Planer und Installateure haften, wenn die Videoüberwachung nicht datenschutzkonform ist.

Hinweispflicht für Planer und Installateur


Als Planer  oder Installateur haben Sie Hinweispflichten.

Werden diese vernachlässigt, dann haftet der Planer und der Installateur 

bei einer nicht datenschutzkonformen Videoüberwachung




Eine Missachtung der Datenschutzvorschriften kann dazu führen, dass der Betrieb von Videoanlagen ganz oder
teilweise von der jeweiligen Landesdatenschutzbehörde untersagt wird. Zusätzlich ist der Betreiber nicht unerheblichen Bußgeldern seitens der Behörden, Abmahnungen durch Mitbewerber oder Schadensersatzforderungen von betroffenen Mitarbeitern
oder Kunden ausgesetzt. 




Entspricht die Installation der Videoanlage nicht in allen Punkten dem  Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) oder 
ab Mai 2018 der EU-Grundverordnung dann ist sie gesetzwidrig. 
Ist diese gesetzwidrige Installation auf einen Beratungsfehler des beauftragten Planers oder Installateurs 
zurückzuführen ist, so können diese in Regress genommen werden, wenn durch deren Planung oder Installation 
gegen das Datenschutzgesetz verstoßen wird. Beispielsweise eine Planung ohne Vorabkontrolle.
Wenn Sie als Installateur nicht das Risiko eingehen wollen, dass Ihnen ein Beratungsmangel unterstellt werden kann,
dann müssen Sie den Betreiber der Videanlage zumindest auf mögliche rechtliche Risiken hinweisen, bzw.
die Videoüberwachung so planen oder ausführen, ( Sachverwalterpflicht) dass nicht gegen das Datenschutzgesetz verstoßen wird


Bereits  bei der Planung und vor der Installation und dem Betrieb von Videoüberwachungsanlagen sind 
Datenschutz- Bestimmungen zu beachten und genauesten einzuhalten. 
Welche Maßnahmen vor der Installation einer Videoüberwachung gemäß Bundesdatenschutzgesetz und  
Beschäftigtendatenschutz  erforderlich sind, erfahren Sie in unserem kostenlosen White-Paper:
 „Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen Räumen“  über das EFDAT-Institut. 

Videoüberwachung häufig nicht datenschutzkonform

Videoüberwachungen in deutschen Einzelhandelsgeschäften verstoßen häufig gegen das Datenschutzgesetz


Es ist eine erschreckende Nachricht, ca. 85 % aller Videoüberwachungen in deutschen Einzelhandels-geschäften und Gastronomie-Betrieben entsprechen nicht dem BDSG. Und nun kommt ab 25.Mai 2018  auch noch die EU-DSGVO und das neuen Bundesdatenschutzgesetz.


Info der Landesdatenschutzbehörde
Mehrere Umfragen des EFDAT-Institut aus Kirchheim-Teck haben ergeben, dass im Einzelhandel so gut wie keine Kenntnisse über den Datenschutz vorhanden sind. Besonders bei Tankstellenpächtern ist das "Nichtwissen" um den Datenschutz sehr verbreitet. Auch in der Gastronomie hängen viele Videokameras häufig im Gastraum, obwohl dies laut Datenschutz ausdrücklich untersagt.

Betroffene Kunden können sich mit Ihrem Beschwerden an den jeweils  zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz wenden. Die Adressen oder Hilfe erhalten Sie bei Retailcoach in Kirchheim.

Dabei sollte jeder, der Überwachungskameras installiert hat, eigentlich wissen, was der Gesetzgeber erlaubt und was nicht.
Wer sich nicht mit dem BDSG auskennt, sollte sich schleunigst einen externen Datenschutzbeauftragten besorgen, denn ab Mai 2018 steigen die Bußgelder in Astronomische.

Da sind die 64 000 EUR Bußgeld,  die Mr.Wash im  Jahr 2014 bezahlt hat, richtige Peanuts gegen das , was jetzt auf den Einzelhandel und die Industrie zukommt





Achtung Einzelhändler die EU-DSGVO und das neue BDSG tritt am 25.Mai 2018 in Kraft.
Wenn Sie wegen Ihrer Videoüberwachung nicht hohe Bußgelder riskieren wollen, dann sollten Sie jetzt schleunigst handeln. Warten Sie nicht, bis Ultimo

Wer sich nicht sicher ist, ob Ihre Videoüberwachung rechtssicher ist, sollte ganz schleunigst diesen Test machen



Einen kostenlosen Report zur "Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen Räumen" können Sie  bei Retailcoach in Kirchheim-Teck anfordern.
www.retailcoach.de 


Wenn Sie Kunde in einem Einzelhandelsgeschäft sind und keine ausreichende Antwort zur dort vorhandenen Videoüberwachung  erhalten oder feststellen , dass Kameras an Standorten installiert sind, an denen sie nicht sein sollten, dann können sie sich an die zuständigen Datenschutz-Behörden oder an Retailcoach in Kirchheim wenden.



Die Folgen der Datenschutz Folgenabschätzung



Datenschutz Folgenabschätzung
Tägliches Update 8. Juni 2017
Hier ein spannender Link:

WirtschaftsWoche
In knapp einem Jahr ersetzt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ... Wichtig: Datenschutz ist nicht nur die Aufgabe des Datenschutzbeauftragten. ... welchen Umständen eine Datenschutz-Folgenabschätzung ausgelöst wird.