Die Mehrheit der Deutschen befürwortet die Videoüberwachung

Ähnlich wie bei der Atomkraft, ist die Mehrheit der Bevölkerung ist seit Jahren mehrheitlich pro Videokamera eingestellt. Aber die Politik hat die Bürgermeinung bis zur Wahl in Baden-Württemberg auch nicht interessiert. So wird von den Datenschützern völlig ignoriert, dass nach einer Forsa-Studie


73 % aller Deutschen die Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen und in Einkaufszentren für richtig halten. Datenschützer, die gegen die Videokameras abschaffen wollen, sind somit eine absolute Minderheit.




Gibt es den Big-Brother Virus?



Die Idee des Big-Brother, den George Orwell in seinem 1949 erschienen Buch „Nineteen Eighty-Four“ beschreibt, scheint sich 60 Jahre später, bei Datenschützern wie ein Virus festgebissen zu haben.

Auffallend jedoch ist, dass sich dieser Virus nur in Deutschland verbreitet hat. Dieser „Big Brother - Virus“ wirkt sich auf die Gedanken des Befallenen in der Form aus, dass er denkt, es könnte ihm ein Schaden zugefügt werden, sobald er von einer Videokamera gefilmt wird. Ausgehend von der skurrilen Annahme, dass jemand mit einem Foto von ihm Schindluder betreiben könnte, werden die Gedanken eines (Bild)-Datenschützers von der Idee besetzt: „Ich muss alles tun, damit diese Videokameras verschwinden“.


Dabei müssten gerade die Datenschützer wissen, dass es für jede Videoanlage einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten gibt, der dafür Sorge zu tragen hat, dass kein Unbefugter Zugang zu den Bild-Daten hat. Zumindest müssten die Datenschützer dafür sorge tragen, dass es zu jeder videoanlage einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten gibt. Aber selbst das tun sie nicht. Rheinland-Pfalz ist das einzigste bundesland, das zumindest mal die Tankstellen unter die Lupe genommen hat.


Wer übernimmt die Verantwortung für einen Totschlag in der U-Bahn?



Niemand, zumindest kein Politiker übernimmt Verantwortung, weder für Millionenverschwendung mit Drohnen noch für einen Toten in der U-Bahn. Man kann auch davon ausgehen, dass Datenschützer weder die S-Bahn noch die U-Bahn benutzen und auch durch keine dunklen Unterführungen gehen müssen, weil sie sehr wahrscheinlich Dienstwagen inkl. Fahrer haben.


Haben wir schon jemals davon gehört, dass einer der Datenschützer die Verantwortung übernommen hat, wie das der Stadtrat Alber von Bernhausen fordert, wenn in einer S-Bahn jemand totgeschlagen wird, nur weil die Täter wissen, dass sie unbeobachtet sind und somit nicht bestraft werden können. Die Berliner U-Bahn-Schläger vom 24. April 2011 konnten nur wegen den Videokameras schnell gefasst werden. Der Innensenator Ehrhart Körting fordert mehr Überwachungskameras. Der Berliner Landesbeauftragte für Datenschutz, Dr. Alexander Dix lehnt diese Präventionsmaßnahme jedoch ab.


Die Videoüberwachung - das Feindbild einer Rentner/Senioren-Generation?

Der Datenschutz bedient ein Klischee, in Anlehnung an Orwells Roman, dass man dem staatlichen Apparat machtlos gegenübersteht. Nach dem Motto: „Die da oben machen, was sie wollen“. Das allgemeine Ohnmachtsgefühl „ich kann nichts dagegen tun“, der Staat ist allgegenwärtig und hat Macht über mich, wird dann beim Datenschutz, aber auch nur kurzfristig ausgelebt. Da persönliche Daten wie Bilder aber nur äußerst selten an mehreren Stellen zusammenlaufen, erscheint das Bild eines „großen Bruders“ tatsächlich nur in der Fiktion der Datenschützers zu bestehen. So gibt es beispielsweise nicht einmal eine bundesweite Bild-Datenbank von Ladendieben.


Das Recht am eigenen Bild wird zu einem gigantischen Datenschutzaspekt aufgebauscht und dies im Zeitalter der sozialen Netzwerke. Da wird sich so mancher der 18 Millionen Facebook-Mitglieder an den Kopf fassen.



Videokameras zum Schutz der Bevölkerung?


Dass die Datenschützer unsere Jugendliche, unsere  Senioren und unsere Frauen völlig außer Acht lassen, zeigen die Beispiele von Überfällen in Parkhäusern, U- und S-Bahnhöfen.

Kaum eine Frau getraut sich heute noch in ein Parkhaus zu fahren, in dem keine Videoüberwachung installiert ist. Der ADAC mit 17 Millionen Mitgliedern hat gar in seinem Parkhaustest 2010, die fehlende Videoüberwachung beanstandet. Sind unsere Datenschützer darüber gar nicht informiert worden? Oder interessiert der Wille des Bürgers den Datenschützer gar nicht.

Müssen die Bürger in Düsseldorf, Berlin oder Bernhausen für ihre Sicherheit erst auf die Barrikaden gehen und die Initiative „Video21“ ins Leben rufen oder gar einen Volksentscheid für jede einzelne Videoüberwachung fordern.

Wäre es manchmal nicht doch angebracht, anstatt der „personenbezogenen Daten“, die Person selbst zu schützen, die in einem Einzelhandelsgeschäft oder an eine Tankstelle an der Kasse arbeitet. Weshalb, liebe Berufsgenossenschaften, werden nur die Bankangestellten mit Kameras geschützt?

Eine delikate Besonderheit - Videoüberwachung in Banken


Dürfen sich Banker alles erlauben?

Videoüberwachung gibt es nicht nur in Einkaufszentren U-Bahnhöfen und Passagen, sondern auch in Banken und Sparkassen. Der Unterschied aber ist, diese Videoüberwachung wird von den Datenschützern verschont geduldet, wenn nicht gar gefördert. Bei einem Besuch in einem Bankgebäude werden Sie feststellen, dass Sie auf Schritt und Tritt überwacht werden. Banken dürfen sich auch erlauben, die gesetzlich vorgeschriebenen deutlichen Hinweise auf eine Videoüberwachung zu vernachlässigen.


Wie das Bild von einer der 220 BW-Bankfilialen zeigt, entspricht der eher dezente Hinweis auf die Kameraüberwachung keinesfalls dem Datenschutz.



Was also veranlasst die von den jeweiligen Landesregierungen inthronisierten Datenschützer, Banken- und Sparkassen von ihren Empörungskampagnen völlig auszuschließen?


Die Berufsgenossenschaft GUV/BGV , allgemein als „UVV Kassen" bekannt, schreibt in ihren Richtlinien von den Grundsätzen der Prävention und der besonderen Gefährdungen der Versicherten durch Bankräuber oder andere Gewalttäter.


Da fragt man sich unwillkürlich, wann habe ich vom letzten Bankraub gehört, ist das überhaupt noch ein Kriminalitätsschwerpunkt. Wogegen es 4900 Raubüberfälle pro Jahr auf Einzelhandelsgeschäfte vom Blumenladen über den Friseur bis hin zur Tankstelle gibt?


Was sind Aufgaben und Befugnisse des Landesbeauftragten für den Datenschutz?

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz hat die Aufgabe den Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern nach zugehen. Wenn ein Bürger der Ansicht ist, dass eine Behörde oder sonstige öffentliche oder nichtöffentliche Stelle zu Unrecht ihre Daten erhoben, gespeichert, genutzt oder weitergegeben hat oder ihrer Pflicht zur Datenlöschung nicht nachgekommen ist. Dann kann er sich an den jeweiligen Datenschutzbeauftragten seines Bundeslandes wenden. Die Zuständigkeit des Landesbeauftragten für den Datenschutz erstreckt sich indes nicht auf kirchliche Stellen.


Es wäre einfach für die Bürger, wenn es nur ein Datenschutzgesetz in Deutschland gäbe. Leider ist das nicht so. Deutschland ist ein Bundesstaat mit 16 Bundesländern. Und das bedeutet: Es gibt das Bundesdatenschutzgesetz und zusätzlich 16 verschiedene Landesdatenschutzgesetze. Die 16 Behörden haben teilweise auch noch unterschiedliche Auffassung. Was in Hessen erlaubt ist, kann in Rheinland-Pfalz ganz anders sein.



Ist der Datenschutz - wieder mal nur eine neue Blüte der deutschen Bürokratie?



Dr. Johannes Caspar

Der Datenschutzbeauftragte von Hamburg, Dr. Johannes Caspar hat 31 Mitarbeiter. Diese 31 Mitarbeiter haben im Jahr 2010 bei 1, 8 Mio. Einwohnern sage und schreibe 1800 Beschwerden bearbeitet. Johannes Caspar sagt dazu noch: "Das kann man so gar nicht mehr bewältigen." Das ergibt bei 256 Arbeitstagen in Hamburg sieben Beschwerden pro Tag, die auf 30 Mitarbeiter plus Chef verteilt werden. Mit anderen Worten, jeder Angestellte beim Datenschutz in Hamburg bearbeitet jährlich 60 Beschwerden. Das bedeutet er muss ca. 4,5 Tage warten, bis er eine neue Beschwerde auf den Tisch bekommt. Dazu im Vergleich: Jeder Richter in Bayern muss pro Jahr 642 Verhandlungen führen.



              
Wer bezahlt diesen Datenschutzbürokratismus?

Die lieben Bürger und Bürgerinnen von der unsere Kanzlerin immer spricht, der Steuerzahler also bezahlt, diese Datenschutz-Behörden denken Sie. Das ist aber nur teilweise richtig. Im gesamtdeutschen Länderfinanzausgleich sind nur noch vier Bundesländer als Financiers der Umverteilungsmaschinerie zwischen den 16 Ländern übrig. (Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Hamburg) Dies geht aus der vorläufigen Abrechnung des Bundesfinanzministeriums zum Länderfinanzausgleich 2008 hervor. Wäre es deshalb nicht angebracht, wenn schon nicht die verarmten Bundesländer aufzulösen sind, wenigstens den Datenschutz zu zentralisieren?


Herr Seehofer forderte übrigens am 19.1.2012 die Abschaffung des Länderausgleichs.






„Wer Videoüberwachung generell verbietet, sprichteine Einladung zur risikolosen Straftat aus“, sagte der HDE-Geschäftsführer Heribert Jöris.

Über 4900 Raubüberfälle wurden im Jahr 2012 der Kriminalpolizei gemeldet. Dabei erlitten rund 900 Mitarbeiter körperliche Schäden.



Fazit

Die Datenschützer-Bürokraten, leben offensichtlich zufrieden in Ihrem Datenschutz-Deutschland und gehen den Beschwerden einiger Bürger nach (In Hamburg waren dies 2010 gerade 0,001 % der Bevölkerung)


Datenschützer bringen nichts – aber kosten viel?

Was so ein MR Dr. Stefan Brink ( MR= Ministerialrat) verdient und wieviel Pension er bekommt, können sie hier nachlesen


Die Datenschützer haben offensichtlich, wie auch viele Politiker den Bezug zur Basis und zur Realität völlig verloren. Zudem haben die Datenschützer vergessen, für wen sie tätig sein sollen, nämlich für den Bürger – und dies bedeutet auch, den Bürgerwillen von 73 % der Bevölkerung auch zu respektieren. In den Richtlinien des Datenschutzes wird von Interessen-abwägung gesprochen. Die Datenschützer aber halten sich nicht an ihre eigenen Vorgaben.


„Die offene Videoüberwachung ist zur Sicherheit von Kunden und Mitarbeitern mittlerweile unerlässlich. Wer Videoüberwachung generell verbietet, spricht eine Einladung zur risikolosen Straftat aus“, sagte der HDE-Geschäftsführer Heribert Jöris.


Vielleicht beenden die Piraten? oder eine neue andere Partei eines Tages dieses Datenschutzspektakel, das die Steuerzahler nur unnötig Geld kostet. Für Generation-Facebook ist diese Form von Datenschutz ohnehin ein Auslaufmodell




Verfasser:
Walter C. Dieterich
Business Koordinator
Mobil 0170-8181807