Videoüberwachungen in deutschen Einzelhandelsgeschäften verstoßen häufig gegen das Datenschutzgesetz
Es ist eine erschreckende Nachricht, ca. 85 % aller Videoüberwachungen in deutschen Einzelhandels-geschäften und Gastronomie-Betrieben entsprechen nicht dem BDSG. Und nun kommt ab 25.Mai 2018 auch noch die EU-DSGVO und das neuen Bundesdatenschutzgesetz.
Info der Landesdatenschutzbehörde |
Betroffene Kunden können sich mit Ihrem Beschwerden an den jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz wenden. Die Adressen oder Hilfe erhalten Sie bei Retailcoach in Kirchheim.
Dabei sollte jeder, der Überwachungskameras installiert hat, eigentlich wissen, was der Gesetzgeber erlaubt und was nicht.
Wer sich nicht mit dem BDSG auskennt, sollte sich schleunigst einen externen Datenschutzbeauftragten besorgen, denn ab Mai 2018 steigen die Bußgelder in Astronomische.
Da sind die 64 000 EUR Bußgeld, die Mr.Wash im Jahr 2014 bezahlt hat, richtige Peanuts gegen das , was jetzt auf den Einzelhandel und die Industrie zukommt
Achtung Einzelhändler die EU-DSGVO und das neue BDSG tritt am 25.Mai 2018 in Kraft.
Wenn Sie wegen Ihrer Videoüberwachung nicht hohe Bußgelder riskieren wollen, dann sollten Sie jetzt schleunigst handeln. Warten Sie nicht, bis Ultimo
Wer sich nicht sicher ist, ob Ihre Videoüberwachung rechtssicher ist, sollte ganz schleunigst diesen Test machen
Einen kostenlosen Report zur "Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen Räumen" können Sie bei Retailcoach in Kirchheim-Teck anfordern.
www.retailcoach.de
Wenn Sie Kunde in einem Einzelhandelsgeschäft sind und keine ausreichende Antwort zur dort vorhandenen Videoüberwachung erhalten oder feststellen , dass Kameras an Standorten installiert sind, an denen sie nicht sein sollten, dann können sie sich an die zuständigen Datenschutz-Behörden oder an Retailcoach in Kirchheim wenden.