Achtung iPhone - Abhören ist nun serienmäßig möglich

Die Cloud - das Risiko ist noch größer, als die größten Gegener jemals vermutet haben

 The Intercept“ berichtet am 21. Nov. 2016 : iPhone versendet ab iOS 9 ohne Wissen der User alle eingehenden und  ausgehenden Anrufe in den iCloud-Dienst

Wer iCloud aktiviert ist direkt mit der NSA verbunden- herzlichen Glückwunsch
Wer jetzt noch die Cloud schön reden will, braucht besondere Argumente.


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Weshalb Sie keine WLAN-Kameras installieren sollten

Einbrecherbanden haben IT-Spezialisten

Bei der steigenden Zahl von Haus und Wohnungseinbrüchen wollen immer mehr Menschen ihr Eigentum mit Kameras schützen. viele Haus- und Wohnungsbesitzer gehen allerdings den ganz falschen Weg. Anstatt zu einem Profi zugehen und nach vernünftiger und vor allem zuverlässiger Kamera-Technik zu schauen, die sich nicht "hacken" lässt und auch nicht wegen Netzwerkausfall abstürzt, denken viele Menschen, sie seien selbst Profi, weil Sie "Google" bedienen können.

Das Internet ist voll mit Bildern über WLAN-Kameras und Billigstprodukten, die im Ernstfall zumeist aber nie richtig funktionieren oder auf denen nur "Ruckelbilder" zu sehen sind, auf denen wiederum nichts zu erkennen ist.

Was der normale Bundesbürger nicht weiß, die Einbrecherbanden haben perfekte IT-Abteilungen, die im Vorfeld ausloten, wer welche Technik im Haus hat.

Alles was über Funk oder WLAN - übertragen wird  ist nach "Außen" sichtbar und für einen Einbruch-IT-Profi geradezu eine Einladung, sich umzuschauen und diese Systeme lahmzulegen. Das gilt natürlich auch für diverse Bluetooth-Steuerungen. Wenn Sie sich eine Verkabelung nicht leisten wollen, dann ist es sie Sache auch nicht wert.

Jeder Einbrecher hat heutzutage zudem einen sogenannten 'Jammer' dabei, mit dem er  WLAN-Kameras und sonstige Funkverbindungen ausschalten oder abfangen kann. ( Autoschlüssel)

Deshalb ist die Installation einer WLAN-Kamera so ziemlich das Nutzloseste, was man zum Schutze einer Wohnung oder eines Ladens installieren kann.

Aber WLAN-  IP-Kameras sind bei Amazon und Co. natürlich sehr günstig, um nicht zu sagen billig, aber im Ernstfall meistens  ziemlich wertlos.



Schade um die 50 oder 60 EUR, die Sie für ein WLAN - Kamera ausgeben, dann ist es billiger ein Schild „ Achtung Videoüberwachung“ für 6 EUR aufzuhängen, das im Ernstfall natürlich auch nichts bringt.



Wie Sie Stornos an Ihrer Ladenkasse verhindern

Stornos, Sofortstorno, Artikelabbruch an der Kasse, 
Betrug durch Mitarbeiter,  dolose Handlungen,
welcher Einzelhändler kennt das nicht?

Wollen Sie wissen, was an Ihren Kassen gemacht wird?

Wenn Sie Ihr Kassenjournal anschauen, dann wissen Sie nicht, was tatsächlich an der Kasse geschehen ist. Ob das stimmt, was der Kassierer zu Ihnen sagt, wissen sie auch nicht.

Mit KASSKO - Kassenüberwachung inkl. Stornokontrolle können Sie immer und jederzeit nachschauen, was an der Kasse geschehen ist. Ideal ist Kassko auch bei Wechselgeldbetrüger oder versehentlicher falscher Geldrückgabe und zusätzlicher Schutz der Mitarbeiter gegen Überfälle.






Mit einem Klick die Stornobuchung herausfiltern und in einem Videofilm sehen, was tatsächlich an der Kasse geschehen ist






Machen Sie sich mit dieser automatischen Storno-Kontrolle Ihr Leben leichter

Sie können absolut sicher sein, dass an Ihren Kassen nichts mehr schief läuft
 und wieder beruhigt schlafen

Sensation von der Internorga 2014 und 2015

Neue Warenwirtschaftssoftware "Kakom" findet mit einem Knopfdruck
Stornos und andere Manipulationen an Kassen



Sehen, was an der Kasse geschieht - wollen Sie als Geschäftsinhaber mal wieder richtig gut schlafen?


Sie wollen über Twitter informiert werden:

Kein Datenschutzbeauftragter an Tankstelle kostet 10 000 € Bußgeld

Datenschutzbeauftragter an Tankstelle

Mr. Wash Bußgeld, weil kein Datenschutzbeauftragter bestellt war


Insgesamt verhängte das LDI-NRW bereits 2014  gegen Mr. Wash ein Bußgeld in Höhe von 64.000 EUR, das sich allerdings aus zwei Komponenten zusammensetzt. Zum einen wurde wegen der unzulässigen Videoüberwachung 54.000 EUR fällig.


Mit einem zusätzlichen Bußgeld in Höhe von 10.000 EUR wurde das Unternehmen bestraft, weil es trotz gesetzlicher Erforderlichkeit keinen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellt hatte.





Wer darf im Unternehmen Datenschutzbeauftragter sein?

Datenschutzbeauftragter kann nur sein, wer bei der Wahrnehmung der diesbezüglichen Aufgaben nicht in einen Interessenkonflikt mit anderen Aufgaben gerät. Aus diesem Grund kann beispielsweise ein Geschäftsführer nicht sich selbst zum Datenschutzbeauftragten bestellen, weil er sich ansonsten selbst kontrollieren müsste. Auch beim Leiter der Personalabteilung oder der IT-Abteilung können solche Interessenkonflikte bestehen. Schließlich ist diesen oftmals daran gelegen, dass auch mit personenbezogenen Daten kostengünstig bzw. möglichst effektiv umgegangen wird.






Muss der Datenschutzbeauftragte Mitarbeiter des Unternehmens sein?
Der Datenschutzbeauftragte kann Mitarbeiter des Unternehmens sein, muss es aber nicht. Auch eine externe Person kann zum Datenschutzbeauftragten bestellt werden. Allerdings muss diese auch über die erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit verfügen.


Ausbildung zum (externen) betrieblichen Datenschutzbeauftragten

Sie erhalten bei einem Tagesseminar von der "Retailcoach" alle Informationen und Unterlagen, um als interner oder externer Datenschutzbeauftragter tätig zu werden. 
Das Tagesseminar kostet 220 EUR + MwSt.

Mehr Infos: Efdat-Institut


Die Cloud - der Risikofaktor?



Die unterschätzten Risiken der "Wolke" Sicherheitsrisiko Cloud Computing.
Gefahren bei Video-Fernüberwachung

Mit der Idee, die Kosten zu senken verdrängen die Entscheider dringende Sicherheitsfragen was die "Cloud" angeht, aber viele wissen noch nicht einmal genau, was Cloud eigentlich bedeutet.

"Get out off, off my cloud" haben die Rolling Stones schon in den 60er in weißer Vorrausicht gesungen.Dass es aus der Wolke heftig regnen kann zeigen uns Presseberichte im Juni 2013, Beispiel: US-Lauschangriff im Netz.

Beim neuen Hype, dem Cloud Computing haben viele CIO‘s den Verstand in den Wolken oder irgendwo gelassen, sagen Sicherheitsexperten, die sich auskennen.

Die Mahnungen des Verfassungsschutzes reichen zurück in das Jahr 1990, bereits damals wurde im Rahmen von Vorträgen bei dem "Verband für Sicherheit in der Industrie" VSW-Baden-Württemberg, darauf aufmerksam gemacht, dass alle Geheimdienste dieser Welt alles abhören und aufzeichnen, was über Funk oder Kabel verbreitet wird.

Das Internet und besonders Cloud - Computing macht das den Schnüfflern noch einfacher. Die Schnüffler suchen nicht nur nach bestimmten Wörten und Textpassagen, nein auch nach Fotos. Man muss schon besonders dumm oder ignorant sein oder zumindest intensiv an das St. Floriansprinzip glauben, wenn man denkt, dass es nur die andern erwischt.

Wie schnell jemand mit einem gesuchten Wort herausgepickt werden kann zeigt das folgende Beispiel der Professorin Ursula Gresser. In einer Twitter-Nachricht hatte sie Gustl Mollath und die Bayerische Justizministerin Beat Merk erwähnt und kurz darauf war die Polizei bei Ihr. Während die Justizministerin Merk  bestreitet etwas mit dem Polizeieinsatz zu tun zu haben, können sie sich selbst einen Reim darauf machen, wie schnell die Daten, die Sie versenden oder der Cloud anvertrauen, ausgelesen werden.


Das brisante daran, wer sich den Fall Mollath mal durchliest, kann den Glauben an den deutschen Rechtstaat ohnehin verlieren. Also rein theoretisch, rein fiktiv gedacht, wenn Sie die falschen Texte in der Cloud haben, verschwinden Sie vielleicht schneller in der Psychiatrie, als sie denken.

Was die Geheimdienste und die Polizei kann, das können natürlich Hacker oder andere kriminellen Banden schon längst.

Die Folgen, besonders bei ungepatchten Systemen, können unkontrollierbare Zugriffe durch Nicht-Berechtigte und das Auslesen ihrer Kontodaten, Passwörter oder Zutrittsdaten von Büro oder Haustüre sein.

Der KGB hat sich nach dem Zerfall der Sowjetunion nachweislich mit Industriespionage sein Geld verdient, weil er alle Daten bereits vorliegen hatte. Wenn Sie also nicht unbedingt wollen, dass irgendwann schon jemand in Ihrem Wohnzimmer steht, wenn Sie nach Hause kommen, dann sollten Sie Cloud-Computing meiden oder zumindest der Cloud keine sensiblen Daten anvertrauen.

Datenschutzkontrollen - jetzt Geldbußen ab 2500 € aufwärts


Nach einem Bericht der  Zeitschrift für die Sicherheit der Wirtschaft,  überprüft der für den Bereich "Datenschutz in der Privatwirtschaft" zuständige Landesdatenschutzbeauftragte von Rheinland-Pfalz, MR Dr. Stefan Brink immer noch die Tankstellen in seinem Bundesland. (Ich habe darüber bereits im Jahre 2010 auf diesem Blog berichtet)


Tankstellenüberwachung per Videokamera
Datenschutzkonforme Überwachung einer Tanksäule entsprechend dem Verhältnismäßigkeitsprinzip
 gem §6b Abs.1 BDSG, sowie dem Grundsatz der Datenvermeidung § 3a BDSG
Stand Mai 1013
Es wären bereits 75% der Tankstellen in Rheinland-Pfalz überprüft und hätten jetzt  einen betrieblichen DSB. Es gibt nur noch wenige Pächter, die die keinen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellen wollen oder nicht wissen, wie das gemacht wird und gleichzeitig die Kosten (ca. 390€/Jahr) für einen externen Datenschutzbeauftragten scheuen.

Die restliche Tankstellen in Rheinland-Pfalz  werden aber der Reihe nach, auch noch überprüft. Verstöße gegen das BDSG werden dann mit Geldbußen ab 2500,00 € aufwärts geahndet.
Laut  Dr. Stefan Brink  sei auch schon eine Sogwirkung auf andere Bundesländer zu beobachten.
Wann sich die Datenschutzbehörde auch die anderen Einzelhändler vornehmen, wird nun eine Frage der Zeit sein . (siehe Bericht)

Fazit:
Jeder Einzelhändler, dessen Videoanlage nicht den Datenschutzrichtlinien des  BDSG,entspricht, muss somit mit einer Geldbuße von mindestens 2500,00 EUR rechnen, wenn sich ein Kunde oder Mitarbeiter an die Behörden wendet.

Ob Ihre Video-Überwachungsanlage den Datenschutzrichtlinien entspricht, können Sie schnell mit dem Report: "Videoüberwachung in öffentlichen Verkaufsräumen" feststellen, den Sie bei www.videosystem.de


Wenn Sie Einzelhändler, Discounter oder Gastronomen sind und  ganz sicher gehen wollen, dann rufen Sie den Retailcoach Walter C. Dieterich (0 170-81 81 807) an und buchen dessen Dienstleistungen .


Videoüberwachung ohne Datenschutz

Immer noch gibt es die Meinung, dass eine Videoüberwachung in Deutschland grundsätzlich erlaubt sei. Viele Installateure sind über die derzeitige Gesetzeslage nicht informiert. Was der BDSG oder Beschäftigtendatenschutz erlaubt, ist Ihnen oft gänzlich unbekannt.


Für den Einzelhändler, der eine Videoanlage in seinem Shop installieren lässt, kann das unter Umständen sehr teuer werden, wenn sich seine Mitarbeiter beschwehren.  (siehe Pressemitteilung des Hessischen Landesarbeitsgerichtes)


Achtung: Eine generelle Videoüberwachung ist nicht erlaubt, sogenannte 360° Videoüberwachung von Räumen beispielsweise ist per Datenschutz sogar verboten. Ebenso die Aufnahme von mehreren Fahrspuren bei Tankstellen mit Megapixelkameras.
Videoüberwachung setzt voraus, dass andere Maßnahmen bereits ausgeschöpft oder aus finanziellen Gründen für Sie als Unternehmer nicht tragbar sind. Erst dann sind sie laut Datenschutz berechtig eine Videoüberwachung in Ihrem Geschäft zu installieren.


Verabschieden Sie sich von dem Gedanken an verdeckte Videoüberwachung, das ist nicht nur teuer, sondern nahezu immer ungesetzlich.

Videoüberwachung für öffentlich zugängliche Verkaufsräume - Wissen Sie welche gesetzlichen Bestimmungen Sie bei einer Videoüberwachung beachten müssen?

Wissen Sie wann Sie einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten benötigen?
  • Wissen Sie wie lange Sie Videobilder speichern dürfen?
  • Wissen Sie wo keine Überwachungs-Kamera installiert werden darf?
  • Wissen Sie, was Sie vor der Installation tun müssen?
  • Wissen Sie, welche Unterlagen Sie erstellen und vorweisen müssen?
  • Wissen Sie, wie Sie Ihre Mitarbeiter informieren müssen?

Hier im BDSG steht alles ,was sie wissen sollten. Wenn sie die Zeit nicht haben, oder Ihr Geld mit anderen Dingen verdienen, dann sollten Sie sich die erforderliche Information beim Profi holen. Alles über Datenschutz im Kontext zur Videoüberwachung erfahren Sie bei Retailcoach www.retailcoach.de

Eine Checkliste, auf der das Wichtigste steht gibt es dort schon für 169,--EUR. Was es kostet, wenn ihre Videoanlage nicht den Richtlinen das BDSG entspricht ist im §43 Bußgeldvorschriften geregelt


Die Ordnungswidrigkeit kann im Fall des Absatzes 1 mit einer Geldbuße bis zu 50 000 Euro, in den Fällen des Absatzes 2 mit einer Geldbuße bis zu 300 000 Euro geahndet werden.
Die Geldbuße soll den wirtschaftlichen Vorteil, den der Täter aus der Ordnungswidrigkeit gezogen hat, übersteigen. Reichen die in Satz 1 genannten Beträge hierfür nicht aus, so können sie überschritten werden.

Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes





Illegale Videoüberwachung in deutschen Einzelhandelsgeschäften?

Illegale Videoüberwachung in deutschen Einzelhandelsgeschäften?


Es ist eine erschreckende Nachricht: ca 85 % aller Videoüberwachungen in Einzelhandelsgeschäften und Gastro-Betrieben entsprechen nicht dem BDSG.

Mehrere Studien von Retailcoach aus Kirchheim-Teck haben ergeben dass, im Einzelhandel so gut wie keine Kenntnisse über den Datenschutz vorhanden sind. Auch in der Gastronomie hängen viele Videokameras an Orten, an denen sie laut Datenschutz ausdrücklich untersagt sind.

Betroffene Kunden können sich mit Ihrem Beschwerden an den zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz wenden. Die Adressen oder Hilfe erhalten Sie bei Retailcoach in Kirchheim.

Dabei sollte jeder, der sich mit Überwachungskameras beschäftigt, eigentlich wissen, was der Gesetzgeber erlaubt und was nicht.




Als Kunde eines  Lokals oder Einzelhandelsgeschäft, dürfen Sie bei jedem Angestellten, nach der Person, die für die Videoanlage zuständig ist, fragen.

Laut Datenschutz müssen Sie in einem Geschäft Auskunft darüber erhalten, wer für die dort installierte Videoüberwachungsanlage zuständig, bzw. verantwortlich ist. Erhalten Sie diese Auskunft nicht oder  kann Ihnen keine Person namentlich genannt werden, an die Sie sich wenden können, dann ist dies bereits ein eklatanter Verstoß gegen den Datenschutz mit weitreichenden Folgen.

Sie haben das Recht, nachzufragen, was  mit ihren Video-Daten geschieht, wie die gespeichert werden, wie lange, welche Maßnahmen zur Sicherung Ihrer presönlicher Daten getroffen sind, etc.

Einen Report zur "Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen Räumen" können Sie  bei Retailcoach in Kirchheim-Teck anfordern.

Wenn Sie Kunde in einem Einzelhandelsgeschäft sind und keine ausreichende Antwort zur dort vorhandenen Videoüberwachung  erhalten oder feststellen , dass Kameras an Standorten installiert sind, an denen sie nicht sein sollten, dann können sie sich an die zuständigen Datenschutz-Behörden oder an Retailcoach in Kirchheim wenden.


www.retailcoach.de



Achtung: Kunden haben einen Auskunftsanspruch
Gemäß § 34 Abs.1 BDSG gilt, dass die „verantwortliche Stelle“ dem Betroffenen auf Verlangen Auskunft zu erteilen hat über

·  die zu seiner Person gespeicherten Daten
·  den Empfänger oder die Kategorien von Empfängern, an die Daten weitergegeben werden
·  den Zweck der Speicherung.

„Verantwortliche Stelle“ ist dabei gemäß § 3 Abs. 7 BDSG jede Person oder Stelle, die personenbezogene Daten für sich selbst erhebt, verarbeitet oder nutzt oder dies durch andere im Auftrag vornehmen lässt. Hinweis: Ausnahmen vom Auskunftsanspruch bestehen nur in wenigen Fällen (z.B. gemäß § 34 Abs.7 BDSG) .



7000 EUR Entschädigung wegen Videoüberwachung am Arbeitsplatz



Immer noch gibt es die Meinung, dass eine Videoüberwachung grundsätzlich erlaubt sei.

Viele Installateure sind über die derzeitige Gesetzeslage nicht informiert. Was der Datenschutz oder Beschäftigtendatenschutz erlaubt, ist Ihnen oft gänzlich unbekannt.


Für den Einzelhändler, der eine Videoanlage in seinem Shop installieren lässt, kann das unter Umständen sehr teuer werden. (siehe Pressemitteilung des Hessischen Landesarbeitsgerichtes)


Achtung: Eine generelle Videoüberwachung ist nicht erlaubt, sogenannte 360° Videoüberwachung von Räumen beispielsweise ist per Datenschutz sogar verboten. Ebenso die Aufnahme von mehreren Fahrspuren bei Tankstellen mit Megapixelkameras.
Videoüberwachung setzt voraus, dass andere Maßnahmen bereits ausgeschöpft oder aus finanziellen Gründen für Sie als Unternehmer nicht tragbar sind. Erst dann sind sie laut Datenschutz berechtig eine Videoüberwachung in Ihrem Geschäft zu installieren
Verabschieden Sie sich von dem Gedanken an verdeckte Videoüberwachung, das ist nicht nur teuer, sondern nahezu immer ungesetzlich.

Videoüberwachung für öffentlich zugängliche Verkaufsräume - Wissen Sie welche gesetzlichen Bestimmungen Sie bei einer Videoüberwachung beachten müssen?

  • Wissen Sie wann Sie einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten benötigen?
  • Wissen Sie wie lange Sie Videobilder speichern dürfen?
  • Wissen Sie wo keine Überwachungs-Kamera installiert werden darf?
  • Wissen Sie, wenn Sie um Erlaubnis fragen müssen?
  • Wissen Sie welche Unterlagen Sie erstellen und vorweisen müssen?
  • Wissen Sie wie sie Ihre Mitarbeiter informieren müssen?




Pressemitteilung Nr. 2/11
Hessiches Landesarbeitsgericht
Das Hessische Landesarbeitsgericht hat einen Arbeitgeber zur Zahlung einer Entschädigung von 7.000 € verurteilt, weil er eine Mitarbeiterin mindestens seit Juni 2008 an ihrem Arbeitsplatz permanent mit einer Videokamera überwachte. Die 24 - jährige kaufmännische Angestellte arbeitete in einer hessischen Niederlassung eines bundesweit aktiven Unternehmens. Gegenüber der Eingangstür des Büros hatte der Arbeitgeber eine Videokamera angebracht, die nicht nur auf den Eingangsbereich, sondern im Vordergrund auch auf den Arbeitsplatz der Klägerin gerichtet war. Mit der im Oktober 2008 eingegangenen Klage machte die Mitarbeiterin Schadensersatzansprüchen wegen Persönlichkeitsverletzung geltend. Das Arbeitsgericht verurteilte den Arbeitgeber zur Zahlung einer Entschädigung von
15.000,- €.

Die gegen dieses Urteil eingelegte Berufung hatte nur zum Teil Erfolg. Weder das Arbeitsgericht noch das Landesarbeitsgericht ließen die Einwendungen des Arbeitgebers gelten. Der Arbeitgeber hatte sich im Prozess damit verteidigt, dass die Kamera nicht ständig in Funktion gewesen und nur zur Sicherheit der Mitarbeiter angebracht worden sei, weil es in der Vergangenheit schon zu Übergriffen auf Mitarbeiter gekommen sei. Dennoch, so argumentierte das Hessische  Landesarbeitsgericht, sei der Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Mitarbeiterin unverhältnismäßig. Eine Ausrichtung der Kamera nur auf den  Eingangsbereich des Büros wäre möglich gewesen. Es sei auch unerheblich, dass die Kamera nicht ständig in Funktion war. Allein die Unsicherheit darüber, ob die Kamera
tatsächlich aufzeichne oder nicht, habe die Mitarbeiterin einem ständigen Anpassungund Überwachungsdruck ausgesetzt, den sie nicht hinnehmen musste, nachdem sie sich bereits früh gegen die Installation der Videokamera gewandt hatte. Es handele es um eine schwerwiegende und hartnäckige Verletzung des informationellen Selbstbestimmungsrechts, die nach Abwägung aller Umstände die Verurteilung zu einer Entschädigung von 7.000 € rechtfertige. Die Zubilligung einer Geldentschädigung im Falle einer solchen schweren Persönlichkeitsrechtsverletzung beruhe auf dem Gedanken, dass ohne einen Entschädigungsanspruch Verletzungen der Würde und
Ehre des Menschen häufig ohne Sanktionen blieben mit der Folge, dass der Rechtsschutz der Persönlichkeit verkümmern würde. Bei der Entschädigung stehe regelmäßig der Gesichtspunkt der Genugtuung des Opfers im Vordergrund.

Hess. LAG, Urteil vom 25. Oktober 2010 - 7 Sa 1586/09 -
Vorinstanz: Arbeitsgericht Wetzlar vom 1. September 2009 – 3 Ca 211/08 –

Plagiate dieser Website werden automatisiert erfasst und verfolgt.

Preise für professionelle Videoüberwachung

Nicht der Preis  sollte für ein Produkt entscheidend sein - sondern der Nutzen

Achten Sie  darauf, dass Sie eine vor Ort Service erhalten
egal bei welchem Problem, Fachleute sollten immer in Ihrer Nähe sein

  • Vor Ort Service
  • Datenschutzinfos
  • Telefonsupport

Stromsparende Kameras einsetzen
Kameras, EMV verträglich gem.  DIN EN50081-1 . Die Stromaufnahme von sparsamen, wetterfesten Zylinder-Außenkameras beträgt  0,2 Watt. Achten Sie auf die Gewährleistung und deren Abwicklung in Deutschland

  • 2 Jahre Gewährleistung
  • geprüfte Produkte
  • MTBF 100 000 Stunden
MTBF ist die Abkürzung für das englische Mean Time Between Failures, (die mittlere Betriebsdauer zwischen Ausfällen)


Profi-Digitalrekorder
die mit einer minimalen Stromaufnahme auskommen.

  • Videorekorder mit 100 - 800 Bilder in der Sekunde
  • Hybrid- PCR für Analog- und IP-Kameras
  • Kostenlose Software für Fernübertragung

39 Watt verbraucht ein PC-Rekorder  im Betrieb mit  4 Kameras

Kaufen Sie keine Billig-LOW-Cost -Produkte.

Benutzen sie Geräte, die auf Dauerbetrieb ausgelegt sind  und  permanent geprüft und  den Deutschen und Europäischen Richtlinien und Bestimmungen entsprechen. WEEE und RoHS, DIN/VDE Normen, CE, EMC

Achten Sie darauf, dass sie mit jeder Lieferung  alle erforderlichen Hinweise zu Datenschutz und Beschäftigtendatenschutz und dem Datenschutzbeauftragten, damit Sie und Ihre Kunden über die gesetzlichen Bestimmungen informiert sind.



Kostenlosen  Report anfordern :  Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen

Ungesetzliche Videoüberwachung im Café

In einer Pressemitteilung berichtete ein Regensburger Kamera-Hersteller über eine neue Videoinstallation: Videoüberwachung im Regensburger Szene-Cafe


Weil die Kameras  nicht so schick aussehen, hat man sie einfach mit einem Wurzelholz-Imitat verkleidet. „Eine vandalismus-geschützte Dome-Kamera sowie zwei weitere äußerst kompakte Mini-Domes, so genannte Picodome, sorgen für den nötigen Überblick.

„Mit Hilfe der Videos können wir analysieren, an welchen Tagen und zu welchen Zeiten besonders viele Gäste anwesend sind und das Personal entsprechend einplanen”, sagte der Geschäftsführer des Cafe's dazu  in der Pressemitteilung.


Das Landesamtes für Datenschutz aber sagt zu dem Regensburger Fall:
„1. Eine Videoüberwachung, bei der Personen identifiziert werden können, ist im Gastraum eines Restaurants in der Regel nicht zulässig. Nach § 6b Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz sind bei der datenschutzrechtlichen Beurteilung einer Videoüberwachung die berechtigten Interessen des Gastwirts auf der einen Seite und die schutzwürdigen Interessen der Gäste auf der anderen Seite gegeneinander abzuwägen. Im Gastraum eines Restaurants überwiegen in der Regel die entgegenstehenden schutzwürdigen Interessen der Gäste. Diese erwarten, dass ihr Verhalten in einer Gaststätte weder mit einer Videokamera beobachtet noch aufgezeichnet wird. Darüberhinaus würde eine Dauer-Videoüberwachung auch für die Beschäftigten des Restaurants eine Belastung darstellen. Lediglich dann, wenn besondere Umstände gegeben sind, z. B. im Kassenbereich oder in der Systemgastronomie, kann in Gasträumen eine Videoüberwachung betrieben werden.


2. Die Gäste und auch das Personal können eine Beschwerde über die Videoüberwachung in dieser Gaststätte beim Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht (Anschrift, siehe unten) erheben. Wir überprüfen dann anhand des oben genannten gesetzlichen Maßstabs, ob die Videoüberwachung rechtmäßig ist. Daneben ist auch ein gerichtliches Vorgehen möglich.
Günther Dorn
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht "


Siehe Bericht:
https://www.wochenblatt.de/news-stream/regensburg/artikel/5097/videoueberwachung-im-szene-cafe



Weitere Infos auf www.

Videoüberwachung - Wie erkenne ich einen guten Berater?

Videoüberwachung - so erkennen Sie einen guten Berater


1.Sie kaufen ein Auto
Was würden Sie tun, bevor Sie sich ein neues Auto kaufen? Würden Sie ein verpacktes Modell mit dem Namen „Superauto“ kaufen, nur weil die technischen Daten anscheinend gut sind?
Würden Sie sich ein Auto kaufen, von dem Sie im Grunde genommen nichts kennen, außer den technischen Daten. Würden Sie ein Auto kaufen, weil die Verkäuferinnen so nett waren oder Sie die Form der Felgen hat an ein bekanntes Auto erinnert. Würden Sie auf diese Art ein Auto kaufen, ohne es zu probieren? Sicher nicht.
Auf eine derartige Vorgehensweise beim Autokauf würde sich vermutlich kein einziger Mann in Deutschland einlassen. Welcher Mann würde sich schon ein Auto kaufen, das er weder gesehen noch ausprobiert hat?


2. Der Autokauf - Nie ohne Probefahrt
– ausprobieren, was „Mann“ kauft
Dass es wichtig ist ein Auto auszuprobieren, weiß jeder von uns. Es ist für Männer entscheidend zu wissen, wie das Handling, wie die Bedienung und der Komfort und die Leistung ist.

  
3. Der Kauf einer Videoüberwachungsanlage
– die Katze im Sack
Allein die Frage ob Analog- oder IP-Kamera, teilt alle angeblichen Fachleute in zwei philosophische, aber verfeindete Lager. Ähnlich wie in früheren Zeiten die Frage nach Benziner oder Diesel. Das größte Wissen, das die selbsternannten Fachleute haben, stammt zumeist aus dem Internet. Die wenigsten Techniker haben Kenntnisse aus persönlich gemachten Erfahrungen oder aus eigenen Installationen.

  
4. Der Digitalrekorder
– die große Unbekannte
Beim Thema Digitalrekorder wird es nun noch schwieriger, für alle die nicht täglich mit der Materie zu tun haben. Da gibt es nicht nur die unterschiedlichen Speicherverfahren wie MPEG, MJPEG, MPEG-2, MPEG-4, Wavelet oder H.264. Da gibt es auch noch unterschiedliche Auflösungen wie CIF, 2Cif, D1 oder gar Megapixel.


5.Video-Fernübertragung
– das große Nichtwissen geht weiter
Digitale Videobilder bringen eine gigantische Datenflut mit sich - eine Video Aufzeichnung mit 25 Bildern/Sek. ( Echtzeit ) und einem Bildformat von z.B. 768x576 Pixeln ( PAL/ D1-Format) erzeugt einen Datenstrom von 31,5 MB/Sek. Diese Zahlen sagen dem normalen Bürger gar nichts, während es dem Systemadministrator den Schweiß auf die Stirn treibt und er schon alle Programme abstürzen sieht.

6.Das Internet
-nicht überall so schnell, wie manche "Fachleute" meinen
Die gute Nachricht ist, dass unsere Kanzlerin Angela Merkel versprochen hat, dass Deutschland ganz toll vernetzt werden soll. Die schlechte Nachricht ist, dass sie wie immer nicht gesagt, bis wann sie ein gemachtes Versprechen einhalten will. So gibt es leider immer noch Gegenden in unserer Republik, die erst gar nicht an eine Videofernüberwachung denken sollten. Oder aber damit zufrieden sein sollten, wenn sie ganz kleine Bilder im CIF-Format (353x288) sehen können.

7.Internetgeschwindigkeit
- lahme Bilder garantiert
Beim Spitzenreiter Südkorea freut man sich über eine durchschnittliche Downloadgeschwindigkeit von 34,19 Mbit pro Sekunde, hierzulande muss man sich mit ca. 13,11 Mbit zufrieden geben. Deutschland ist auf dem 16. Platz bei der Internetgeschwindigkeit. (Stand 26. Mai 2010). Wer bei diesen Zahlen an eine flüssige Video-Fernübertragung oder gar an ein Megapixel-Format denkt, ist leider ein Phantast und als solcher eher für die Politik geeigent..

8. So erkennen Sie eine gute Beratung
- Sie können Videosoftware kostenlos testen
Wenn Ihr Berater Ihnen nicht das gewünschte System zum Test zeigen und überlassen kann oder er Ihnen nicht einmal eine Klient-Software zum Ausprobieren anbietet, dann hat er entweder keine Geräte oder die Software dazu nicht oder er ist technisch überfordert. In beiden Fällen sollten Sie von diesem Berater am besten sofort Abstand nehmen.

Machen Sie sich doch Ihre Kaufentscheidung leicht. Bestehen Sie darauf, das System und die Software, die Sie kaufen möchten, vorher zu testen.  Machen Sie online eine Probefahrt mit Ihrem Videosystem, http://www.videosystem.de/ lädt Sie zum kostenlosen „Probe - Schauen“ zum Ausprobieren ein. Kaufen Sie auf keinen Fall eine „Katze im Sack“.

  
9.Software testen
-Vollversion 30 Tage ausprobieren
Sie können eine Vollversion jeder gewünschten Videoüberwachungs-Software von der Internetseite www.videosystem.de anfordern. Testen Sie die Video-Überwachung kostenlos bis zu 30 Tage lang und machen Sie sich ein eigenes Bild von der Bedienung. Probieren Sie alles aus, was Sie später haben möchten, Schwenkbare Kameras, Nachtsichtkameras, KFZ-Kennzeichenerkennung, Lichtempfindlichkeit,
Suche nach Kassendaten, Alarmaufschaltungen, Bilder als AVI speichern oder „Live“-Bilder per Internet übertragen.

Probieren Sie vor dem Kauf aus, ob Sie mit dem System und der Bedienung zurechtkommen und ob ihr DSL-Anschluss ausreichend ist.

10. Gutes Gefühl beim Kauf
- gutes Gefühl im Bauch und noch Geld gespart
Machen Sie es wie unser Kunde Prendes GmbH & Co. KG Mediterrane Spezialitäten 73066 Uhingen. Herr Prendes erzählt auf dieser Internetseite, weshalb er sich für eine Videoanlage aus Kirchheim-Teck entschieden hat: Die beste Bildqualität und die einfache Bedienung. Mit unseren Videoanlagen wird vor allem Zeit und Geld eingespart. Zusätzlich wird auch die Lebensqualität und der persönliche Komfort des Benutzers erhöht. Schlecht geplante oder billige Videosysteme werden in aller Regel bereits nach sechs Monaten nicht mehr benutz. Die meisten davon wegen zu komplizierter Bedienung. Geld einsparen können Sie aber nicht nur durch die Auswahl der richtigen Geräte, sondern auch durch die Einhaltung gesetzlichen Vorschriften. Ein Verstoß gegen Datenschutz oder Arbeitsrecht kann sehr teuer werden.


  
11. Datenschutz und Arbeitsrecht
- Was viele Installationsfirmen immer noch nicht wissen.
Es gibt eindeutige Datenschutzgesetze und ein Arbeitsrecht

An dieser Stelle erkenne Sie ebenfalls eine gute Beratung. Wenn Sie auf die Thematik Datenschutz und Arbeitsrecht gar nicht hingewiesen werden, dann liegt hier im juristischen Sinne sogar ein Beratungsfehler vor. Spätestens jetzt sollten Sie von dem Berater die Finger lassen. Von http://www.videosystem.de/ erhalten Sie nicht nur eine Videoüberwachung auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt, sondern auch alle Vorschriften und Unterlagen bezüglich Arbeitsrecht und Datenschutz.
In dem neuen Report: “ Videoüberwachung am Arbeitsplatz und Videoüberwachung in öffentlichen Verkaufsräumen“ ist detailliert aufgeführt was Sie beachten müssen. Sie erfahren von uns welche Unterlagen für Ihren Datenschutzbeauftragten erforderlich sind.

Es sind in der Tat einige Dinge zu beachten wenn eine Videoüberwachung am Arbeitsplatz oder in öffentlich zugänglichen Räumen installiert wird.

  • Verwendungszweck?
  • Angaben über die von den Kameras betroffenen Bereiche
  • Aufzählung der Detail-Komponenten der Anlage
  • Zeitpunkt und Modalitäten der Inbetriebnahme
  • Art und Aufbewahrungsdauer der Speichermedien
  • Informationspflicht gegenüber Mitarbeiter und Kunden
  • Rechte der Mitarbeiter, wie muss ich meine Angestellten informieren?
  • Wann kann sich ein Kunde wegen Kameraüberwachung beim Datenschutzbeauftragten beschweren?
  • Hinweisschilder

Bei Verstößen gegen Datenschutz, kann die Video- Überwachung nochmals richtig teuer werden. Wenn die Richtlinien nicht eingehalten werden, können die Behörden saftige Strafbescheide verschicken.

Den meisten Anwendern ist noch nicht richtig bewusst, auf welches Glatteis sie sich mit einer Videoanlage begeben können. Derzeit geht der Landesbeauftrage für Datenschutz von Rheinland Pfalz gegen 760 Tankstellenpächter vor und überprüft die Videoanlagen in den Tankstellen.

Videoüberwachung und der gesellschaftliche Wandel?

Die Videoüberwachung ist ein Teil des gesellschaftlichen Wandels.
Somit kann die Videoüberwachung den gesellschaftlichen Wandel weder hemmen noch beschleunigen, sondern nur das zum Ausdruck bringen und zeigen, was sich wandelt und was ist.


Zu den Zeiten von Barnie Geröllheimer und Fred Feuerstein war so manches noch klar geregelt. Was in der Höhle von Fred Feuerstein liegt , ist sein Besitz. Wenn nun ein Fremder aus dem Neandertal kommt, um Fred aus der Höhle etwas zu klauen, dann haute ihm Fred Feuerstein mit der Keule dermaßen auf den Kopf, dass bei dem Eindringling eher die letzte Stunde kam, als dass dieser mit dem Diebesgut glücklich werden konnte......


Weil in der Steinzeit jeder wusste, dass dies in der gesamten Kulturgemeinschaft Neandertal so gehandhabt wird, konnte Fred Feuerstein sein Höhle verlassen, ohne den Eingang mit einer Tür verriegeln, ohne dieselbe abzuschließen, oder eine Alarmanlage zu installieren oder gar von Videokameras bewachen zu lassen.


Wie uns der Fall Emmely  nun aber lehrt, ist ein Diebstahl aufgrund des gesellschaftlichen Wandels aber nur dann ein Diebstahl mit Konsequenzen, wenn Verhältnismäßigkeit, Dauer der Betriebszugehörigkeit und die Frage "Bagatelle oder nicht Bagatelle" geklärt ist. Außerdem müssen auch die Möglichkeiten anderer milderer Restriktionen, wie zum Beispiel  Abmahnungen auch ausreichend gegeneinander abgewogen werden.


So darf Tengelmann anders als Fred Feuerstein, dem Dieb keines auf die Rübe hauen, geschweige denn ihn andersweitig bestrafen, solange dieser nur kleine Stücke, sogenannte Bagatellen aus dem Betrieb/Höhle nimmt. Ein Bärenfell im Ganzen wäre ein vermutlich eindeutig ein Diebstahl, aber die Mitnahme des Felles in kleinen Stücken wäre dann jeweils ein Bagatellfall.
Damit Fred Feuerstein oder Tengelmann die Bestände der Höhle/Kasse nun kontrollieren kann und gegf. einen Nachweis für das Verschwinden von Fell-Stücken bzw. Geld-Stücken hat, wird jetzt zwingend eine Videokamera benötigt.

Die Überwachungskamera wird somit zwangsweise zu einem Bestandteil des gesellschaftlichen Wandels. So wie die unzähligen Blitzlichtanlagen und Radarkontrollen entlang unserer Bundes- und Kreisstraßen auch nur Zeitzeugen des gesellschaftlichen Wandels sind, weil sich die meisten Autofahrer nicht freiwillig an die vorgeschriebenen Geschwindigkeiten halten.

Wenn unserer Gesellschaft das Wissens vom "Mein" und "Dein" nicht irgendwie abhanden gekommen wäre, wenn das Unrechtbewusstsein nicht ein anderes geworden wäre, wenn der Begriff Diebstahl noch eindeutig wäre, wenn Stehlen oder andere Straftaten noch spürbare Konsequenzen hätten, z.B. langfristige Verbannung nach Elba, dann könnten wir auf viele Zeitzeugen dieses gesellschaftlichen Wandels, wie auf die Video-Überwachungskamers verzichten.

Aber zu glauben, wenn es nirgendwo mehr eine Überwachungskamera gibt, hätte sich die Gesellschaft wieder gewandelt, könnte sich auch als Irrtum herausstellen. Vielleicht hat dann der gesellschaftliche Wandel nur andere, effektivere, technische Möglichkeiten der Kontrolle geboren.

Wir können nur, wie Michael Jackson es bereits in "Heal The World" besungen hat,  auf eine bessere Welt hoffen. Auch dies ist nur eine Frage des gesellschaftlichen Wandels und der Zeit.

Klauen an der Supermarktkasse ist nun erlaubt?

Harte Zeiten für Discounter und Supermarktbesitzer


Der Fall Emmely

Das BAG hat es in seinem Urteil vom 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 das Klauen an der Supermarktkasse nunmehr offiziell genehmigt, durch die Hintertür quasi. Zumindest müssen sich die Arbeitgeber nach dem sogenannten „Emmely Urteil“ darauf einstellen, dass wie vom BAG vorgeschlagen, einer Kassiererin nur dann wegen Unehrlichkeit gekündigt werden kann, wenn sie für dieses Vergehen schon eine Abmahnung erhalten hat.

Mit anderen Worten, eine Kassiererin kann sich nun berechtigte Hoffnungen machen, dass ein aufgedeckter „Fehl-Griff“ in die Kasse zunächst ohne direkte Folgen bleiben wird.



Unehrlichkeit ohne Konsequenzen ?
Entlassungen von Kassiererinnen werden nur noch mit „wichtigem Grund“ möglich sein. Ein Bagatelle-Schaden ist nach dem vorliegenden Urteil kein wichtiger Grund mehr. Ob ein „wichtiger Grund“ vorliegt, muss „unter Berücksichtigung aller Umstände, Summe des Schadens und Betriebszugehörigkeit im Einzelfall beurteilt werden.

Der Diebstahl, bzw. das unerlaubte Einlösen der Pfandbons berührte im Fall Emmely bei Tengelmann zwar den Kernbereich der Arbeitsaufgaben einer Kassiererin und hat damit trotz des geringen Wertes der Pfandbons das Vertrauensverhältnis der Parteien objektiv erheblich belastet, aber schlussendlich in Abwägung mit der langen Betriebszugehörigkeit reichte das dem BAG nicht zu einer Kündigung. Dabei wissen sowohl Ermittler der Polizei wie auch Detektive aus Erfahrung, dass es bei fast allen Fällen des Mitarbeiterbetrugs gerade die langjährige Mitarbeiter sind, die betrügen.


Im Rahmen der Abwägung war im „Fall Emmely“ auch auf die vergleichsweise geringfügige wirtschaftliche Schädigung der Beklagten Bedacht zu nehmen, so dass eine Abmahnung als milderes Mittel gegenüber einer Kündigung angemessen und ausreichend gewesen wäre, um einen künftig wieder störungsfreien Verlauf des Arbeitsverhältnisses zu bewirken.



Diebstahl oder Bagatelle?

Arbeitsgerichte und Landesarbeitsgerichte werden zweifelsohne aufgrund des vorliegenden Urteils, die Verhältnismäßigkeit nicht an die Seite schieben und die Kündigungen in Fällen bei langer Betriebszugehörigkeit und geringfügig wirtschaftlicher Schädigung per se für unwirksam erachten. Die entscheidende Frage wird sein, bis zu welcher Höhe werden die Gerichte einen Betrug als Bagatellesache bezeichnen.

Viele Arbeitsrechtler hätten sich vom BAG lieber eine konservative Wertvorstellung gewünscht, dass ein Betrug ein Betrug ist, egal wie hoch die Summe ist.

Pyrrhus –Sieg der Gewerkschaft?
Die Freude der Gewerkschaftler über diese BAG Urteil im Fall Emmely könnte sich aber bald in Das Gegenteil verwandeln. Die Supermarktbesitzer werden sich Gedanken machen müssen, wie das Geld in der Kasse vor dem unerlaubten Zugriff des Personals geschützt werden kann. Selbstzahl-Terminals und Selbstbedienungskassen werden schneller flächend installiert werden, als dies den Gewerkschaften lieb sein wird. ( Siehe Ikea und Shell)


Freiwillige Selbstkontrolle zur Erhaltung der Arbeitsplätze?
Eine freiwillige Selbstkontrolle an Kassen, mit einer präventiven Kassen-Videoüberwachung von Videotronic oder gar der Einsatz der intelligenten Video-Software Kassko, könnte ein Ausweg für Kassiererinnen, Gewerkschaften und Geschäftsinhaber sein, die Arbeitsplätze weiterhin zu erhalten. Information unter http://www.kassko.de/



Walter C. Dieterich


RetailCoach

Beratung für den Einzelhandel

73230 Kirchheim Limburg Str. 31  Tel. Mobil: 0170 - 8181807

Planungshilfe für Video-Überwachungsanlagen





Vorüberlegungen
Bevor Sie anfangen zu planen, fragen Sie sich zuerst, was die Aufgabenstellung ist oder was Ihr Problem ist. Fragen Sie sich welche Kosten es verursacht und was es Ihnen bringen würde, eine Videoanlage zu installieren. Fragen Sie sich, welchen Gewinn Sie aus einem Videosystem haben würden.
(aktualisiert am 10.12.2019)

Planungshilfe zu  einer datenschutzkonformen Videoüberwachungsanlage



1.1  Informieren (Leitfaden)

1.2  Integrieren  (Videospezialisten für  Projektierung und Datenschutz)

1.3  Installieren  (Technisch geschulter, datenschutzzertifizierter Installateur und Service-Techniker)




Bevor Sie anfangen zu projektieren, fragen Sie, was die Aufgabenstellung ist  oder das Problem, das gelöst werden soll und wie viel Kosten dieses Problem  derzeit  verursacht. Dann wissen Sie auch recht schnell wie viel Geld für eine Problembeseitigung investiert werden kann. Wenn keine konkrete Aufgabenstellung oder kein Problem (Zweck*) vorliegt, so besteht in aller Regel auch keinen Bedarf an einer Videoanlage und laut Datenschutz, darf dann auch gem. §4 BDSG-neu keine Videoüberwachung  installiert werden. (* Der Zweck der Videoanlage muss laut BDSG in einer  Datenschutzdokumentation schriftlich festgehalten werden.) Vor der Installation sollte der Betreiber eine Vorabkontrolle durchgeführt haben, um festzustellen, ob es nicht auch mildere(andere) Mittel gibt , um das Problem zu lösen. (Seit dem 25.5.2018 ist zusätzlich auch  eine Datenschutzfolgenabschätzung erforderlich)  Ein  informierter und geschulter Installateur/Errichter/Kassenhändler stellt dem Betreiber aber alle für BDSG und DSGVO erforderliche Unterlagen bereits mit der Auftragsbestätigung zur Verfügung. Es ist zwingend vorgeschrieben, dass die Mitarbeiter über Art und Umfang der Videoüberwachung informiert worden sind und deren Erklärung und Einverständnis auch schriftlich vorliegt.
Wenn Sie die nachstehenden Unterlagen nicht ausfüllen und erledigen, dann laufen Sie Gefahr, dass Sie für Ihre Videoüberwachung eines Tages viel Bußgeld bezahlen müssen

1. Muster: Hinweisschild
2. Muster: Sanktionsschild
3. Muster: Informationsaushang gem. Art 13
4. Muster: Vorabkontrolle, Zweck und Begründung der Videoüberwachung
5. Muster: Datenschutzdokumentation
6. Muster: Einverständniserklärung der Mitarbeiter mit Widerrufshinweis
7. Muster: Bestellung externer Datenschutzbeauftragten für die Videoüberwachung
8. Muster: Geheimhaltevereinbarung Mitarbeiter

Achtung Hinweis an den Installateur: Eine Videoüberwachungsanlage sollte  nicht an den Betreiber übergeben werden, wenn kein Datenschutzbeauftragter bestellt wurde. Für Kameras deren Platzierung nicht datenschutzkonform ist, haftet der Planer oder der Installateur ebenso wie der Betreiber der Videoanlage. Die Haftung für Datenschutzverstöße nach Art. 82 DSGVO ändert sich im Vergleich zu unserem bekannten Schadensersatzrecht schon gewaltig. Im Gegensatz zum BDSG, das die Haftung des Betreibers/Auftraggebers vorsieht, finden sich in Artikel 82 DSGVO wesentlich gravierende Haftungsregeln: „Jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen diese Verordnung ein materieller oder moralischer Schaden entstanden ist, hat Anspruch auf Schadenersatz gegen den für die Verarbeitung Verantwortlichen oder gegen den Auftragsverarbeiter.“

Deshalb haftet auch der Errichter/Installateur direkt gegenüber dem Geschädigten. Wenn Sie als Errichter bei der Deutschen Datenschutzhilfe Mitglied werden, erhalten Sie alle Unterlagen, die Ihr Kunde benötigt "Gratis" und zusätzlich ein Abnahmeprotokoll, dass Sie aus der Haftung nimmt.
Wenn Ihnen das keine Mitgliedschaft wert ist, dann müssen Sie eines Tages einige 1000€ "Lehrgeld" bezahlen.

https://deutsche-datenschutzhilfe.de/mitglied-werden-bei-der-deutschen-datenschutzhilfe-e-v
1. Überwachung : Wann und wo
Klären Sie ab welcher Zeitraum wichtig ist. Wenn nur nachts überwacht werden soll, kann  es sinnvoller sein auf eine spezielle nachtsichttaugliche Kamera mit Umschaltung auf schwarz/weiß (Starlight)zu verwenden, die lichtempfindlicher eingestellt werden kann, als eine Farbkamera.

Tagüberwachung                                 Innenbereich (IP-54)
Tag/Nachtüberwachung                       Außenbereich (IP-66-68)

2. Kameratyp
Mit dem Kameratyp treffen Sie eine Vorentscheidung bezüglich Preis und Folgekosten. Bedenken Sie jedoch, dass nur eine Kamera, die exakt die genannten Bedürfnisse erfüllt, schlussendlich der Grundstock für eine effiziente Videoüberwachung ist. Eine richtig projektierte Videoanlage macht sich von selbst bezahlt und sei es nur durch die Freude oder Komfort, den  der Besitzer dann hat. (Zweck der Kamera beachten) Wegen der Hacker-Gefahr sollten Sie keine  IP-Kamera verwenden. Mittlerweile gibt es die modernere HDVCI-Videotechnik. Wenn Sie Bilder auf ihrem PC, im Netzwerk oder per Fernüberwachung  sehen wollen, können Sie jede Videokamera über den Rekorder zum Router in ein Netzwerk (Web) bringen. Wir empfehlen eine Punkt zu Punkt Videosignal-Übertragung (RG-59) von jeder Kamera bis zum Digitalrekorder und gehen von dort direkt per LAN-Kabel auf den Router.

Farb-Tag/Nacht-Kamera                  HDVCI Full-HD Kamera (analoge Übertragung)
Farb-Tag/Nacht-Kamera mit LED    SDI Full-HD-Kamera (digitale Übertragung)

3. Modellvariante
Die Kamera, die Sie auswählen, sollte den größtmöglichen Vorteil für Ihre Aufgabenstellung haben. Die technischen Möglichkeiten sind bei nahezu allen Kameras identisch, sofern diese ein OSD-Menü haben. Für fast alle architektonischen Gegebenheiten sind Kameras vorhanden. In öffentlich zugänglichen Verkaufsräumen wie in Ladengeschäften oder an Tankstellen dürfen Sie nicht mit 4 oder 8 Megapixel-Kameras breitflächig alles überwachen,  das wäre ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz. Sie dürfen nur das überwachen, was relevant für ihr Anliegen ist, bzw. für das, was Sie als Zweck in Ihrer Datenschutzdokumentation angegeben haben. Beispiel: Nur der Tankvorgang an Säule 4 ist relevant, nicht das daneben stehende, geparkte Auto bei  der Säule Nr. 6. Eine Kuppelkamera möglichst mit vandalismussicherem Glas, sollte immer dort installiert werden, wo die Gefahr besteht, dass Fremde (Einbrecher) an die Kamera gelangen können, um diese zu verstellen. 

Verwenden Sie niemals WLAN-Kameras. WLAN-Kameras werden mit Vorliebe gehackt und Profieinbrecher halten bevorzugt nach Häusern oder Läden mit WLAN-Kameras Ausschau. Bei einem Einbruch oder Ladendiebstahl verwenden die Diebe dann sogenannte „Jammer“ und schalten die WLAN-Kameras einfach aus.(Sie Bericht: Einbrecher haben eine IT-Abteilung)

 Kuppel-Kamera                            LED-Kamera (mit integrierter Beleuchtung)
 Zylinder-Kamera                          Minidome
 Motorisierte-Zoom-Kamera          Speed-Dome (Achtung Datenschutz)

4. Objektiv
Beim Bildausschnitt entscheiden Sie wesentlich über die Qualität Ihrer Videoanlage, je genauer der Bildausschnitt festgelegt wird, desto detailgetreuer sind später die Bilder. Deshalb am besten ein motorisiertes Zoom-Objektiv verwenden. Die Qualität und Lichtstärke des Objektiv ist ein wesentlicher Baustein einer Videoanlage. Faktoren wie Modulationstiefe, Randschärfe, Lichtstärke tragen zum Gelingen Ihres Vorhabens bei.  An dieser Stelle zu sparen, ist dasselbe, wie eine Brille aus Milchglas zu tragen. Sie wäre billiger, aber nutzlos.

 Übersichtaufnahme                        Festobjektiv
 Detailerkennung                             Vario/Zoom-Objektiv

5. Stromversorgung
Beachten Sie, eine dezentrale Stromversorgung ist das einfachste.  POE (Power over Ethernet) ist aber nur bis zu einer Länge von 80m sinnvoll. Danach wird unverhältnismäßig viel Strom verbraucht. Systemkabel mit Video/12V können wegen des Stromverlustes auch nur max. 200m überbrücken.

 230 V                                              POE, Netzwerk (CAT 7)
 Systemkabel (Video,12V, Audio)    Akku/Notstromversorgung
 Wetterfeste Kabel/ Erdkabel

6. Kamerastandart
Wesentliche Kriterien einer Kamera außer der Auflösung, (von 2 bis 8 Megapixel), sind die  Lichtempfindlichkeit und Lichtwertregelung oder auch IR-Schwenkfilter bei einer Tag/Nacht-Kamera oder OSD-Menü-Steuerung per App. Durch die nachfolgenden technischen Merkmale ergeben sich auch große preisliche Unterschiede. Fragen Sie sich deshalb, was Sie wirklich brauchen, was für Sie wichtig ist. Beachten Sie bitte, dass Billigangebote aus dem Internet auch Kostenfallen sind, weil die Qualität häufig nicht in Ordnung ist und die Kameras ausfallen und Technikerkosten verursachen. Unsere Kameras sind geprüft und halten nachweislich jahrelang über die Garantiezeit hinaus und entsprechen zudem allen deutschen (VDE) und europäischen Vorschriften.

 Auflösung (2,4 oder 8Megapixel)      Privatzonen
 Lichtempfindlichkeit  (Tag/Nacht)      OSD - Menü (Fernkonfiguration)
 Gegenlicht:  HLC/BLC/WDR             Tag/Nacht mit IR-Schwenkfilter

7. Beleuchtung
Die Art der Beleuchtung, der Standort der Beleuchtung, (möglichst nah am Objekt) der Spektralbereich der Beleuchtung sollte mit der Spektralkurve der Kamera übereinstimmen. Die Beleuchtungsstärke (Lux) sollte gemessen werden. Eine gleichmäßige „schwache „ Ausleuchtung ist immer besser, als helle punktuelle Strahler. Wenn eine Infrarot-Beleuchtung erforderlich ist, sollte diese nach Möglichkeit separat montiert werden. Kameras mit integriertem LED-Licht sind nur in Innenräumen sinnvoll, denn sie haben die Eigenschaft, dass Sie im Außenbereich ständig gereinigt werden müssen, weil Insekten oder Spinnen, die durch das Licht angezogen werden, das Objektiv verschmutzen

 Beleuchtung  vorhanden                Infrarotbeleuchtung  (LED )
 LED-Strahler erforderlich               LED in Kamera integriert

8. Montage - Verkabelung
Die Kabellänge, oder eventuelle induktive Störungen sprechen in aller Regel für eine 2-Draht oder eine LWL-Video-Übertragung, damit können oft mehrere Kilometer Video- und Steuerbefehle übertragen werden. Die modernste Art der Videoübertragung auch bei Full-HD-Kameras ist mittlerweile das altbekannte RG 59 Koaxkabel, denn es kann ohne Verstärkung bis 300 m Full-HD und bis 500m in HD übertragen und eignet sich auch für die Übertragung der Steuerbefehle und Audio. Der große Vorteil dieser HDVCI-Videotechnik: Sie können die alten Videokabel verwenden, wenn Sie bereits eine alte Videoüberwachung installiert hatten. Ein System-Kabel mit 5,5mm Durchmesser hat eine bessere Abschirmung als ein 3 mm Kabel, was sich natürlich im Preis bemerkbar macht. Wer bei der Montage spart, spart an der denkbar schlechtesten Stelle. Wenn Sie Ihren Arzt im Preis drücken, können Sie ahnen was dabei herauskommt. Gute Arbeit hat immer ihren Preis und dauert auch länger als Pfuscharbeit. Störungen im Videobild sind zumeist auf eilige und somit schlampig oder billige Installationen z. B. bei der Montage der Stecker zurückzuführen oder auf Einstrahlung von 230V oder Starkstrom-Leitungen oder -Geräten. Zu Stromleitungen Immer genügen Abstand gem. VDO halten. Funkübertragung oder WLAN–Kameras sollten Sie wie unter Punkt 3 bereits beschrieben, unbedingt vermeiden, da diese Videosignale immer gestört werden können. Alle Einbrecher und professionellen Ladendiebe haben immer einen „WLAN-Jammer“ dabei, mit dem Sie WLAN-Kameras außer Betrieb setzen können. Bei den qualitativ sehr hochwertigen SDI-Kameras ist wegen der digitalen Bildübertragung ausschließlich ein Koaxkabel mit 95 % Kupferanteil zu verwenden.

 Video/Koaxkabel RG 59                                2-Draht/Telefonkabel
 RG59 Koaxkabel für SDI-Kameras               Glasfaserkabel
 Steuer/Datenleitung LAN/RS-232                 CAT 7
 Video-Systemkabel (Video/Audio/12VDC)

9. Aufzeichnung
Bei der Videoaufzeichnung können Sie entscheiden, ob Sie den Rekorder (DVR) lieber mit der Maus (PC-Lösung) oder lieber mit einer Tastatur (Stand-Alone) bedienen. Die Dauer der Bildspeicherung ist abhängig vom Zweck und muss bei einer Speicherung von mehr als 2 Tagen genau begründet werden. Vermeiden sollten Sie auf jeden Fall eine "Cloud-Abspeicherung". Die Idee, dass ein Rekorder gestohlen werden kann ist irrelevant, da gemäß Datenschutz der Rekorder an einem sicheren Platz untergebracht werden muss.

 Stand-Alone DVR                             Rekorder mit Texteinblendung
 Rekorder auf PC-Basis                     Rekorder mit Kassen–Datenverknüpfung


10. Digitalrekorder
Bei Rekordern gibt es einige wesentliche Kriterien, die sich ebenfalls erheblich auf den Endpreis der Videoanlage auswirken. Wichtig ist vor allem eine optimale und möglichst intuitive Bedienung des Gerätes, sowie die Anbindung an ein Netzwerk oder Internet mit der passenden App/Software für Smartphone, Tablet oder Laptop. Wichtig ist auch, wie viel Bilder pro Sekunde werden aufgenommen und  bei der Wiedergabe gezeigt.  Jeder Rekorder sollte mindestens  25 Bilder pro Sekunde auf jedem Kanal, auch bei voller Belastung auf allen Videoeingängen machen. Bei 16 Kameras sollte der Rekorder min. 32 MB gleichzeitig in Echtzeit (25Frames/Sec.) aufzeichnen können.

 Wiedergabe in Echtzeit
 Anzahl der Videoeingänge: 4 , 8, 16, 32  
 E-Mail Versand/ Popup bei Alarmkriterien
 Video-Motion Detektion, Bewegungserkennung
 Ereignisgesteuerte Aufzeichnung, Alarmeingänge/ Ausgänge,
 Suchfunktionen nach Kamera Nr. Zeit, Ereignis, Kassenstorno, Textdaten
 Netzwerkanschluß, Internet, Klient- Software, Smartphone-App
 POS–Kassendaten oder Schnittstelle für Alarm/Zutrittskontrolle/Bus-Systeme

11. Skizze



Hilfreich zu guter Letzt, ist immer eine Skizze, in der die gewünschten Bildwinkel eingetragen werden können. Beschreiben Sie zusätzlich in wenigen Worten, wie Sie sich die Funktion der Video-Anlage vorstellen. Denken Sie noch an Datenschutz*, Betriebsrat, Sonneneinstrahlung, Wartungs- und Folgekosten. Ein Schnäppchen kann sich im Nachhinein als recht teuer erweisen und viel Bußgeld seitens der Datenschutzbehörde kosten. (Aktuelles Beispiel MrWash) Ein gut geplantes Videosystem wird sich von alleine bezahlt machen. Je mehr Sie für eine Videoanlage investieren, desto mehr werden Sie einsparen, oder umso größer wird ihr Nutzen sein.
















siehe Spezialreport: „Videoüberwachung am Arbeitsplatz und Checkliste für Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen  Räumen“. Füllen Sie dieses Formular aus und fügen noch Bilder, dann schicken Sie dies per Email an dieterich@retailcoach.de und Sie erhalten umgehend ein Angebot. Schnellinfo beim Planungsspezialisten: Walter C. Dieterich: Tel 0 17 0 - 81 81 807

Wenn Sie auf Nummer "Sicher" gehen wollen und sich viel Bußgeld ersparen wollen, dann fordern Sie bei www.efdat.de die nachstehenden Unterlagen für 280 EUR an:

DSGVO-Video-Tool für Gewerbetreibende 

1. Muster: Hinweisschild
2. Muster: Sanktionsschild
3. Muster: Informationsaushang gem. Art 13
4. Muster: Vorabkontrolle, Zweck und Begründung der Videoüberwachung
5. Muster: Datenschutzdokumentation
6. Muster: Einverständniserklärung der Mitarbeiter mit Widerrufshinweis
7. Muster: Bestellung externer Datenschutzbeauftragten für die Videoüberwachung
8. Muster: Geheimhaltevereinbarung Mitarbeiter