In diesem Blog geht es um den Datenschutz bei Videoüberwachungsanlagen
Zwei Studien zur GDPR-Readiness der Unternehmen: Nur zwei Prozent der Firmen sind wirklich auf die DSGVO vorbereitet - computerwoche.de
Die meisten Firmen haben gar keine Ahnung, was da im nächsten Jahr mit der EU-DSGVO auf sie zukommt - oder sie wollen es getreu dem St. Floriansprinzip nicht wahrhaben.
https://www.computerwoche.de/a/nur-zwei-prozent-der-firmen-sind-wirklich-auf-die-dsgvo-vorbereitet,3331251
Datenschutz Quick-Check für Videoüberwachungsanlagen
Dieser Quick-Check kann Ihnen mehrere Tausend Euro an Bußgeld ersparen.
Prüfen Sie, ob Ihre Videoüberwachung gegen das Datenschutzgesetz verstößt.
In nur 2 Min. wissen Sie, ob Ihnen ein Bußgeld droht.
Handeln zu sofort, bevor es zu spät ist!
Alternativ können Sie den Test auch per QR-Code über Ihr Smartphone machen
Weitere Informationen: www.efdat.de
Die Videoüberwachung und die Gefahr von Bußgeld
In Ihrem Geschäft oder auf Ihrem Firmengelände ist eine Video-Überwachungsanlage installiert?
Was Sie derzeit vielleicht noch gar nicht wissen.
Ihre Videoanlage ist in einem sogenannten "öffentlich zugänglichen Raum" installiert.
Wissen Sie, was Sie hätten tun müssen, bevor Ihre Videoüberwachungsanlage überhaupt in Betrieb genommen werden durfte?
Beispielsweise vor der Installation eine Vorabkontrolle durchführen und in dieser Vorabkontrolle dokumentieren, zu welchem Zweck die Videoüberwachung installiert werden soll und welche Gründe dazu geführt haben, dass Sie diese Videoüberwachung installiert haben.
Wenn Sie mit Ihrer Videoüberwachung gegen das BDSG verstoßen, dann kann Sie das hohes Bußgeld kosten. ( Siehe Mr. Wash 64 000 € Bußgeld )
Vermeiden Sie Bußgeld
Stellen Sie in 2 Minuten fest, ob Ihre Videoüberwachung „datenschutzkonform“ ist oder ob Sie bereits Bußgeld und Abmahnungen riskieren. Mit dem Video-Datenschutz-Schnelltest können Sie soviel Geld sparen, wie noch nie in Ihrem Leben.
Wenn Sie kein Bußgeld riskieren wollen, dann zögern Sie nicht länger!
Vielleicht fragen Sie sich, weshalb Sie ausgerechnet heute einen Video-Datenschutztest machen sollten. Es ist doch seither alles "gut" gewesen, niemand hat gefragt, niemand hat sich beklagt, keiner wollte etwas wissen - wo kein Kläger, da kein Richter.
Am 25.Mai 2018 tritt die EU-DSGVO in Kraft, wenn dann Ihre Videoüberwachung immer noch nicht datenschutzkonform ist, dann kann Sie jeder Besucher aus dem europäischen Ausland verklagen und jeder europäische Mitbewerber abmahnen und die Datenschutzbehörden verhängen zusätzlich ein Bußgeld in einer Höhe, dass Ihnen Tränen in die Augen kommen ( bis zu 4% vom Umsatz).
Wenn Ihnen die "Vorabkontrolle" nicht bekannt ist, dann werden Sie spätestens ab 25. Mai 2018 mit der EU-DSGVO – Datenschutz-Folgenabschätzung noch größere Probleme bekommen. Wenn Sie noch keinen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellt haben, dann sollten Sie schon mal etwa 20.000 € auf die "hohe Kante" legen.
Sagen Sie nicht - wir hätten Sie nicht gewarnt : Online-Video-Quick-Check
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