Videoüberwachung in öffentlichen Verkaufsräumen

Videoüberwachung am Arbeitsplatz


Vom Einzelhandelsberater „Retailcoach“ in Kirchheim-Teck gibt es den kostenlosen Spezialreport: „Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen Verkaufsräumen“

Was alle Ladenbesitzer, Marktleiter und Gastronomen interessieren sollte, wenn sie nicht wegen einem Datenschutz- oder Arbeitsrechtsverstoß an den Pranger gestellt werden wollen. Alle relevanten und gesetzlich vorgeschriebenen Punkte, die unbedingt beachten müssen, sind in dem kostenlosen Spezialreport aufgeführt.

In dem Spezialreport finden Geschäfstinhaber die Antworten auf die wichtige Fragen wie:

  • Wo beginnt das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers - wo hört es auf?
  • Wie sind Arbeitgeberinteressen zu bewerten?
  • Wo beginnen die Belange des Arbeitgebers?
  • Was sind eindeutige schutzwürdige Belange des Arbeitgebers?
  • Wann ist die Videoüberwachung geeignet, erforderlich und angemessen?
  • Was hat es mit der Schadensabwendungspflicht auf sich?
  • Wie vermeiden Sie Überwachungsdruck auf Ihre Mitarbeiter?
  • Wo und wann darf eine Videoüberwachung installiert werden?
  • Was darf alles überwacht werden?
  • Welche Zustimmung ist für eine Videoüberwachung erforderlich?
  • Wen müssen Sie über die Videoanlage und die eingesetzte Technik informieren?
  • Welche Paragraphen des BDSG müssen Sie unbedingt beachten.
  • Erlaubt das Bundesarbeitsgericht überhaupt eine generelle Videoüberwachung?
  • Was ist bei der Montage der Kameras zu berücksichtigen?
  • Welche Richtlinien müssen eingehalten werden?
  • Welche Maßnahmen sind vor der Installation zu treffen?
  • Wann muss eine Videoanlage wieder demontiert werden?
  • Wann entspricht die Videoüberwachung dem Datenschutz?
  • Ist eine Dauerüberwachung überhaupt erlaubt?
  • Kann man den Installateur haftbar machen?

Die letzten Presseberichte über ungesetzliche Videoüberwachung im Einzelhandel sollten jeden Einezlhändler aufschrecken. Alles was vor der Installation einer Videoüberwachung betriebsintern geklärt werden muss, steht auf einer ebenfalls erhältlichen Checkliste. Diese Checkliste kann bei www.videosystem.de in Kirchheim –Teck angefordert werden. Sicher ist, wer sich rechtzeitig informiert, kann viel Geld sparen und zudem das Vertrauen der Mitarbeiter erhalten.


Hintergrund

Eine im Nov. 2012 durchgeführte Studie der Initiative Renditesicherung hat ergeben, dass über 80 % aller Videoanlagen in Verkaufsräumen gegen das Datenschutzgesetz verstoßen.

Somit sind weitere Datenschutzskandale vorprogrammiert. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Das erschütternde Ergebnis der Studie: Viele Installataionsbetriebe, die Videoüberwachung installieren, sind über die Gesetzesvorschriften nicht informiert.