Datenschützer verbietet Video-Überwachung in Schwerin

Datenschützer verbietet Video-Überwachung in Schwerin     01.02.2019 ·KEINE VERSCHLÜSSELUNG 

Das Problem von Schwerin ist die Art der eingebauten Videotechnik. 
Wenn die mittlerweile veraltete IP-Videotechnik eingebaut wurde, dann muss die Videoübertragung seit der DSGVO aufwändig verschlüsselt werden, weil IP-Kameras sonst gehacked werden können. Wenn sogar WLAN - Kameras verbaut wurden, dann liegt ein Planungsfehler vor, denn eine WLAN-Überwachungskamera kann nicht nur extrem schnell gehacked werden, sondern jeder Laie kann diese Kameras mit einem Jammer ausschalten. (siehe: https://video-systeme.blogspot.com/p/weshal-sie-auf-keinen-fall-wlan-kameras.html )

Laut DSGVO muss die Datenübertragung sicher sein, da steht natürlich nicht, wie das gemacht werden soll. Wenn vor Ort kein Rekorder installiert wurde, dann liegt ebenfalls ein Planungsfehler vor, denn dann wurde eine Cloud-Übertragung gemacht und jede Cloud ist unsicher. Jeder Fachmann muss wissen, dass man seit der DSGVO keine IP-Kameras installieren sollte und auf keinen Fall eine Bildübertragung in die Cloud machen darf, weil sonst ein ständig wiederkehrender, enormer Aufwand für die Verschlüsselung der Video-Bilddaten jeder einzelner Kamera anfällt. Die Folgekosten für die Videoüberwachung werden bei IP-Kameras schnell höher, als die Anschaffungskosten. WLAN-Kameras sind aus datenschutztechnischer Sicht ohnehin ein absolutes No-Go. 


Siehe auch
Datum16.10.2017


Der Sicherheitsstandard WPA2, der insbesondere zur Verschlüsselung von WLAN-Netzwerken empfohlen wird, ist über kritische Schwachstellen verwundbar. Betroffen sind demnach alle derzeit aktiven WLAN-fähigen Endgeräte in unterschiedlichen Ausprägungen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) rät dazu, WLAN-Netzwerke bis zur Verfügbarkeit von Sicherheits-Updates nicht für Online-Transaktionen wie Online Banking und Online Shopping oder zur Übertragung anderer sensitiver Daten zu nutzen.