Sicherheitsrisiko durch
IP/Netzwerkkameras
Der Landesbeauftragte für den
Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz schreibt in seiner
Broschüre „Videoüberwachung des Gewerbebetriebs“ unter der Rubrik
Speicherung und Datensicherheit
Die Verwendung veralteter
netzwerktauglicher Kameras, die dem aktuellen Stand der IT-Sicherheit nicht
mehr genügen und keine Sicherheitsupdates mehr erhalten, verstößt ebenfalls
gegen die Datenschutz-Grundverordnung (Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 32 DSGVO)
Ist dies der Todesstoß
für die IP- Video-Überwachung?
Alle
Video-Kameras, so auch die IP-Kameras sind spätestens nach einem Jahr völlig
veraltet. Sicherheitsupdates gibt es dann in aller Regel nicht mehr, weil die Kamera- Hersteller
weltweit 3-4x jährlich einen Modellwechsel machen. Die Technik entwickelt sich
immer schneller weiter und die Videosysteme werden immer intelligenter. Somit
muss die Datenübertragung immer wieder aufwändig verschlüsselt werden und wenn
es keine Updates mehr gibt, dann muss die IP-Kamera nach 2-3 Jahren
ausgewechselt werden oder aber die Kameras können gehacked werden, siehe: www.insecam.org
In Zukunft
müssen die Betreiber von Netzwerk-Videoüberwachung damit rechnen, dass immense Folgekosten auf
sie zukommen. Das ist ähnlich wie jetzt bei Windows 7, für das es ab 2020 keine
Sicherheits-Updates mehr gibt und die ganze Welt muss jetzt zwangsläufig auf
Windows 10 umsteigen, weil die Gefahr gehacked zu werden immer größer wird.
Siehe
auch:
Warum
Netzwerk-Kameras bei Videoüberwachung oftmals die falsche Wahl sind