Nach einem Bericht der Zeitschrift für die Sicherheit der Wirtschaft, überprüft der für den Bereich "Datenschutz in der Privatwirtschaft" zuständige Landesdatenschutzbeauftragte von Rheinland-Pfalz, MR Dr. Stefan Brink immer noch die Tankstellen in seinem Bundesland. (Ich habe darüber bereits im Jahre 2010 auf diesem Blog berichtet)
Datenschutzkonforme Überwachung einer Tanksäule entsprechend dem Verhältnismäßigkeitsprinzip gem §6b Abs.1 BDSG, sowie dem Grundsatz der Datenvermeidung § 3a BDSG |
Es wären bereits 75% der Tankstellen in Rheinland-Pfalz überprüft und hätten jetzt einen betrieblichen DSB. Es gibt nur noch wenige Pächter, die die keinen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellen wollen oder nicht wissen, wie das gemacht wird und gleichzeitig die Kosten (ca. 390€/Jahr) für einen externen Datenschutzbeauftragten scheuen.
Die restliche Tankstellen in Rheinland-Pfalz werden aber der Reihe nach, auch noch überprüft. Verstöße gegen das BDSG werden dann mit Geldbußen ab 2500,00 € aufwärts geahndet.
Laut Dr. Stefan Brink sei auch schon eine Sogwirkung auf andere Bundesländer zu beobachten.
Wann sich die Datenschutzbehörde auch die anderen Einzelhändler vornehmen, wird nun eine Frage der Zeit sein . (siehe Bericht)
Fazit:
Jeder Einzelhändler, dessen Videoanlage nicht den Datenschutzrichtlinien des BDSG,entspricht, muss somit mit einer Geldbuße von mindestens 2500,00 EUR rechnen, wenn sich ein Kunde oder Mitarbeiter an die Behörden wendet.
Ob Ihre Video-Überwachungsanlage den Datenschutzrichtlinien entspricht, können Sie schnell mit dem Report: "Videoüberwachung in öffentlichen Verkaufsräumen" feststellen, den Sie bei www.videosystem.de
Wenn Sie Einzelhändler, Discounter oder Gastronomen sind und ganz sicher gehen wollen, dann rufen Sie den Retailcoach Walter C. Dieterich (0 170-81 81 807) an und buchen dessen Dienstleistungen .