1.1 Informieren (Leitfaden)
1.2 Integrieren (Videospezialisten für Projektierung und Datenschutz)
1.3 Installieren (Technisch geschulter, datenschutz-zertifizierter Installateur und Service-Techniker)
Bevor Sie anfangen zu projektieren, fragen Sie, was die Aufgabenstellung ist oder das Problem, das gelöst werden soll und wie viel Kosten dieses Problem derzeit verursacht. Dann wissen Sie auch recht schnell wie viel Geld für eine Problembeseitigung investiert werden kann. Wenn keine konkrete Aufgabenstellung oder kein Problem (Zweck*) vorliegt, so besteht in aller Regel auch keinen Bedarf an einer Videoanlage und laut Datenschutz, darf dann auch gem. § 6b BDSG und §4 BDSGneu keine Videoüberwachung installiert werden. (* Der Zweck der Videoanlage muss laut BDSG in einer Datenschutzdokumentation schriftlich festgehalten werden.) Vor der Installation muss der Betreiber eine Vorabkontrolle durchgeführt haben. (AB 25.5.2018 zusätzlich eine Datenschutzfolgenabschätzung) Der „Zertifizierte Installateur“ stellt dem Betreiber alle für BDSG und DSGVO erforderliche Unterlagen bereits mit der Auftragsbestätigung zur Verfügung. Es ist zwingend vorgeschrieben, dass die Mitarbeiter über Art und Umfang der Videoüberwachung informiert worden sind und deren Erklärung und Einverständnis auch schriftlich vorliegt.
Achtung Hinweis an den Installateur:
Eine Videoüberwachungsanlage sollte nicht an den Betreiber übergeben werden, wenn
kein Datenschutzbeauftragter bestellt wurde. Für Kameras deren Platzierung
nicht datenschutzkonform ist, haftet der Planer oder der Installateur ebenso
wie der Betreiber der Videoanlage. Die Haftung für Datenschutzverstöße nach Art. 82 DSGVO ändert sich im Vergleich zu unserem bekannten Schadensersatzrecht schon gewaltig. Im Gegensatz zum BDSG, das die Haftung des Betreibers/Auftraggebers vorsieht, finden sich in Artikel 82 DSGVO wesentlich gravierende Haftungsregeln: „Jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen diese Verordnung ein materieller oder moralischer Schaden entstanden ist, hat Anspruch auf Schadenersatz gegen den für die Verarbeitung Verantwortlichen oder gegen den Auftragsverarbeiter.“
Deshalb haftet auch der Errichter/Installateur direkt gegenüber dem Geschädigten.
Deshalb haftet auch der Errichter/Installateur direkt gegenüber dem Geschädigten.

1. Überwachung : Wann
und wo
Klären
Sie ab welcher Zeitraum wichtig ist. Wenn nur nachts überwacht werden soll,
kann es sinnvoller sein auf eine
spezielle nachtsichttaugliche Kamera mit Umschaltung auf schwarz/weiß (Starlight)zu
verwenden, die lichtempfindlicher eingestellt werden kann, als eine Farbkamera.
Tagüberwachung Innenbereich (IP-54)
Tag/Nachtüberwachung Außenbereich (IP-66-68)

2. Kameratyp
Mit
dem Kameratyp treffen Sie eine Vorentscheidung bezüglich Preis und Folgekosten.
Bedenken Sie jedoch, dass nur eine Kamera, die exakt die genannten Bedürfnisse
erfüllt, schlussendlich der Grundstock für eine effiziente Videoüberwachung
ist. Eine richtig projektierte Videoanlage macht sich von selbst bezahlt. (Zweck der Kamera beachten) Wegen der Hacker-Gefahr
sollten Sie möglichst keine IP-Kamera verwenden. Mittlerweile
gibt es die modernere HDVCI-Videotechnik. Wenn Sie Bilder auf ihrem PC, im
Netzwerk oder per Fernüberwachung sehen
wollen, können Sie jede Videokamera über den Rekorder zum Router in ein
Netzwerk (Web) bringen. Wir empfehlen eine Punkt zu Punkt
Videosignal-Übertragung (RG-59) von jeder Kamera bis zum Digitalrekorder und
gehen von dort direkt per LAN-Kabel auf den Router.
Farb-Tag/Nacht-Kamera HDVCI Full-HD Kamera (analoge Übertragung)
Farb-Tag/Nacht-Kamera mit LED SDI Full-HD-Kamera
(digitale
Übertragung)
IP Full-HD-Kamera (digitale Übertragung)
IP Full-HD-Kamera (digitale Übertragung)

3. Modellvariante
Die
Kamera, die Sie auswählen, sollte den größtmöglichen Vorteil für Ihre
Aufgabenstellung haben. Die technischen Möglichkeiten sind bei nahezu allen
Kameras identisch, sofern diese ein OSD-Menü haben. Für fast alle
architektonischen Gegebenheiten sind Kameras vorhanden. In öffentlich
zugänglichen Verkaufsräumen wie in
Ladengeschäften oder an Tankstellen dürfen Sie nicht mit 4 oder 8 Megapixel-Kameras
breitflächig alles überwachen, das wäre
ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz. Sie dürfen nur das überwachen, was
relevant für ihr Anliegen ist, bzw. für das, was Sie als Zweck in Ihrer
Datenschutzdokumentation angegeben haben. Beispiel: Nur der Tankvorgang an
Säule 4 ist relevant, nicht das daneben stehende, geparkte Auto bei der Säule Nr. 6. Eine Kuppelkamera möglichst
mit vandalismussicherem Glas, sollte immer dort installiert werden, wo die
Gefahr besteht, dass Fremde (Einbrecher) an die Kamera gelangen können, um
diese zu verstellen.
Verwenden Sie niemals WLAN-Kameras. WLAN-Kameras werden
mit Vorliebe gehackt und Profieinbrecher halten bevorzugt nach Häusern oder
Läden mit WLAN-Kameras Ausschau. Bei einem Einbruch oder Ladendiebstahl
verwenden die Diebe dann sogenannte „Jammer“ und schalten die WLAN-Kameras einfach
aus.(Sie Bericht: Einbrecher haben eine IT-Abteilung)
Kuppel-Kamera
LED-Kamera (mit integrierter
Beleuchtung)
Zylinder-Kamera
Minidome
Motorisierte-Zoom-Kamera
Speed-Dome (Achtung
Datenschutz)

4. Objektiv
Beim Bildausschnitt
entscheiden Sie wesentlich über die Qualität Ihrer Videoanlage, je genauer der
Bildausschnitt festgelegt wird, desto detailgetreuer sind später die Bilder.
Deshalb am besten ein motorisiertes Zoom-Objektiv verwenden. Die Qualität und
Lichtstärke des Objektiv ist ein wesentlicher Baustein einer Videoanlage.
Faktoren wie Modulationstiefe, Randschärfe, Lichtstärke tragen zum Gelingen
Ihres Vorhabens bei. An dieser Stelle zu
sparen, ist dasselbe, wie eine Brille aus Milchglas zu tragen. Sie wäre
billiger, aber nutzlos.
Übersichtaufnahme
Festobjektiv
Detailerkennung
Vario/Zoom-Objektiv

5. Stromversorgung
Beachten Sie, eine dezentrale
Stromversorgung ist das einfachste. POE
(Power over Ethernet) ist aber nur bis zu einer Länge von 80m sinnvoll. Danach
wird unverhältnismäßig viel Strom verbraucht. Systemkabel mit Video/12V können wegen
des Stromverlustes auch nur max. 200m überbrücken.
230 V
POE, Netzwerk (CAT 7)
Systemkabel (Video,12V, Audio)
Akku/Notstromversorgung
Wetterfeste Kabel/ Erdkabel

6. Kamerastandart
Wesentliche Kriterien einer
Kamera außer der Auflösung, (von 2 bis 8 Megapixel), sind die Licht-empfindlichkeit und Lichtwertregelung oder
auch IR-Schwenkfilter bei einer Tag/Nacht-Kamera oder OSD-Menü-Steuerung per
App. Durch die nachfolgenden technischen Merkmale ergeben sich auch große
preisliche Unterschiede. Fragen Sie sich deshalb, was Sie wirklich brauchen,
was für Sie wichtig ist. Beachten Sie bitte, dass Billigangebote aus dem
Internet auch Kostenfallen sind, weil die Qualität häufig nicht in Ordnung ist
und die Kameras ausfallen und Technikerkosten verursachen. Unsere Kameras sind
geprüft und halten nachweislich jahrelang über die Garantiezeit hinaus und
entsprechen zudem allen deutschen (VDE) und europäischen Vorschriften.
Auflösung (2 oder 4Megapixel) Privatzonen
Lichtempfindlichkeit (Tag/Nacht)
OSD - Menü (Fernkonfiguration)
Gegenlicht: HLC/BLC/WDR
Tag/Nacht mit IR-Schwenkfilter

7. Beleuchtung
Die
Art der Beleuchtung, der Standort der Beleuchtung, (möglichst nah am Objekt)
der Spektralbereich der Beleuchtung sollte mit der Spektralkurve der Kamera
übereinstimmen. Die Beleuchtungsstärke (Lux) sollte gemessen werden. Eine
gleichmäßige „schwache „ Ausleuchtung ist immer besser, als helle punktuelle
Strahler. Wenn eine Infrarot-Beleuchtung erforderlich ist, sollte diese nach
Möglichkeit separat montiert werden. Kameras mit integriertem LED-Licht sind
nur in Innenräumen sinnvoll, denn sie haben die Eigenschaft, dass Sie im
Außenbereich ständig gereinigt werden müssen, weil Insekten oder Spinnen, die
durch das Licht angezogen werden, das Objektiv verschmutzen
Beleuchtung vorhanden
Infrarotbeleuchtung (LED )
Halogenstrahler erforderlich LED in
Kamera integriert

8. Montage -
Verkabelung
Die
Kabellänge, oder eventuelle induktive Störungen sprechen in aller Regel für
eine 2-Draht oder eine LWL-Video-Übertragung, damit können oft mehrere
Kilometer Video- und Steuerbefehle übertragen werden. Die modernste Art der
Videoübertragung auch bei Full-HD-Kameras ist mittlerweile das altbekannte RG
59 Koaxkabel, denn es kann ohne Verstärkung bis 300 m Full-HD und bis 500m in
HD übertragen und eignet sich auch für die Übertragung der Steuerbefehle und
Audio. Der große Vorteil dieser HDVCI-Videotechnik: Sie können die alten
Videokabel verwenden, wenn Sie bereits eine alte Videoüberwachung installiert
hatten. Ein System-Kabel mit 5,5mm Durchmesser hat eine bessere Abschirmung als
ein 3 mm Kabel, was sich natürlich im Preis bemerkbar macht. Wer bei der
Montage spart, spart an der denkbar schlechtesten Stelle. Wenn Sie Ihren Arzt
im Preis drücken, können Sie ahnen was dabei herauskommt. Gute Arbeit hat immer
ihren Preis und dauert auch länger als Pfuscharbeit. Störungen im Videobild
sind zumeist auf eilige und somit schlampig oder billige Installationen z. B.
bei der Montage der Stecker zurückzuführen oder auf Einstrahlung von 230V oder
Starkstrom-Leitungen oder -Geräten. Zu Stromleitungen Immer genügen Abstand
gem. VDO halten. Funkübertragung oder WLAN–Kameras sollten Sie wie unter Punkt
3 bereits beschrieben, unbedingt vermeiden, da diese Videosignale immer gestört
werden können. Alle Einbrecher und professionellen Ladendiebe haben immer einen
„WLAN-Jammer“ dabei, mit dem Sie WLAN-Kameras außer Betrieb setzen können. Bei
den qualitativ sehr hochwertigen SDI-Kameras ist wegen der digitalen
Bildübertragung ausschließlich ein Koaxkabel mit 95 % Kupferanteil zu
verwenden.
Video/Koaxkabel RG 59
2-Draht/Telefonkabel
RG59 Koaxkabel für SDI-Kameras Glasfaserkabel
Steuer/Datenleitung LAN/RS-232 CAT 7
Video-Systemkabel (Video/Audio/12VDC)

9. Aufzeichnung
Bei
der Videoaufzeichnung können Sie entscheiden, ob Sie den Rekorder (DVR) lieber
mit der Maus (PC-Lösung) oder lieber mit einer Tastatur (Stand-Alone) bedienen.
Die Dauer der Bildspeicherung ist abhängig vom Zweck und muss bei einer
Speicherung von mehr als 2 Tagen genau begründet werden. Vermeiden sollten Sie
auf jeden Fall eine "Cloud-Abspeicherung". Die Idee, dass ein
Rekorder gestohlen werden kann ist irrelevant, da gemäß Datenschutz der
Rekorder an einem sicheren Platz untergebracht werden muss.
Stand-Alone DVR
Rekorder mit Texteinblendung
Rekorder auf PC-Basis Rekorder mit Kassen–Datenverknüpfung

10. Digitalrekorder
Bei
Rekordern gibt es einige wesentliche Kriterien, die sich ebenfalls erheblich
auf den Endpreis der Videoanlage auswirken. Wichtig ist vor allem eine optimale
und möglichst intuitive Bedienung des Gerätes, sowie die Anbindung an ein
Netzwerk oder Internet mit der passenden App/Software für Smartphone, Tablet
oder Laptop. Wichtig ist auch, wie viel Bilder pro Sekunde werden aufgenommen
und bei der Wiedergabe gezeigt. Jeder Rekorder sollte mindestens 25 Bilder pro Sekunde auf jedem Kanal, auch
bei voller Belastung auf allen Videoeingängen machen. Bei 16 Kameras sollte der
Rekorder min. 32 MB gleichzeitig in Echtzeit (25Frames/Sec.) aufzeichnen können.
Wiedergabe in Echtzeit
Anzahl der Videoeingänge: 4 , 8,
16, 32
E-Mail Versand/ Popup bei
Alarmkriterien
Video-Motion Detektion,
Bewegungserkennung
Ereignisgesteuerte Aufzeichnung,
Alarmeingänge/ Ausgänge,
Suchfunktionen nach Kamera Nr.
Zeit, Ereignis, Kassenstorno, Textdaten
Netzwerkanschluß, Internet, Klient-
Software, Smartphone-App
POS–Kassendaten oder Schnittstelle für Alarm/Zutrittskontrolle/Bus-Systeme
11. Skizze
*
siehe Spezialreport: „Videoüberwachung am Arbeitsplatz und Checkliste für
Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen
Räumen“. Füllen Sie dieses Formular aus und fügen noch Bilder, dann
schicken Sie dies per Email an dieterich@retailcoach.de und Sie erhalten
umgehend ein Angebot. Schnellinfo beim Planungsspezialisten: Walter C.
Dieterich: Tel 0 17 0 - 81 81 807