Als Planer oder Installateur haben Sie Hinweispflichten
Eine Missachtung der Datenschutzvorschriften kann dazu führen,
dass der Betrieb von Videoanlagen ganz oder teilweise von der jeweiligen Landesdatenschutzbehörde untersagt wird. Zusätzlich ist der Betreiber
nicht unerheblichen Bußgeldern seitens der Behörden, Abmahnungen durch
Mitbewerber oder Schadensersatzforderungen von betroffenen Mitarbeitern
oder Kunden ausgesetzt.
Entspricht die Installation der Videoanlage nicht in allen Punkten dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) oder
ab Mai 2018 der EU-Grundverordnung dann ist sie gesetzwidrig.
Ist diese gesetzwidrige Installation auf einen Beratungsfehler des beauftragten Planers oder Installateurs
zurückzuführen ist, so können diese in Regress genommen werden, wenn durch deren Planung oder Installation
gegen das Datenschutzgesetz verstoßen wird. Wenn Sie als Installateur nicht das Risiko eingehen wollen, dass
Ihnen ein Beratungsmangel unterstellt wird, dann müssen Sie den Betreiber zumindest auf mögliche rechtliche
Risiken hinweisen, bzw. die Videoüberwachung so planen oder ausführen, dass nicht gegen das Datenschutzgesetz
verstoßen wird
ab Mai 2018 der EU-Grundverordnung dann ist sie gesetzwidrig.
Ist diese gesetzwidrige Installation auf einen Beratungsfehler des beauftragten Planers oder Installateurs
zurückzuführen ist, so können diese in Regress genommen werden, wenn durch deren Planung oder Installation
gegen das Datenschutzgesetz verstoßen wird. Wenn Sie als Installateur nicht das Risiko eingehen wollen, dass
Ihnen ein Beratungsmangel unterstellt wird, dann müssen Sie den Betreiber zumindest auf mögliche rechtliche
Risiken hinweisen, bzw. die Videoüberwachung so planen oder ausführen, dass nicht gegen das Datenschutzgesetz
verstoßen wird
Bei der Planung, Einführung und dem Betrieb von Videoüberwachungsanlagen sind Datenschutz- Bestimmungen
zu beachten und genauesten einzuhalten. Welche Maßnahmen vor der Installation einer Videoüberwachung
gemäß Bundesdatenschutzgesetz und Beschäftigtendatenschutz erforderlich sind, erfahren Sie in unserem
White-Paper „Videoüberwachung am Arbeitsplatz“ oder über das Efdat-Institut.
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