1.1 Informieren (Leitfaden)
1.2 Integrieren
(Videospezialisten für Projektierung und Datenschutz)
1.3 Installieren
(Technisch geschulter, datenschutzzertifizierter Installateur und
Service-Techniker)
Bevor
Sie anfangen zu projektieren, fragen Sie, was die Aufgabenstellung ist oder das Problem, das gelöst werden soll und
wie viel Kosten dieses Problem derzeit verursacht. Dann wissen Sie auch recht
schnell wie viel Geld für eine Problembeseitigung investiert werden kann. Wenn
keine konkrete Aufgabenstellung oder kein Problem (Zweck*) vorliegt, so besteht
in aller Regel auch keinen Bedarf an einer Videoanlage und laut Daten-schutz,
darf dann auch gem. Art 6 DSGVO und §4 BDSG keine Videoüberwachung installiert werden. (* Der Zweck der
Videoanlage muss laut BDSG in einer Datenschutzdokumentation schriftlich
festgehalten werden.) WICHTIG: Bereits vor der Installation muss der Betreiber
eine Vorabkontrolle durchgeführt haben. Erst dann ist sichergestellt, wo
überhaupt eine Kamera installiert werden darf und welchen Blickwinkel die
Kamera haben darf. (Seit 25.5.2018 zusätzlich eine Datenschutzfolgenabschätzung
erfordrlich) Der „Zertifizierte
Installateur“ stellt dem Betreiber alle für BDSG und DSGVO erforderliche
Unterlagen bereits mit der Auftragsbestätigung zur Verfügung. Es ist zwingend
vorgeschrieben, dass die Mitarbeiter über Art und Umfang der Videoüberwachung
informiert worden sind und deren Erklärung und Einverständnis auch schriftlich
vorliegt. (Siehe Muster)
Die Gefährdungslage muss belegte und
dokumentiert sein (Vorabkontrolle) Siehe
auch neue europäische Leitlinie für Videoüberwachung.
Daher
ist für die Durchführung einer Videoüberwachung eine erhebliche Gefährdung der berechtigten
Interessen der Verantwortlichen erforderlich. Die lediglich allgemeine Sorge
vor Straftraten oder allgemeiner Vandalismus rechtfertigen die anlasslose
Überwachung sämtlicher Personen im überwachten Bereich regelmäßig nicht. Die
Gefährdungslage muss sich aus tatsächlichen Erkenntnissen ergeben – subjektive
Befürchtungen oder ein Gefühl der Unsicherheit reichen nicht aus. Der
Berechtigte kann zwar aufgrund seines Hausrechts missliebiges Verhalten zum
Anlass nehmen, Besuchern "die Tür zu weisen". Allerdings zeigt die
Regelungssystematik des § 6b Abs. 1 BDSG a.F., dass er sich nicht beliebig auf
das Hausrecht berufen kann, um eine Videoüberwachung durchzuführen.
Vielmehr
muss er sich auf ein berechtigtes Interesse, d.h. auf einen "guten
Grund" stützen können. Dies kann jedes subjektive Interesse sein, wenn es
grundsätzlich schutzwürdig und objektiv begründbar ist. (vgl. BTDrs. 14/5793 S.
61). https://deutsche-datenschutzhilfe.de/paragraph4-bdsg-vom-bverwg-gekippt
Achtung Hinweis an den Installateur: Eine Videoüberwachungsanlage sollte nicht an den Betreiber übergeben werden, wenn
kein Datenschutzbeauftragter bestellt wurde. Für Kameras deren Platzierung
nicht datenschutzkonform ist, haftet der Planer oder der Installateur ebenso
wie der Betreiber der Videoanlage. Die Haftung für Datenschutzverstöße nach
Art. 82 DSGVO ändert sich im Vergleich zu unserem bekannten Schadensersatzrecht
schon gewaltig. Im Gegensatz zum BDSG, das die Haftung des
Betreibers/Auftraggebers vorsieht, finden sich in Artikel 82 DSGVO wesentlich
gravierende Haftungsregeln: „Jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen diese
Verordnung ein materieller oder moralischer Schaden entstanden ist, hat
Anspruch auf Schadenersatz gegen den für die Verarbeitung Verantwortlichen oder
gegen den Auftragsverarbeiter.“
Deshalb
haftet auch der Errichter/Installateur direkt gegenüber dem Geschädigten. Wenn
Sie als Errichter bei der Deutschen Datenschutzhilfe Mitglied werden, erhalten
Sie alle Unterlagen, die Ihr Kunde benötigt "Gratis" und zusätzlich
ein Abnahmeprotokoll, dass Sie aus der Haftung nimmt.
Wenn
Ihnen das keine Mitgliedschaft wert ist, dann müssen Sie eines Tages einige
1000€ "Lehrgeld" bezahlen.
1. Überwachung : Wann
und wo
Klären
Sie ab welcher Zeitraum wichtig ist. Wann genau entsteht das Problem, das
Kosten verursacht? Wenn nur nachts überwacht werden muss, dann ist es sinnvoller,
eine spezielle nachtsichttaugliche Kamera mit Umschaltung auf schwarz/weiß (Starlight)zu
verwenden, die lichtempfindlicher eingestellt werden kann, als eine Farbkamera.
Tagüberwachung Innenbereich ( IP-54)
Tag/Nachtüberwachung
Außenbereich ( IP-66-68)
2. Kameratyp
Mit
dem Kameratyp treffen Sie eine Vorentscheidung bezüglich Preis und Folgekosten.
Bedenken Sie jedoch, dass nur eine Kamera, die exakt die genannten Bedürfnisse
erfüllt, schlussendlich der Grundstock für eine effiziente Videoüberwachung
ist. Eine richtig projektierte Videoanlage macht sich von selbst bezahlt und
sei es nur durch die Freude oder Komfort, den
der Besitzer dann hat. (Zweck der Kamera beachten) Wegen der
Hacker-Gefahr sollten Sie möglichst keine IP-Kameras verwenden. Mittlerweile
gibt es die modernere HDVCI-Videotechnik. Wenn Sie Bilder auf ihrem PC, im
Netzwerk oder per Fernüberwachung sehen
wollen, können Sie jede Videokamera über den Rekorder zum Router in ein
Netzwerk (Web) bringen. Wir empfehlen immer eine Punkt zu Punkt
Videosignal-Übertragung (RG-59 oder LAN) von jeder Kamera bis zum
Digitalrekorder und gehen von dort direkt (nur per LAN-Kabel) auf den Router.
Benutzen Sie niemals vorhandene Netzwerke.
Farb-Tag/Nacht-Kamera
HDVCI Full-HD Kamera (analoge
Übertragung)
Farb-Tag/Nacht-Kamera mit LED SDI Full-HD-Kamera (digitale Übertragung)
IP Full-HD-Kamera (digitale Übertragung)
3. Modellvariante
Die
Kamera, die Sie auswählen, sollte den größtmöglichen Vorteil für Ihre
Aufgabenstellung haben. Die technischen Möglichkeiten sind bei nahezu allen Kameras
identisch, sofern diese ein OSD-Menü haben. Für fast alle architektonischen
Gegebenheiten sind Kameras vorhanden. In öffentlich zugänglichen Verkaufsräumen
wie
in
Ladengeschäften oder an Tankstellen dürfen Sie nicht mit 4 oder 8Megapixel-Kameras
bereitflächig alles überwachen, das wäre
ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz. Sie dürfen nur das überwachen, was
relevant für ihr Anliegen ist, bzw. für das, was Sie als Zweck in Ihrer
Datenschutzdokumentation angegeben haben. Beispiel: Nur der Tankvorgang an
Säule 4 ist relevant, nicht das danebenstehende parkende Auto bei der Säule Nr.6. Eine Kuppelkamera möglichst
mit Vandalismus sicherem Glas, sollte immer dort installiert werden, wo die
Gefahr besteht, dass Fremde (Einbrecher) an die Kamera gelangen können, um
diese zu verstellen. Verwenden Sie niemals WLAN-Kameras. WLAN-Kameras werden
mit Vorliebe gehackt und Profieinbrecher halten bevorzugt nach Häusern oder
Läden mit WLAN-Kameras Ausschau. Bei einem Einbruch oder Ladendiebstahl
verwenden die Diebe dann sogenannte „Jammer“ und schalten die WLAN-Kameras einfach
aus.
Kuppel-Kamera
LED-Kamera (mit integrierter
Beleuchtung)
Zylinder-Kamera
Minidome
Motorisierte-Zoom-Kamera
Speed-Dome (Achtung
Datenschutz)
4. Objektiv
Beim Bildausschnitt
entscheiden Sie wesentlich über die Qualität Ihrer Videoanlage, je genauer der
Bildausschnitt festgelegt wird, desto detailgetreuer sind später die Bilder.
Deshalb am besten ein motorisiertes Zoom-Objektiv verwenden. Die Qualität und
Lichtstärke des Objektiv ist ein wesentlicher Baustein einer Videoanlage.
Faktoren wie Modulationstiefe, Randschärfe, Lichtstärke tragen zum Gelingen
Ihres Vorhabens bei. An dieser Stelle zu
sparen, ist dasselbe, wie eine Brille aus Milchglas zu tragen. Sie wäre
billiger, aber nutzlos. Mit einer Full-HD Kamera können Sie allerdings bis zu
einer Bildbreite von ca. 20m jedes Gesicht und jede Autonummer erkennen
Übersichtaufnahme
Festobjektiv
Detailerkennung
Vario/Zoom-Objektiv
5. Stromversorgung
Beachten Sie, eine dezentrale
Stromversorgung ist das einfachste. POE
(Power over Ethernet) ist nur bis zu einer Länge von 80m sinnvoll. Danach wird
unverhältnismäßig viel Strom verbraucht. Systemkabel mit Video/12V können wegen
des Stromverlustes auch nur max. 200m überbrücken.
230 V
POE, Netzwerk (CAT 7 )
Systemkabel ( Video,12V, Audio)
Akku/Notstromversorgung
Wetterfeste Kabel/ Erdkabel
6. Kamerastandart
Wesentliche Kriterien einer
Kamera außer der Auflösung, (von 2 bis 8 Megapixel), sind die Licht-empfindlichkeit und Lichtwertregelung
oder auch IR-Schwenkfilter bei einer Tag/Nacht-Kamera oder OSD-Menü-Steuerung
per App. Durch die nachfolgenden technischen Merkmale ergeben sich auch große
preisliche Unterschiede. Fragen Sie sich deshalb, was Sie wirklich brauchen,
was für Sie wichtig ist. Beachten Sie bitte, dass Billigangebote aus dem
Internet auch Kostenfallen sind, weil die Qualität häufig nicht in Ordnung ist
und die Kameras ausfallen und Technikerkosten verursachen. Kameras von
renommierten Herstellern sind geprüft und halten nachweislich jahrelang über
die Garantiezeit hinaus und entsprechen zudem allen deutschen (VDE) und
europäischen Vorschriften.
Auflösung (2 oder 4Megapixel) Privatzonen
Lichtempfindlichkeit (Tag/Nacht)
OSD - Menü (Fernkonfiguration)
Gegenlicht: HLC/BLC/WDR
Tag/Nacht mit IR-Schwenkfilter
7. Beleuchtung
Die
Art der Beleuchtung, der Standort der Beleuchtung, (möglichst nah am Objekt)
der Spektralbereich der Beleuchtung sollte mit der Spektralkurve der Kamera
übereinstimmen. Die Beleuchtungsstärke (Lux) sollte gemessen werden. Eine
gleichmäßige „schwache „ Ausleuchtung ist immer besser, als helle punktuelle
Strahler. Wenn eine Infrarot-Beleuchtung erforderlich ist, sollte diese nach
Möglichkeit separat montiert werden. Kameras mit integriertem LED-Licht sind
nur in Innenräumen sinnvoll, denn sie haben die Eigenschaft, dass Sie im
Außenbereich ständig gereinigt werden müssen, weil Insekten oder Spinnen, die
durch das Licht angezogen werden, das Objektiv verschmutzen
Beleuchtung vorhanden
Infrarotbeleuchtung (LED )
Halogenstrahler erforderlich LED in
Kamera integriert
8. Montage -
Verkabelung
Die
Kabellänge, oder eventuelle induktive Störungen sprechen in aller Regel für
eine 2-Draht oder eine LWL-Video-Übertragung, damit können oft mehrere
Kilometer Video- und Steuerbefehle übertragen werden. Die modernste Art der
Videoübertragung auch bei Full-HD-Kameras ist mittlerweile das altbekannte RG
59 Koaxkabel, denn es kann ohne Verstärkung bis 300 m Full-HD und bis 500m in
HD übertragen und eignet sich auch für die Übertragung der Steuerbefehle und
Audio. Der große Vorteil dieser HDVCI-Videotechnik: Sie können die alten
Videokabel verwenden, wenn Sie bereits eine alte Videoüberwachung installiert
hatten. Ein System-Kabel mit 5,5mm Durchmesser hat eine bessere Abschirmung als
ein 3 mm Kabel, was sich natürlich im Preis bemerkbar macht. Wer bei der
Montage spart, spart an der denkbar schlechtesten Stelle. Wenn Sie Ihren Arzt
im Preis drücken, können Sie ahnen was dabei herauskommt. Gute Arbeit hat immer
ihren Preis und dauert auch länger als Pfuscharbeit. Störungen im Videobild
sind zumeist auf eilige und somit schlampig oder billige Installationen z. B.
bei der Montage der Stecker zurückzuführen oder auf Einstrahlung von 230V oder
Starkstrom-Leitungen oder -Geräten. Zu Stromleitungen Immer genügen Abstand
gem. VDO halten. Funkübertragung oder WLAN–Kameras sollten Sie wie unter Punkt
3 bereits beschrieben, unbedingt vermeiden, da diese Videosignale immer gestört
werden können. Alle Einbrecher und professionellen Ladendiebe haben immer einen
„WLAN-Jammer“ dabei, mit dem Sie WLAN-Kameras außer Betrieb setzen können. Bei
den qualitativ sehr hochwertigen SDI-Kameras ist wegen der digitalen
Bildübertragung ausschließlich ein Koaxkabel mit 95 % Kupferanteil zu
verwenden.
Video/Koaxkabel RG 59
2-Draht/Telefonkabel
RG59 Koaxkabel für SDI-Kameras Glasfaserkabel
Steuer/Datenleitung LAN/RS-232 CAT 7
Video-Systemkabel (Video/Audio/12VDC)
9. Aufzeichnung
Bei
der Videoaufzeichnung können Sie entscheiden, ob Sie den Rekorder (DVR) lieber
mit der Maus (PC-Lösung) oder lieber mit einer Tastatur (Stand-Alone) bedienen.
Die Dauer der Bildspeicherung ist abhängig vom Zweck und muss bei einer
Speicherung von mehr als 2 Tagen genau begründet werden. Vermeiden sollten Sie
auf jeden Fall eine "Cloud-Abspeicherung". Die Idee, dass ein
Rekorder gestohlen werden kann ist irrelevant, da gemäß Datenschutz (technisch–organisatorische
Maßnahmen) Datenschutzfolgenabschätzung der Rekorder an einem sicheren Platz
untergebracht werden muss.
Stand-Alone DVR
Rekorder mit Texteinblendung
Rekorder auf PC-Basis
Rekorder (Kassen) – Datenverknüpfung
10. Digitalrekorder
Bei
Rekordern gibt es einige wesentliche Kriterien, die sich ebenfalls erheblich
auf den Endpreis der Videoanlage auswirken. Wichtig ist vor allem eine optimale
und möglichst intuitive Bedienung des Gerätes, sowie die Anbindung an ein
Netzwerk oder Internet mit der passenden App/Software für Smartphone, Tablet
oder Laptop. Wichtig ist auch, wie viele Bilder pro Sekunde werden aufgenommen
und bei der Wiedergabe gezeigt. Jeder Rekorder sollte mindestens 25 Bilder pro Sekunde auf jedem Kanal, auch
bei voller Belastung auf allen Videoeingängen machen. Bei 16 Kameras sollte der
Rekorder min. 32 MB gleichzeitig in Echtzeit (25Frames/Sec.) aufzeichnen können.
Wiedergabe in Echtzeit
Anzahl der Videoeingänge: 4 , 8,
16, 32
E-Mail Versand/ Popup bei
Alarmkriterien
Video-Motion Detektion,
Bewegungserkennung, Gesichtserkennung, Personenzählen
Ereignisgesteuerte Aufzeichnung,
Alarmeingänge/ Ausgänge,
Suchfunktionen nach Kamera Nr.
Zeit, Ereignis, Kassenstorno, Textdaten
Netzwerkanschluß, Internet,
Klient- Software, Smartphone-App
POS – Kassendaten oder
Daten-Schnittstelle für Alarm/Zutrittskontrolle oder Bus-Systeme
11. Skizze
Hilfreich zu guter Letzt, ist immer eine Skizze, in der die gewünschten Bildwinkel eingetragen werden können. Beschreiben Sie zusätzlich in wenigen Worten, wie Sie sich die Funktion der Video-Anlage vorstellen. Denken Sie noch an Datenschutz*, Betriebsrat, Sonneneinstrahlung, Wartungs- und Folge-kosten. Ein Schnäppchen kann sich im Nachhinein als recht teuer erweisen und viel Bußgeld seitens der Datenschutzbehörde kosten. (Aktuelles Beispiel MrWash) Ein gut geplantes Videosystem wird sich von alleine bezahlt machen. Je mehr Sie für eine Videoanlage investieren, desto mehr werden Sie einsparen, oder umso größer wird ihr Nutzen und Ihre Freude sein.
Anhand der Skizze kann auch festgestellt werden, ob eine Kamera evt. gegen den Datenschutz verstößt oder ob der Kamerastandort geeignet ist das jeweilige Problem auch zu beseitigen
* Ihr
externer Datenschutzbeauftragter
Wir
erstellen alle Unterlagen, DSGVO Datenschutzpaket und sind Ihr externer
Datenschutz-beauftragter. Damit sind Sie alle Sorgen los. Preis 1480 €
Unterlagen der Landesdatenschutzbehörden:
Bitte unbedingt beachten:
Zweck der Videoüberwachung Bevor
eine Videoüberwachung installiert wird, ist zu konkretisieren, welches Ziel
damit erreicht werden soll. Ein
berechtigtes Interesse für den Betrieb einer Videoüberwachungsanlage kann ideeller,
wirtschaftlicher oder rechtlicher Natur sein. Soll die Videoüberwachung
dazu eingesetzt werden, vor Einbrüchen,
Diebstählen oder Vandalismus zu schützen, ist darin grundsätzlich ein
berechtigtes Interesse zu sehen, wenn eine tatsächliche Gefahrenlage nachgewiesen
werden kann. Zu fordern sind konkrete Tatsachen, aus denen sich eine Gefährdung
ergibt, beispielsweise Beschädigungen oder besondere Vorkommnisse in der
Vergangenheit. Ratsam ist es daher, entsprechende
Ereignisse sorgfältig zu dokumentieren (Datum, Art des Vorfalls,
Schadenshöhe) oder etwaige Strafanzeigen aufzubewahren. Auch die
Beweissicherung durch die Aufzeichnung kann ein solches berechtigtes Interesse
darstellen.
In bestimmten Fällen kann auch
eine abstrakte Gefährdungslage ausreichend sein, wenn eine Situation vorliegt,
die nach der Lebenserfahrung typischerweise gefährlich ist, z.B. in Geschäften,
die wertvolle Ware verkaufen (z.B.
Juweliere) oder die im Hinblick auf Vermögens- und Eigentumsdelikte
potentiell besonders gefährdet sind (z.B.
Tankstellen). Darüber hinaus ist im Vorhinein konkret festzulegen und
schriftlich zu dokumentieren, welchem Zweck die Videoüberwachung im Einzelfall
dienen soll. Dabei ist der Überwachungszweck jeder einzelnen Kamera gesondert
und konkret anzugeben.
https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/videoueberwachung-nach-ds-gvo/
DSGVO-Video-Tool
- Planungshilfe für eine datenschutzkonforme
Videoüberwachung
- Muster Vorabkontrolle, Zweck und Begründung der
Videoüberwachung
- Muster Hinweisschild
- Muster Informationsaushang gem. Art 13
- Muster Datenschutzdokumentation mit TOM
- Muster Einverständniserklärung der Mitarbeiter
mit Widerrufshinweis
- Muster Bestellung eines betrieblichen
Datenschutzbeauftragten
- Muster Geheimhaltevereinbarung Mitarbeiter
Planer und Installateure haften, wenn die Videoüberwachung nicht datenschutzkonform übergeben wird.
Ein Installateur, der Videoüberwachung mit einem DSGVO Datenschutz-Zertifikat anbieten kann, hat eindeutig einen Wettbewerbsvorteil vor jedem Mitanbieter, der den Datenschutz-Service nicht leisten kann.
Installateure können ab DSGVO in Regress genommenen werden, wenn Sie eine Videoüberwachung an einen Kunden übergeben, die nicht datenschutzkonform ist.
Der sorgsame Umgang mit den Bild-Daten der Kunden sollte auch das oberste Ziel des Gewerbetreibenden sein. Die Verbraucher haben durch DSGVO seit dem 25.Mai 2018 eine Bestärkung ihrer Rechte bekommen und können jederzeit auf Schadenersatz klagen, wenn Sie einen Datenschutzverstoß in einem Gewerbebetrieb entdecken.
Siehe Beitrag :
Datenschutzverstöße bei der Videoüberwachung - Wer haftet?
Das Angebot der Deutschen Datenschutzhilfe an alle Installateure: