Nicht der Preis einer Überwachungskamera ist entscheidend, sondern der Nutzen !

Die Frage nach dem Preis!

Die erste Frage, die beim Kauf einer Videoüberwachung häufig gestellt wird, ist die Frage nach dem Preis. Dabei sollten in erster Linie andere Faktoren eine wichtigere Rolle spielen:
  • Welches Problem gilt es zu lösen?
  • Welche Kosten entstehen durch das Problem?
  • Was möchte ich mit einer Videoüberwachung erreichen?
  • Gibt es andere Lösungsmöglichkeiten, als eine Videoüberwachung?
  • Kann die Videoüberwachung datenschutzkonform betrieben werden?

Wenn ich diese Fragen beantwortet habe, dann weiß ich in aller Regel auch, wie viel Geld ich in eine Videoüberwachungsanlage investieren sollte und möchte. Die Beantwortung dieser Fragen gehört sogar explizit zur Vorabkontrolle,bez zur Datenschutz-Folgenabschätzung, die vor der Installation einer Videoüberwachung zwingend vorgeschrieben ist. Wenn Sie nicht wissen, was eine Vorabkontrolle ist oder ggf. auch keine gemacht haben, dann melden Sie sich schnell bei office@ efdat.de, denn dann haben Sie schon den ersten Verstoß gegen das BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) begangen.
Wenn ich mir nur die Frage nach dem Preis stelle, dann besteht vermutlich gar kein richtiger Bedarf nach einer Videoüberwachung, weil keine Notwendigkeit dafür vorhanden ist. Das ist möglicherweise eine Idee, die morgen schon wieder vergessen ist.
Welchen Nutzen hat man aber von einer billigen Videoanlage, die nur Fehlalarme produziert weil sie schnell und schlampig installiert wurde?
Was bringen Ihnen billige Kameras, die eine schlechte Bildqualität haben weil sie am falschen Platz installiert wurden? Was bringt Ihnen ein billiger Videorekorder, der nur ganz schwierig und nur mit hohem Zeitaufwand zu bedienen ist? Was nützt der billigste Preis, wenn das Videosystem, wegen der schwierigen Software, am Ende gar nicht mehr benutzt wird und in der Ecke steht? Viele Leute lassen sich immer wieder von Billigangeboten ködern, ohne zu bedenken, wie ein Video-System angeschlossen wird und ob es vernünftig und zeitsparend bedient werden kann.
Auch das Qualitätsbewusstsein des Installateurs ist ausschlaggebend. Kann der Installateur auf Ihre Bedürfnisse eingehen oder hat er nur Standardangebote im Programm. Kann er das System vorführen und die Bedienung erklären oder kennt er es selber nur aus dem Internet-Katalog seines Großhändlers.
Sehr wichtig ist auch, ob Ihnen der Installateur mit guten Datenschutzkenntnissen zur Seite stehen kann. Wenn Sie von Ihrem Verkäufer nicht auf den Datenschutz hingewiesen werden, dann haben Sie es nicht mit einem Fachmann für Videoüberwachung zu tun.
  • Haben Sie eine datenschutzkonforme Videoüberwachung?
  • Vorschriften DSGVO +BDSG? Beschäftigtendatenschutz eingehalten?
  • Haben Sie einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten?
Bei einem Verstoß gegen das Datenschutzgesetz drohen Bußgelder, durch die DSGVO  bis 4% vom Jahresumsatz  auf Ihre Firma zu, wenn die Videoüberwachung nicht datenschutzkonform ist.

Achtung Datenschutz















Bevor Sie eine Videoüberwachung installieren lassen, die nicht datenschutzkonform ist, lassen Sie sich lieber für 50.000 € bestehlen, das ist dann billiger, als Bußgeld zu bezahlen.
Ihre Mitarbeiter und auch Kunden können Sie zudem auf Schmerzensgeld verklagen, wenn die Videoüberwachung nicht datenschutzkonform ist. https://video-systeme.blogspot.com/p/7000-eur-entschadigung-wegen.html 

Wenn eine Videoüberwachung nicht datenschutzkonform ist, dann können Videofilme, die einen Diebstahl durch Mitarbeiter zeigen vor Gericht nicht als Beweis verwendet werden.

„Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es, für wenig Geld viel Wert zu erhalten. Nehmen Sie das niedrigste Angebot an, müssen Sie für das Risiko, das Sie eingehen, etwas hinzurechnen. Und wenn Sie das tun, dann haben Sie auch genug Geld für etwas Besseres“, das wusste schon John Ruskin im letzten Jahrhundert.



Warum Netzwerk-Kameras bei Videoüberwachung oftmals die falsche Wahl sind


11. Februar 2019
Immer mehr private Haushalte und Unternehmen rüsten das zu Hause oder die Firma mit Videoüberwachung aus. Viele Unternehmen und Neubauten sind mit Netzwerk-Leitungen ausgestattet, so dass es vermeintlich einfacher ist, die Videoüberwachung über Netzwerkkameras laufen zu lassen.
Was viele hier nicht beachten ist, dass die Netzwerkkameras permanent überprüft werden müssen, ob Updates vorhanden sind. Meistens wird dies aus Unwissenheit oder aus Bequemlichkeit aber vergessen durchzuführen und es entstehen relativ schnell gefährliche Sicherheitslücken. Und das obwohl die Kameras ja Sicherheit eigentlich bringen sollten.
Die großen Hersteller von IP-Kameras, wie AXIS, Mobotix und viele andere bieten zwar auch immer wieder Updates an, informieren aber auch den Kamera-Besitzer nicht automatisch, dass neue Sicherheitspatches eingespielt gehören.


 Hacker lieben leider auch Netzwerk-Kameras

So lange die IP-Netzwerkkameras nicht am Internet angeschlossen sind, passiert hier in der Regel nichts, außer man hat die Kameras über WLAN angebunden. Da aber oft die Kameras am normalen DSL-Router wie Fritz.box oder Speedport angebunden werden und der Anwender auch gerne vom Handy aus auf die Kameras zugreifen möchte, sind diese meistens eben doch am Internet angebunden.

Häufige Hacker-Angriffe auf Netzwerk-Kameras

Bereits 2016, 2017 (Zero-Day-Exploit) und 2018 gab es große Hacker-Angriffe, bei dem Millionen von Netzwerk-Kameras gehackt wurden und dort zum Beispiel Schadsoftware aufgespielt wurde. Die Schadsoftware wurde genutzt um von dort Angriffe auf interessante Ziele zu machen um deren Server lahmzulegen und dort wieder hacken zu können. Auch über Google oder Kamera-Suchmaschinen wie www.insecam.org zeigen, wie fahrlässig oftmals Kameras in privaten Haushalten öffentlich erreichbar sind. 

Verstöße in Punkto Datenschutz bei unsicheren Netzwerkkameras möglich

Vor allem bei Unternehmen ist seit der Einführung der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) die Gefahr noch einmal größer als bei privaten Haushalten, da hier auch zusätzlich durch den Hacker-Angriff noch Verstöße nach der DSGVO auftreten könnten, die zu hohen Strafen von 4% vom letztjährigen Umsatz der Firma pro Verstoß führen können.

Alternativen für Netzwerkkameras sind gefragt – Koax-Kameras als praktische Lösung

Auch wenn es einfacher ist, auf die bestehende Netzwerk-Verkabelung zurückzugreifen, so sollte man sich doch Gedanken machen, ob man in der Lage ist, sich um die Updates bei Netzwerk-Kameras zu kümmern. Ist dies nicht der Fall, da man selbst das Fachwissen nicht hat oder keinen fest angestellten Administrator als Firma, so kommen als Alternative vor allem KOAX-Kameras in Betracht, für die es auch Zweidraht-Adapter gibt, um über das LAN-Netzwerk die Videobilder zum Recorder zu schicken.



Balun für CAT-Kabel

Netzwerk-Adapter für Koaxialübertragung. So können auch Kameras wie  AHD, CVI, TVI, HD-SDI oder EX-SDI über LAN-Kabel angeschlossen werden. Bedingung dazu ist eine direkte Verbindung der Kabel von der Kamera-Seite hin zum Recorder.

Noch besser wäre es, je nach Möglichkeit, einfach RG59 Koaxial Kamera-Leitungen neu zu verlegen. Bei Unternehmen, bei denen es abgehängte Decken, Kabeltrassen oder Kabelkanäle gibt, ist dies oftmals leichter möglich, als bei Privaten Wohnungen und Häusern. Aber auch hier gilt: „Nichts ist unmöglich“.

Klassische KOAX-Kameras gibt es auch hochauflösend

Die Koaxial-Kameras gibt es auch bis zu 8 Megapixel-Klasse, wobei höhere Bildauflösungen auch nicht immer die bessere Wahl sind. HD oder Full-HD reicht oftmals völlig aus. Schließlich bedeutet eine höhere Auflösung auch längere Suchzeit auf der Festplatte, da die Datenmengen gleich mal um ein vielfaches größer sind, die dann noch über schnellen Such-Rücklauf gefunden werden sollen.
Fazit: Netzwerk-Kameras können gefährliche Sicherheitslücken aufweisen, die durch den Einsatz von Koax-Kameras vermieden werden. Alternativ am besten die Netzwerk-Kameras gar nicht am Internet anschließen und nur intern betreiben. Beim Einsatz von Server kann auch eine zweite Netzwerkkarte mit einem anderen IP-Adressbereich bei den Kameras behilflich sein.



Der Redakteur Klaus Hamal ist Informationselektroniker-Meister 

Streit um Videoüberwachung in Schwerin: Beide Seiten klagen


Der Ärger um die Videoüberwachung am Schweriner Marienplatz nimmt kein Ende.
Dabei wäre dieser Ärger vermutlich gar nicht notwendig gewesen, hätten sich Planer und Installateur rechtzeitig um die DSGVO und deren Vorschriften gekümmert.

Dass im Innenministerium aber niemand den Artikel 32 DSGVO kennt ist schon etwas erstaunlich, denn dort steht der Passus über die Verschlüsselung von personenbezogenen Daten. Und Bilder sind nun mal personenbezogene Daten, dies ist im deutschen BDSG schon seit Juni 2001 zu lesen.

https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Streit-um-Videoueberwachung-Beide-Seiten-klagen,marienplatz176.html

Datenschützer verbietet Video-Überwachung in Schwerin

Datenschützer verbietet Video-Überwachung in Schwerin     01.02.2019 ·KEINE VERSCHLÜSSELUNG 

Das Problem von Schwerin ist die Art der eingebauten Videotechnik. 
Wenn die mittlerweile veraltete IP-Videotechnik eingebaut wurde, dann muss die Videoübertragung seit der DSGVO aufwändig verschlüsselt werden, weil IP-Kameras sonst gehacked werden können. Wenn sogar WLAN - Kameras verbaut wurden, dann liegt ein Planungsfehler vor, denn eine WLAN-Überwachungskamera kann nicht nur extrem schnell gehacked werden, sondern jeder Laie kann diese Kameras mit einem Jammer ausschalten. (siehe: https://video-systeme.blogspot.com/p/weshal-sie-auf-keinen-fall-wlan-kameras.html )

Laut DSGVO muss die Datenübertragung sicher sein, da steht natürlich nicht, wie das gemacht werden soll. Wenn vor Ort kein Rekorder installiert wurde, dann liegt ebenfalls ein Planungsfehler vor, denn dann wurde eine Cloud-Übertragung gemacht und jede Cloud ist unsicher. Jeder Fachmann muss wissen, dass man seit der DSGVO keine IP-Kameras installieren sollte und auf keinen Fall eine Bildübertragung in die Cloud machen darf, weil sonst ein ständig wiederkehrender, enormer Aufwand für die Verschlüsselung der Video-Bilddaten jeder einzelner Kamera anfällt. Die Folgekosten für die Videoüberwachung werden bei IP-Kameras schnell höher, als die Anschaffungskosten. WLAN-Kameras sind aus datenschutztechnischer Sicht ohnehin ein absolutes No-Go. 


Siehe auch
Datum16.10.2017


Der Sicherheitsstandard WPA2, der insbesondere zur Verschlüsselung von WLAN-Netzwerken empfohlen wird, ist über kritische Schwachstellen verwundbar. Betroffen sind demnach alle derzeit aktiven WLAN-fähigen Endgeräte in unterschiedlichen Ausprägungen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) rät dazu, WLAN-Netzwerke bis zur Verfügbarkeit von Sicherheits-Updates nicht für Online-Transaktionen wie Online Banking und Online Shopping oder zur Übertragung anderer sensitiver Daten zu nutzen.