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Machen Sie Ihre Videoüberwachung datenschutzkonform !

 

Machen Sie sich das (Berufs-) Leben leichter

1. Mit dem 'Video-DSGVO-Tool' vom EFDAT-Institut können Sie Ihre Videoüberwachung selbständig datenschutzkonform gestalten

Als Anfänger in Sachen Datenschutz brauchen Sie oder einer Ihrer Mitarbeiter  normalerweise etwa 4-8  Wochen, bis Sie herausgefunden haben, was genau Sie alles machen müssen. Einfacher ist es mit dem #Video-DSGVO-Tool für den Einzelhandel. Mit den Mustervorlagen gestalten Sie Ihre Datenschutz-Unterlagen inkl. Datenschutz-Dokumentation und Datenschutzfolgenabschätzung selbst. Einfach, schnell und ohne Vorkenntnisse. Die Textvorlagen und Vordrucke lassen individuell auf Ihre Anforderungen anpassen. Inhalte können jederzeit ganz einfach ausgetauscht und bearbeitet werden. Mit den  Musterformularen  können Sie Ihre Videoüberwachung  selbst rechtssicher gestalten, wenn Sie sich die Zeit dafür nehmen können und wollen. Die Vorgehensweise ist genau erklärt.

  1. Muster: Hinweisschild
  2. Muster: Sanktionsschild (Falls wegen Ladendiebstahl erforderlich)
  3. Muster: Informationsaushang gem. Art 13
  4. Muster: Vorabkontrolle, Zweck und Begründung der Videoüberwachung
  5. Muster: Datenschutzdokumentation
  6. Muster: Einverständniserklärung der Mitarbeiter mit Widerrufshinweis
  7. Muster: Bestellung externer Datenschutzbeauftragten
  8. Muster: Geheimhaltevereinbarung Mitarbeiter

Preis 280,--€




Wer denkt, dass er seine Videoüberwachung nicht datenschutzkonform gestalten muss, kann sich hier schon einmal ausrechnen, wie viel Bußgeld er bezahlen muss, wenn er erwischt wird.

DSGVO Bußgeld Rechner

Nach dem Konzept der DSK vom 14.10.2019

https://www.dsgvo-portal.de/dsgvo-bussgeld-rechner.php

Bußgeld wegen Videoüberwachung



Heute gelten schon strenge Vorschriften, wenn es um den Datenschutz bei Videoüberwachung geht. Verschärft werden diese Gesetze durch die am 27.05.2018 in Kraft tretende EU-Datenschutz-Grundverordnung.  EU_DSGVO
Zudem werden dann auch die Bußgelder drastisch erhöht - bis auf 4% vom Jahrsumsatz.

  • Haben Sie eine Vorabkontrolle gemacht?
  • Haben Sie ein Datenschutzmanagement?
  • Haben Sie Ihre Mitarbeiter umfassend informiert?
  • Haben Sie einen Datenschutzbeauftragten bestellt?

Das "Europäische Institut für die Einhaltung der Datenschutzverordnung" EFDAT prüft kostenlos bei Ihnen, ob Ihre Videoüberwachung  den Datenschutzanforderungen entspricht. So verhindern Sie teure Abmahnungen und Bußgelder

Der EFDAT  Quick-Check für Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen Räumen
In nur 3 Minuten stellen wir mit unserem Fragebogen fest, ob bei Ihnen ein Verstoß gegen das BDSG vorliegt. Hier anfordern office (at) efdat.de

Auf Wunsch erhalten Sie danach eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung