Bußgeld wegen Videoüberwachung



Heute gelten schon strenge Vorschriften, wenn es um den Datenschutz bei Videoüberwachung geht. Verschärft werden diese Gesetze durch die am 27.05.2018 in Kraft tretende EU-Datenschutz-Grundverordnung.  EU_DSGVO
Zudem werden dann auch die Bußgelder drastisch erhöht - bis auf 4% vom Jahrsumsatz.

  • Haben Sie eine Vorabkontrolle gemacht?
  • Haben Sie ein Datenschutzmanagement?
  • Haben Sie Ihre Mitarbeiter umfassend informiert?
  • Haben Sie einen Datenschutzbeauftragten bestellt?

Das "Europäische Institut für die Einhaltung der Datenschutzverordnung" EFDAT prüft kostenlos bei Ihnen, ob Ihre Videoüberwachung  den Datenschutzanforderungen entspricht. So verhindern Sie teure Abmahnungen und Bußgelder

Der EFDAT  Quick-Check für Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen Räumen
In nur 3 Minuten stellen wir mit unserem Fragebogen fest, ob bei Ihnen ein Verstoß gegen das BDSG vorliegt. Hier anfordern office (at) efdat.de

Auf Wunsch erhalten Sie danach eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung




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