Wie viel Videoüberwachung erlaubt der Datenschutz

 
Videoüberwachung an Kassen und in öffentlichen Verkaufsräumen


Vom  Berater für den Einzelhandel "Retailcoach“ in Kirchheim-Teck gibt es bereits seit Mai 2010 den Leitfaden:  „ Datenschutzkonforme Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen Verkaufsräumen“


Diesen 'Video-Leitfaden sollte alle Ladenbesitzer, Marktleiter und Gastronomen lesen, wenn sie nicht wegen einem Datenschutzverstoß an den Pranger gestellt werden oder Bußgeld bezahlen wollen. Alle relevanten und gesetzlich vorgeschriebenen Punkte, die unbedingt beachten müssen, sind in dem kostenlosen 'Spezialreport-Videoüberwachung' aufgeführt.

In dem Leitfaden -Videoüberwachung finden Geschäftsinhaber die Antworten auf die wichtige Fragen wie: Unter welchen Umständen ist eine Videoüberwachung  überhaupt erlaubt?

Achtung,ab 25.5.2018 ist die Übergangsfrist für die DSGVO vorüber- dann wird es ernst für alle, die seither dachten Datenschutzverstöße seien Kavaliersdelikte.

  • Wie sind Arbeitgeberinteressen zu bewerten?
  • Wo beginnt das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers ?
  • Wo beginnen die Belange des Arbeitgebers?
  • Was sind eindeutige schutzwürdige Belange des Arbeitgebers?
  • Wann ist die Videoüberwachung geeignet, erforderlich und angemessen?
  • Was hat es mit der Schadensabwendungspflicht auf sich?
  • Wie vermeiden Sie Überwachungsdruck auf Ihre Mitarbeiter?
  • Wo und wann darf eine Videoüberwachung installiert werden?
  • Was darf alles überwacht werden?
  • Welche Zustimmung ist für eine Videoüberwachung erforderlich?
  • Wen müssen Sie über die Videoanlage und die eingesetzte Technik informieren?
  • Welche Paragraphen des BDSG  + DSGVO müssen Sie unbedingt beachten.
  • Erlaubt das Bundesarbeitsgericht überhaupt eine generelle Videoüberwachung?
  • Was ist bei der Montage der Kameras zu berücksichtigen?
  • Welche Richtlinien müssen eingehalten werden?
  • Welche Maßnahmen sind vor der Installation zu treffen?
  • Wann muss eine Videoanlage wieder demontiert werden?
  • Welche Geräte entsprechen den Datenschutzrichtlinien?
  • Wann entspricht die Videoüberwachung dem Datenschutz?
  • Kann man den Installateur haftbar machen?

Die letzten Presseberichte über ungesetzliche Videoüberwachung im Einzelhandel sollten jeden Einzelhändler aufschrecken. Alles was vor der Installation einer Videoüberwachung betriebsintern geklärt werden muss, steht  ebenfalls auf der Checkliste. Diese Checkliste ist seit März 2015 auf dieser Seite kostenlos erhältlich, zusätzliche Beratung erhalten Sie über www.efdat.de   in Kirchheim –Teck an. Bei EFDAT oder auf der Seite www.retailcoach.de können Sie einen externen Datenschutzbeauftragten oder auch ein komplettes Datenschutzpaket für Ihre Videoüberwachung bestellen.


Auf der sicheren Seite ist, wer sich rechtzeitig über Datenschutz informiert, so kann man als Geschäftsinhaber (in) viel Geld sparen und zudem das Vertrauen der Mitarbeiter erhalten.

Wer sich Gedanken über eine Videoüberwachung macht sollte zuerst den 'Leitfaden für eine datenschutzkonforme Videoüberwachung' lesen und sich dann überlegen, ober er eine Videoüberwachung überhaupt benötigt.

Der Leitfaden für die datenschutzkonforme Videoüberwachung

Datenschutzverstoß ist ab dem 25.5. kein Kavaliersdelikt mehr


 Prof. Dr. Johannes Caspar:
„Früher war ein Verstoß gegen Datenschutzauflagen ein Kavaliersdelikt. Das ist künftig anders."
 
Der hamburgischer Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, sieht in der DSGVO die Regelungen zum Vollzug. Erstmals seien die Vollzugsbehörden mit wirksamen Vollzugs- und Sanktionsinstrumenten ausgestattet. Die Landesdatenschutzbehörden hätten ab 25.5.2018 nun auch die Möglichkeit, signifikante Bußgelder zu verhängen:

Prof. Caspar (LfD Hamburg) will beim Bußgeld entsprechend des neuen Rahmens in der DSGVO mit Faktor 67 rechnen: Aus 1.000 EUR für eine unzulässige Kamera  in einer Kneipe würden dann 67.000 EUR

Siehe auch
https://www.datensicherheit.de/aktuelles/eu-dsgvo-perspektiven-datenschutzes-25-mai-2018-27401