Prof. Dr. Johannes Caspar:
„Früher war ein Verstoß gegen Datenschutzauflagen ein Kavaliersdelikt. Das ist künftig anders."
Der hamburgischer Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, sieht in der DSGVO die Regelungen zum Vollzug. Erstmals seien die Vollzugsbehörden mit wirksamen Vollzugs- und Sanktionsinstrumenten ausgestattet. Die Landesdatenschutzbehörden hätten ab 25.5.2018 nun auch die Möglichkeit, signifikante Bußgelder zu verhängen:
Prof. Caspar (LfD Hamburg) will beim Bußgeld entsprechend des neuen Rahmens in der DSGVO mit Faktor 67 rechnen: Aus 1.000 EUR für eine unzulässige Kamera in einer Kneipe würden dann 67.000 EUR
Siehe auch
https://www.datensicherheit.de/aktuelles/eu-dsgvo-perspektiven-datenschutzes-25-mai-2018-27401