Der Ärger um die Videoüberwachung am Schweriner Marienplatz nimmt kein Ende.
Dabei wäre dieser Ärger vermutlich gar nicht notwendig gewesen, hätten sich Planer und Installateur rechtzeitig um die DSGVO und deren Vorschriften gekümmert.
Dass im Innenministerium aber niemand den Artikel 32 DSGVO kennt ist schon etwas erstaunlich, denn dort steht der Passus über die Verschlüsselung von personenbezogenen Daten. Und Bilder sind nun mal personenbezogene Daten, dies ist im deutschen BDSG schon seit Juni 2001 zu lesen.
https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Streit-um-Videoueberwachung-Beide-Seiten-klagen,marienplatz176.html