Der Todesstoss für die IP -Videoüberwachung?



Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz schreibt in seiner Broschüre Videoüberwachung des Gewerbebetriebs unter der Rubrik
Speicherung und Datensicherheit
Die Verwendung veralteter netzwerktauglicher Kameras, die dem aktuellen Stand der IT-Sicherheit nicht mehr genügen und keine Sicherheitsupdates mehr erhalten, verstößt ebenfalls gegen die Datenschutz-Grundverordnung (Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 32 DS-GVO)
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Ist dies der Todesstoß für die IP- Video-Überwachung?
Jede Video-Kamera, so auch die IP-Kamera ist spätestens nach einem Jahr völlig veraltet. Sicherheitsupdates gibt es dann in aller Regel  nicht mehr, weil alle Hersteller weltweit 3-4x jährlich einen Modellwechsel machen. Somit muss die Datenübertragung aufwändig verschlüsselt werden, wenn es keine Updates mehr gibt, dann muss die IP-Kamera nach 2 Jahren ausgewechselt werden oder aber die Kameras können gehacked werden, siehe: www.insecam.org
Enorme Folgekosten kommen damit in Zukunft auf die auf die Betreiber von Netzwerk-Videoüberwachung  zu.

Siehe auch:
Warum Netzwerk-Kameras bei Videoüberwachung oftmals die falsche Wahl sind