Heute gelten schon
strenge Vorschriften, wenn es um den Datenschutz bei Videoüberwachung geht. Verschärft werden diese Gesetze durch die am 27.05.2018 in Kraft tretende
EU-Datenschutz-Grundverordnung. EU_DSGVO
Zudem werden dann auch die Bußgelder drastisch erhöht - bis auf 4% vom Jahrsumsatz.
Zudem werden dann auch die Bußgelder drastisch erhöht - bis auf 4% vom Jahrsumsatz.
- Haben Sie eine Vorabkontrolle gemacht?
- Haben Sie ein Datenschutzmanagement?
- Haben Sie Ihre Mitarbeiter umfassend informiert?
- Haben Sie einen Datenschutzbeauftragten bestellt?
Das "Europäische
Institut für die Einhaltung der Datenschutzverordnung" EFDAT prüft kostenlos bei Ihnen,
ob Ihre Videoüberwachung den
Datenschutzanforderungen entspricht. So verhindern Sie teure Abmahnungen und
Bußgelder
Der EFDAT Quick-Check für Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen
Räumen
In nur 3 Minuten stellen wir mit unserem Fragebogen
fest, ob bei Ihnen ein Verstoß gegen das BDSG vorliegt. Hier anfordern office (at) efdat.de
Auf Wunsch
erhalten Sie danach eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung
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