Beispiel: Mr. Wash Bußgeld
Das LDI-NRW verhängte gegen Mr. Wash ein Bußgeld in Höhe von insgesamt 64.000 EUR, das sich allerdings aus zwei Komponenten zusammensetzt.
Zum einen wurde wegen der unzulässigen Videoüberwachung 54.000 EUR fällig.
Mit einem zusätzlichen Bußgeld in Höhe von 10.000 EUR wurde das Unternehmen bestraft, weil es trotz gesetzlicher Erforderlichkeit keinen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellt hatte.
Jedes Unternehmen muss einen Datenschutzbeauftragten bestellen, wenn im Geschäft eine Videoüberwachung installiert ist oder mehr als neun Personen (inkl. Inhaber/Geschäftsführung) an der Kasse z.B. Zahlungen per elektronischem Lastschriftverfahren und EC- oder Kreditkarte abwickeln!
Wer darf im Unternehmen Datenschutzbeauftragter sein?
Problematisch: Weder Inhaber, Gesellschafter, noch Personen in leitender Funktion können wegen möglicher Interessenkollision zum Datenschutzbeauftragten bestellt werden. Und die Bestellung eines „einfachen“ Mitarbeiters ist ebenfalls problematisch, da zum einen eine gründliche Qualifizierung erforderlich ist und zum anderen der Datenschutzbeauftragte einen erweiterten Kündigungsschutz, vergleichbar mit dem eines Betriebsrats, genießt und von der Aufgabe auch kaum noch entbunden werden kann. So ist ein externer Datenschutzbeauftragter eine durchaus empfehlenswerte Lösung.
Das LDI-NRW verhängte gegen Mr. Wash ein Bußgeld in Höhe von insgesamt 64.000 EUR, das sich allerdings aus zwei Komponenten zusammensetzt.
Zum einen wurde wegen der unzulässigen Videoüberwachung 54.000 EUR fällig.
Mit einem zusätzlichen Bußgeld in Höhe von 10.000 EUR wurde das Unternehmen bestraft, weil es trotz gesetzlicher Erforderlichkeit keinen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellt hatte.
Jedes Unternehmen muss einen Datenschutzbeauftragten bestellen, wenn im Geschäft eine Videoüberwachung installiert ist oder mehr als neun Personen (inkl. Inhaber/Geschäftsführung) an der Kasse z.B. Zahlungen per elektronischem Lastschriftverfahren und EC- oder Kreditkarte abwickeln!
Datenschutzbehörde Rheinland-Pfalz |
Wer darf im Unternehmen Datenschutzbeauftragter sein?
Problematisch: Weder Inhaber, Gesellschafter, noch Personen in leitender Funktion können wegen möglicher Interessenkollision zum Datenschutzbeauftragten bestellt werden. Und die Bestellung eines „einfachen“ Mitarbeiters ist ebenfalls problematisch, da zum einen eine gründliche Qualifizierung erforderlich ist und zum anderen der Datenschutzbeauftragte einen erweiterten Kündigungsschutz, vergleichbar mit dem eines Betriebsrats, genießt und von der Aufgabe auch kaum noch entbunden werden kann. So ist ein externer Datenschutzbeauftragter eine durchaus empfehlenswerte Lösung.
Sie erhalten bei einem Tagesseminar von der "EFDAT" alle Informationen und Unterlagen, um als interner oder externer Datenschutzbeauftragter tätig zu werden.
Das Tagesseminar kostet 220 EUR + MwSt.
Infos beim EFDAT-Insitut
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Infos beim EFDAT-Insitut