EU-DSGVO ohne Beschäftigtendatenschutz

Der neue Beschäftigtendatenschutz in Deutschland ist trotz der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung, der EU-DSGVO nicht geklärt und nicht verabschiedet.

Kann das 40 Mio Arbeitnehmer für den Wahlkampf 2017 sensibilisieren oder ist es den Arbeitnehmern völlig  egal? 


Welcher Arbeitnehmer kümmert sich schon um Datenschutz und um Versprechungen der Parteien?

Am 13.1.2013 verkündet der Bundestagsabgeordnete Frieser auf seiner Internetseite vollmundig die baldige Verabschiedung des seit 2010 vorliegenden Entwurf zur Regelung des Beschäftigtendatenschutz. Großspurig war in einer Pressemitteilung von Frieser noch die Rede von einem "starken Schutz der Daten  für 40 Mio. Arbeitnehmer" und dem "detailliertesten Datenschutz Europas".

 Michael Frieser, MdB  hatte auf seiner Internetseite stehen:
Erst diese christlich-liberale Bundesregierung handelt. Vor allem wird ein starker Schutz der Daten von nahezu 40 Mio. Arbeitnehmern in Deutschland erreicht, der sich nicht nur an der vorhandenen Rechtsprechung orientiert. Er geht sogar darüber hinaus. Damit ist es das detaillierteste Datenschutzrecht Europas. Wichtigste Regelung ist, dass die verdeckte Videoüberwachung in Deutschland umfassend verboten wird.
Zur Erinnerung, Pressemitteilung-Frieser.pdf vom 13.1.2013

Klammheimlich wurde das ganze Thema Beschäftigtendatenschutz von der Regierungskoalition bereits am 26.2.3103 aber wieder auf  Eis gelegt. Anfragen, was denn mit der Reform des Beschäftigtendatenschutzes nun sei, wurden von MDB Frieser nicht beantwortet. Vermutlich ist er von seinen eigenen Parteifreunden nicht darüber informiert worden, das dass Thema Datenschutz im kommenden Wahlkampf als störend angesehen wurde.


Seit Ende 2010 war die Erweiterung des §32 BDSG bereits eine beschlossene Sache und sollte jetzt endlich im Januar 2013 verabschiedet werden.

Schon im Februar war aber dann klar, dass es keine Entscheidung in dieser Legislaturperiode  mehr gibt. Dabei steht in dem Entwurf nichts anderes, als das, was die Gerichte seit Jahren als Recht anerkennen. Eine bessere Vorlage, als das was Recht ist, in ein Gesetz zu packen, hätte sich  Schwarz/Gelb gar nicht wünschen können.
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes  vom 3. September 2010

So ist aus dem groß angekündigten „detaillierteste Datenschutzrecht Europas“ nichts geworden. Die schwarz/gelbe Regierungskoalition macht wieder mal einen Rückzieher. So kurz vor der Wahl will es sich die Kanzlerin Merkel weder mit den Gewerkschaften, noch mit den Arbeitgeberverbänden verderben. Eine Lösung muss in der nächsten Legislaturperiode gefunden werden,"  wie der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Hans-Peter Uhl dann am 26.2. 13 sagte. Siehe: Ruhrnachrichten

Zitat Frieser: Erst diese christlich-liberale Bundesregierung handelt.“
Handeln, lieber Herr Frieser sieht aber anders aus. 40 Mio. Arbeitnehmer sind offensichtlich für die Regierungspartei keine so wichtige Interessenvertretung, dass sie es wert gewesen wären, den Gesetzesentwurf zu verabschieden. Der normale Bürger "Arbeitnehmer" bleibt mal wieder auf der Strecke. Hoffentlich erinnert sich der Bürger bei der kommenden Wahl daran.
Was ist nun die Folge, dieses schwarz-gelben Tohuwabohu mit dem (Beschäftigten-) Datenschutz?

Die Gerichte werden dies in zunehmenden Maße ausbaden müssen, dass es keine klare Gesetzesvorlage gibt. Alles, was nicht eindeutig geregelt ist, führt in unserem streng reglementierten Deutschland leider immer zu Streitigkeiten vor Gericht.
Mit anderen Worten, die Arbeitgeber, die Ihren Datenschutz nicht eindeutig regeln, werden sich in Zukunft schwer tun, es wird nur so hageln von  Schadensersatzforderungen durch  Arbeitnehmer und betroffenen Kunden.

P.S. Wer die Hoffnung hat, dass sich bei der jetzigen schwarz/roten Koalition  oder der künftigen schwarz/gelben-Koalition  etwas ändert, möge sich bei mir melden.

Mehr Infos zum Thema Beschäftigtendatenschutz hier auf dieser Internetseite:

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