Illegale Videoüberwachung in deutschen Einzelhandelsgeschäften?

Illegale Videoüberwachung in deutschen Einzelhandelsgeschäften?


Es ist eine erschreckende Nachricht: ca 85 % aller Videoüberwachungen in Einzelhandelsgeschäften und Gastro-Betrieben entsprechen nicht dem BDSG.

Mehrere Studien von Retailcoach aus Kirchheim-Teck haben ergeben dass, im Einzelhandel so gut wie keine Kenntnisse über den Datenschutz vorhanden sind. Auch in der Gastronomie hängen viele Videokameras an Orten, an denen sie laut Datenschutz ausdrücklich untersagt sind.

Betroffene Kunden können sich mit Ihrem Beschwerden an den zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz wenden. Die Adressen oder Hilfe erhalten Sie bei Retailcoach in Kirchheim.

Dabei sollte jeder, der sich mit Überwachungskameras beschäftigt, eigentlich wissen, was der Gesetzgeber erlaubt und was nicht.




Als Kunde eines  Lokals oder Einzelhandelsgeschäft, dürfen Sie bei jedem Angestellten, nach der Person, die für die Videoanlage zuständig ist, fragen.

Laut Datenschutz müssen Sie in einem Geschäft Auskunft darüber erhalten, wer für die dort installierte Videoüberwachungsanlage zuständig, bzw. verantwortlich ist. Erhalten Sie diese Auskunft nicht oder  kann Ihnen keine Person namentlich genannt werden, an die Sie sich wenden können, dann ist dies bereits ein eklatanter Verstoß gegen den Datenschutz mit weitreichenden Folgen.

Sie haben das Recht, nachzufragen, was  mit ihren Video-Daten geschieht, wie die gespeichert werden, wie lange, welche Maßnahmen zur Sicherung Ihrer presönlicher Daten getroffen sind, etc.

Einen Report zur "Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen Räumen" können Sie  bei Retailcoach in Kirchheim-Teck anfordern.

Wenn Sie Kunde in einem Einzelhandelsgeschäft sind und keine ausreichende Antwort zur dort vorhandenen Videoüberwachung  erhalten oder feststellen , dass Kameras an Standorten installiert sind, an denen sie nicht sein sollten, dann können sie sich an die zuständigen Datenschutz-Behörden oder an Retailcoach in Kirchheim wenden.


www.retailcoach.de



Achtung: Kunden haben einen Auskunftsanspruch
Gemäß § 34 Abs.1 BDSG gilt, dass die „verantwortliche Stelle“ dem Betroffenen auf Verlangen Auskunft zu erteilen hat über

·  die zu seiner Person gespeicherten Daten
·  den Empfänger oder die Kategorien von Empfängern, an die Daten weitergegeben werden
·  den Zweck der Speicherung.

„Verantwortliche Stelle“ ist dabei gemäß § 3 Abs. 7 BDSG jede Person oder Stelle, die personenbezogene Daten für sich selbst erhebt, verarbeitet oder nutzt oder dies durch andere im Auftrag vornehmen lässt. Hinweis: Ausnahmen vom Auskunftsanspruch bestehen nur in wenigen Fällen (z.B. gemäß § 34 Abs.7 BDSG) .



7000 EUR Entschädigung wegen Videoüberwachung am Arbeitsplatz



Immer noch gibt es die Meinung, dass eine Videoüberwachung grundsätzlich erlaubt sei.

Viele Installateure sind über die derzeitige Gesetzeslage nicht informiert. Was der Datenschutz oder Beschäftigtendatenschutz erlaubt, ist Ihnen oft gänzlich unbekannt.


Für den Einzelhändler, der eine Videoanlage in seinem Shop installieren lässt, kann das unter Umständen sehr teuer werden. (siehe Pressemitteilung des Hessischen Landesarbeitsgerichtes)


Achtung: Eine generelle Videoüberwachung ist nicht erlaubt, sogenannte 360° Videoüberwachung von Räumen beispielsweise ist per Datenschutz sogar verboten. Ebenso die Aufnahme von mehreren Fahrspuren bei Tankstellen mit Megapixelkameras.
Videoüberwachung setzt voraus, dass andere Maßnahmen bereits ausgeschöpft oder aus finanziellen Gründen für Sie als Unternehmer nicht tragbar sind. Erst dann sind sie laut Datenschutz berechtig eine Videoüberwachung in Ihrem Geschäft zu installieren
Verabschieden Sie sich von dem Gedanken an verdeckte Videoüberwachung, das ist nicht nur teuer, sondern nahezu immer ungesetzlich.

Videoüberwachung für öffentlich zugängliche Verkaufsräume - Wissen Sie welche gesetzlichen Bestimmungen Sie bei einer Videoüberwachung beachten müssen?

  • Wissen Sie wann Sie einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten benötigen?
  • Wissen Sie wie lange Sie Videobilder speichern dürfen?
  • Wissen Sie wo keine Überwachungs-Kamera installiert werden darf?
  • Wissen Sie, wenn Sie um Erlaubnis fragen müssen?
  • Wissen Sie welche Unterlagen Sie erstellen und vorweisen müssen?
  • Wissen Sie wie sie Ihre Mitarbeiter informieren müssen?




Pressemitteilung Nr. 2/11
Hessiches Landesarbeitsgericht
Das Hessische Landesarbeitsgericht hat einen Arbeitgeber zur Zahlung einer Entschädigung von 7.000 € verurteilt, weil er eine Mitarbeiterin mindestens seit Juni 2008 an ihrem Arbeitsplatz permanent mit einer Videokamera überwachte. Die 24 - jährige kaufmännische Angestellte arbeitete in einer hessischen Niederlassung eines bundesweit aktiven Unternehmens. Gegenüber der Eingangstür des Büros hatte der Arbeitgeber eine Videokamera angebracht, die nicht nur auf den Eingangsbereich, sondern im Vordergrund auch auf den Arbeitsplatz der Klägerin gerichtet war. Mit der im Oktober 2008 eingegangenen Klage machte die Mitarbeiterin Schadensersatzansprüchen wegen Persönlichkeitsverletzung geltend. Das Arbeitsgericht verurteilte den Arbeitgeber zur Zahlung einer Entschädigung von
15.000,- €.

Die gegen dieses Urteil eingelegte Berufung hatte nur zum Teil Erfolg. Weder das Arbeitsgericht noch das Landesarbeitsgericht ließen die Einwendungen des Arbeitgebers gelten. Der Arbeitgeber hatte sich im Prozess damit verteidigt, dass die Kamera nicht ständig in Funktion gewesen und nur zur Sicherheit der Mitarbeiter angebracht worden sei, weil es in der Vergangenheit schon zu Übergriffen auf Mitarbeiter gekommen sei. Dennoch, so argumentierte das Hessische  Landesarbeitsgericht, sei der Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Mitarbeiterin unverhältnismäßig. Eine Ausrichtung der Kamera nur auf den  Eingangsbereich des Büros wäre möglich gewesen. Es sei auch unerheblich, dass die Kamera nicht ständig in Funktion war. Allein die Unsicherheit darüber, ob die Kamera
tatsächlich aufzeichne oder nicht, habe die Mitarbeiterin einem ständigen Anpassungund Überwachungsdruck ausgesetzt, den sie nicht hinnehmen musste, nachdem sie sich bereits früh gegen die Installation der Videokamera gewandt hatte. Es handele es um eine schwerwiegende und hartnäckige Verletzung des informationellen Selbstbestimmungsrechts, die nach Abwägung aller Umstände die Verurteilung zu einer Entschädigung von 7.000 € rechtfertige. Die Zubilligung einer Geldentschädigung im Falle einer solchen schweren Persönlichkeitsrechtsverletzung beruhe auf dem Gedanken, dass ohne einen Entschädigungsanspruch Verletzungen der Würde und
Ehre des Menschen häufig ohne Sanktionen blieben mit der Folge, dass der Rechtsschutz der Persönlichkeit verkümmern würde. Bei der Entschädigung stehe regelmäßig der Gesichtspunkt der Genugtuung des Opfers im Vordergrund.

Hess. LAG, Urteil vom 25. Oktober 2010 - 7 Sa 1586/09 -
Vorinstanz: Arbeitsgericht Wetzlar vom 1. September 2009 – 3 Ca 211/08 –

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Preise für professionelle Videoüberwachung

Nicht der Preis  sollte für ein Produkt entscheidend sein - sondern der Nutzen

Achten Sie  darauf, dass Sie eine vor Ort Service erhalten
egal bei welchem Problem, Fachleute sollten immer in Ihrer Nähe sein

  • Vor Ort Service
  • Datenschutzinfos
  • Telefonsupport

Stromsparende Kameras einsetzen
Kameras, EMV verträglich gem.  DIN EN50081-1 . Die Stromaufnahme von sparsamen, wetterfesten Zylinder-Außenkameras beträgt  0,2 Watt. Achten Sie auf die Gewährleistung und deren Abwicklung in Deutschland

  • 2 Jahre Gewährleistung
  • geprüfte Produkte
  • MTBF 100 000 Stunden
MTBF ist die Abkürzung für das englische Mean Time Between Failures, (die mittlere Betriebsdauer zwischen Ausfällen)


Profi-Digitalrekorder
die mit einer minimalen Stromaufnahme auskommen.

  • Videorekorder mit 100 - 800 Bilder in der Sekunde
  • Hybrid- PCR für Analog- und IP-Kameras
  • Kostenlose Software für Fernübertragung

39 Watt verbraucht ein PC-Rekorder  im Betrieb mit  4 Kameras

Kaufen Sie keine Billig-LOW-Cost -Produkte.

Benutzen sie Geräte, die auf Dauerbetrieb ausgelegt sind  und  permanent geprüft und  den Deutschen und Europäischen Richtlinien und Bestimmungen entsprechen. WEEE und RoHS, DIN/VDE Normen, CE, EMC

Achten Sie darauf, dass sie mit jeder Lieferung  alle erforderlichen Hinweise zu Datenschutz und Beschäftigtendatenschutz und dem Datenschutzbeauftragten, damit Sie und Ihre Kunden über die gesetzlichen Bestimmungen informiert sind.



Kostenlosen  Report anfordern :  Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen