In diesem Blog geht es um den Datenschutz bei Videoüberwachungsanlagen
Zwei Studien zur GDPR-Readiness der Unternehmen: Nur zwei Prozent der Firmen sind wirklich auf die DSGVO vorbereitet - computerwoche.de
Die meisten Firmen haben gar keine Ahnung, was da im nächsten Jahr mit der EU-DSGVO auf sie zukommt - oder sie wollen es getreu dem St. Floriansprinzip nicht wahrhaben.
https://www.computerwoche.de/a/nur-zwei-prozent-der-firmen-sind-wirklich-auf-die-dsgvo-vorbereitet,3331251
Datenschutz Quick-Check für Videoüberwachungsanlagen
Dieser Quick-Check kann Ihnen mehrere Tausend Euro an Bußgeld ersparen.
Prüfen Sie, ob Ihre Videoüberwachung gegen das Datenschutzgesetz verstößt.
In nur 2 Min. wissen Sie, ob Ihnen ein Bußgeld droht.
Handeln zu sofort, bevor es zu spät ist!
Alternativ können Sie den Test auch per QR-Code über Ihr Smartphone machen
Weitere Informationen: www.efdat.de
Die Videoüberwachung und die Gefahr von Bußgeld
In Ihrem Geschäft oder auf Ihrem Firmengelände ist eine Video-Überwachungsanlage installiert?
Was Sie derzeit vielleicht noch gar nicht wissen.
Ihre Videoanlage ist in einem sogenannten "öffentlich zugänglichen Raum" installiert.
Wissen Sie, was Sie hätten tun müssen, bevor Ihre Videoüberwachungsanlage überhaupt in Betrieb genommen werden durfte?
Beispielsweise vor der Installation eine Vorabkontrolle durchführen und in dieser Vorabkontrolle dokumentieren, zu welchem Zweck die Videoüberwachung installiert werden soll und welche Gründe dazu geführt haben, dass Sie diese Videoüberwachung installiert haben.
Wenn Sie mit Ihrer Videoüberwachung gegen das BDSG verstoßen, dann kann Sie das hohes Bußgeld kosten. ( Siehe Mr. Wash 64 000 € Bußgeld )
Vermeiden Sie Bußgeld
Stellen Sie in 2 Minuten fest, ob Ihre Videoüberwachung „datenschutzkonform“ ist oder ob Sie bereits Bußgeld und Abmahnungen riskieren. Mit dem Video-Datenschutz-Schnelltest können Sie soviel Geld sparen, wie noch nie in Ihrem Leben.
Wenn Sie kein Bußgeld riskieren wollen, dann zögern Sie nicht länger!
Vielleicht fragen Sie sich, weshalb Sie ausgerechnet heute einen Video-Datenschutztest machen sollten. Es ist doch seither alles "gut" gewesen, niemand hat gefragt, niemand hat sich beklagt, keiner wollte etwas wissen - wo kein Kläger, da kein Richter.
Am 25.Mai 2018 tritt die EU-DSGVO in Kraft, wenn dann Ihre Videoüberwachung immer noch nicht datenschutzkonform ist, dann kann Sie jeder Besucher aus dem europäischen Ausland verklagen und jeder europäische Mitbewerber abmahnen und die Datenschutzbehörden verhängen zusätzlich ein Bußgeld in einer Höhe, dass Ihnen Tränen in die Augen kommen ( bis zu 4% vom Umsatz).
Wenn Ihnen die "Vorabkontrolle" nicht bekannt ist, dann werden Sie spätestens ab 25. Mai 2018 mit der EU-DSGVO – Datenschutz-Folgenabschätzung noch größere Probleme bekommen. Wenn Sie noch keinen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellt haben, dann sollten Sie schon mal etwa 20.000 € auf die "hohe Kante" legen.
Sagen Sie nicht - wir hätten Sie nicht gewarnt : Online-Video-Quick-Check
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| www.efdat.de |
Planer und Installateure haften, wenn die Videoüberwachung nicht datenschutzkonform ist.
Hinweispflicht für Planer und Installateur
Als Planer oder Installateur haben Sie Hinweispflichten.
Werden diese vernachlässigt, dann haftet der Planer und der Installateur
bei einer nicht datenschutzkonformen Videoüberwachung
Eine Missachtung der Datenschutzvorschriften kann dazu führen, dass der Betrieb von Videoanlagen ganz oder
teilweise von der jeweiligen Landesdatenschutzbehörde untersagt wird. Zusätzlich ist der Betreiber nicht unerheblichen Bußgeldern seitens der Behörden, Abmahnungen durch Mitbewerber oder Schadensersatzforderungen von betroffenen Mitarbeitern
teilweise von der jeweiligen Landesdatenschutzbehörde untersagt wird. Zusätzlich ist der Betreiber nicht unerheblichen Bußgeldern seitens der Behörden, Abmahnungen durch Mitbewerber oder Schadensersatzforderungen von betroffenen Mitarbeitern
oder Kunden ausgesetzt.
Entspricht die Installation der Videoanlage nicht in allen Punkten dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) oder
ab Mai 2018 der EU-Grundverordnung dann ist sie gesetzwidrig.
Ist diese gesetzwidrige Installation auf einen Beratungsfehler des beauftragten Planers oder Installateurs
zurückzuführen ist, so können diese in Regress genommen werden, wenn durch deren Planung oder Installation
gegen das Datenschutzgesetz verstoßen wird. Beispielsweise eine Planung ohne Vorabkontrolle.
ab Mai 2018 der EU-Grundverordnung dann ist sie gesetzwidrig.
Ist diese gesetzwidrige Installation auf einen Beratungsfehler des beauftragten Planers oder Installateurs
zurückzuführen ist, so können diese in Regress genommen werden, wenn durch deren Planung oder Installation
gegen das Datenschutzgesetz verstoßen wird. Beispielsweise eine Planung ohne Vorabkontrolle.
Wenn Sie als Installateur nicht das Risiko eingehen wollen, dass Ihnen ein Beratungsmangel unterstellt werden kann,
dann müssen Sie den Betreiber der Videanlage zumindest auf mögliche rechtliche Risiken hinweisen, bzw.
die Videoüberwachung so planen oder ausführen, ( Sachverwalterpflicht) dass nicht gegen das Datenschutzgesetz verstoßen wird
Bereits bei der Planung und vor der Installation und dem Betrieb von Videoüberwachungsanlagen sind
Datenschutz- Bestimmungen zu beachten und genauesten einzuhalten.
Welche Maßnahmen vor der Installation einer Videoüberwachung gemäß Bundesdatenschutzgesetz und
Beschäftigtendatenschutz erforderlich sind, erfahren Sie in unserem kostenlosen White-Paper:
„Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen Räumen“ über das EFDAT-Institut.
Videoüberwachung häufig nicht datenschutzkonform
Videoüberwachungen in deutschen Einzelhandelsgeschäften verstoßen häufig gegen das Datenschutzgesetz
Es ist eine erschreckende Nachricht, ca. 85 % aller Videoüberwachungen in deutschen Einzelhandels-geschäften und Gastronomie-Betrieben entsprechen nicht dem BDSG. Und nun kommt ab 25.Mai 2018 auch noch die EU-DSGVO und das neuen Bundesdatenschutzgesetz.
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| Info der Landesdatenschutzbehörde |
Betroffene Kunden können sich mit Ihrem Beschwerden an den jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz wenden. Die Adressen oder Hilfe erhalten Sie bei Retailcoach in Kirchheim.
Dabei sollte jeder, der Überwachungskameras installiert hat, eigentlich wissen, was der Gesetzgeber erlaubt und was nicht.
Wer sich nicht mit dem BDSG auskennt, sollte sich schleunigst einen externen Datenschutzbeauftragten besorgen, denn ab Mai 2018 steigen die Bußgelder in Astronomische.
Da sind die 64 000 EUR Bußgeld, die Mr.Wash im Jahr 2014 bezahlt hat, richtige Peanuts gegen das , was jetzt auf den Einzelhandel und die Industrie zukommt
Achtung Einzelhändler die EU-DSGVO und das neue BDSG tritt am 25.Mai 2018 in Kraft.
Wenn Sie wegen Ihrer Videoüberwachung nicht hohe Bußgelder riskieren wollen, dann sollten Sie jetzt schleunigst handeln. Warten Sie nicht, bis Ultimo
Wer sich nicht sicher ist, ob Ihre Videoüberwachung rechtssicher ist, sollte ganz schleunigst diesen Test machen
Einen kostenlosen Report zur "Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen Räumen" können Sie bei Retailcoach in Kirchheim-Teck anfordern.
www.retailcoach.de
Wenn Sie Kunde in einem Einzelhandelsgeschäft sind und keine ausreichende Antwort zur dort vorhandenen Videoüberwachung erhalten oder feststellen , dass Kameras an Standorten installiert sind, an denen sie nicht sein sollten, dann können sie sich an die zuständigen Datenschutz-Behörden oder an Retailcoach in Kirchheim wenden.
Die Folgen der Datenschutz Folgenabschätzung
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EU-DSGVO - die EU-Datenschutz-Chaosverordnung
Nachrichten zur EU-DSGVO
Das Datenschutz-Chaos/Tohuwabohu, in der Amtssprache EU-DSGVO genannt, wird langsam aber sicher immer größer.
Ausbaden müssen dieses EU-DSGVO - CHAOS unserer kleinen Unternehmen im Lande. Geschäftsinhaber, die weder die Zeit noch die Lust haben 134 Seiten des DSAnpUG-EU +188 Seiten EU-Datenschutz-Grundverordnung zu lesen, um zu verstehen, was da gemeint ist. Und mittlerweile wissen dies auch die Fachleute nicht mehr so ganz genau. Die Deutungen der einzelnen Paragraphen gehen in alle Richtungen
Die Briten haben dieses kommende Datenschutz-Choas gerade noch rechtzeitig erkannt und sind schnell noch aus der EU ausgetreten.
Das Datenschutz-Chaos/Tohuwabohu, in der Amtssprache EU-DSGVO genannt, wird langsam aber sicher immer größer.
Immer mehr Fachleute glauben zu wissen, wo es langgeht und immer mehr wissen nicht mehr, wo was steht und wer was meint. (Ähnlichkeiten mit dem deutschen Steurgesetz sind rein zufällig)
Ausbaden müssen dieses EU-DSGVO - CHAOS unserer kleinen Unternehmen im Lande. Geschäftsinhaber, die weder die Zeit noch die Lust haben 134 Seiten des DSAnpUG-EU +188 Seiten EU-Datenschutz-Grundverordnung zu lesen, um zu verstehen, was da gemeint ist. Und mittlerweile wissen dies auch die Fachleute nicht mehr so ganz genau. Die Deutungen der einzelnen Paragraphen gehen in alle Richtungen
Die Briten haben dieses kommende Datenschutz-Choas gerade noch rechtzeitig erkannt und sind schnell noch aus der EU ausgetreten.
Nachrichten vom zur EU-DSGVO
Nachrichten vom 26.5. zur EU-DSGVO
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FinanzNachrichten.de
New York (ots) - Genau ein Jahr vor Inkrafttreten der DSGVO
sieht die überwiegende Mehrheit der Unternehmen weltweit (75 Prozent)
große ...
Umsetzung der DSGVO
„Dark Data“ als Stolperstein -
it-daily.net
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it-daily.net
EU Flagge Zwölf Monate bis zum Stichtag: Mit dem Inkrafttreten
der auch als „General Data Protection Regulation“ (GDPR) bekannten
Europäischen ...
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SearchSecurity.de
Unternehmen müssen die EU-DSGVO bis zum 25. Mai 2018
umgesetzt haben. Und da bleibt dank der komplexen Herausforderungen nicht
wirklich ...
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Wiener
Zeitung
In 365 Tagen endet die Schonfrist für Unternehmen, die
Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu prüfen und
umzusetzen.
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TÜV
Rheinland Blog (Blog)
Mai 2018 – zeitgleich mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
– kann ein vollständig reformiertes „Bundesdatenschutzgesetz 2018“ ...
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nachrichten-heute.net
New York (ots) – www.nachrichten-heute.net
#Nachrichten: Genau ein Jahr vor Inkrafttreten der DSGVO sieht die
überwiegende Mehrheit der ...
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Bußgeld wegen Videoüberwachung
Heute gelten schon
strenge Vorschriften, wenn es um den Datenschutz bei Videoüberwachung geht. Verschärft werden diese Gesetze durch die am 27.05.2018 in Kraft tretende
EU-Datenschutz-Grundverordnung. EU_DSGVO
Zudem werden dann auch die Bußgelder drastisch erhöht - bis auf 4% vom Jahrsumsatz.
Zudem werden dann auch die Bußgelder drastisch erhöht - bis auf 4% vom Jahrsumsatz.
- Haben Sie eine Vorabkontrolle gemacht?
- Haben Sie ein Datenschutzmanagement?
- Haben Sie Ihre Mitarbeiter umfassend informiert?
- Haben Sie einen Datenschutzbeauftragten bestellt?
Das "Europäische
Institut für die Einhaltung der Datenschutzverordnung" EFDAT prüft kostenlos bei Ihnen,
ob Ihre Videoüberwachung den
Datenschutzanforderungen entspricht. So verhindern Sie teure Abmahnungen und
Bußgelder
Der EFDAT Quick-Check für Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen
Räumen
In nur 3 Minuten stellen wir mit unserem Fragebogen
fest, ob bei Ihnen ein Verstoß gegen das BDSG vorliegt. Hier anfordern office (at) efdat.de
Auf Wunsch
erhalten Sie danach eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung
Hinweispflicht für Planer und Installateur
Als Planer oder Installateur haben Sie Hinweispflichten
Eine Missachtung der Datenschutzvorschriften kann dazu führen,
dass der Betrieb von Videoanlagen ganz oder teilweise von der jeweiligen Landesdatenschutzbehörde untersagt wird. Zusätzlich ist der Betreiber
nicht unerheblichen Bußgeldern seitens der Behörden, Abmahnungen durch
Mitbewerber oder Schadensersatzforderungen von betroffenen Mitarbeitern
oder Kunden ausgesetzt.
Entspricht die Installation der Videoanlage nicht in allen Punkten dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) oder
ab Mai 2018 der EU-Grundverordnung dann ist sie gesetzwidrig.
Ist diese gesetzwidrige Installation auf einen Beratungsfehler des beauftragten Planers oder Installateurs
zurückzuführen ist, so können diese in Regress genommen werden, wenn durch deren Planung oder Installation
gegen das Datenschutzgesetz verstoßen wird. Wenn Sie als Installateur nicht das Risiko eingehen wollen, dass
Ihnen ein Beratungsmangel unterstellt wird, dann müssen Sie den Betreiber zumindest auf mögliche rechtliche
Risiken hinweisen, bzw. die Videoüberwachung so planen oder ausführen, dass nicht gegen das Datenschutzgesetz
verstoßen wird
ab Mai 2018 der EU-Grundverordnung dann ist sie gesetzwidrig.
Ist diese gesetzwidrige Installation auf einen Beratungsfehler des beauftragten Planers oder Installateurs
zurückzuführen ist, so können diese in Regress genommen werden, wenn durch deren Planung oder Installation
gegen das Datenschutzgesetz verstoßen wird. Wenn Sie als Installateur nicht das Risiko eingehen wollen, dass
Ihnen ein Beratungsmangel unterstellt wird, dann müssen Sie den Betreiber zumindest auf mögliche rechtliche
Risiken hinweisen, bzw. die Videoüberwachung so planen oder ausführen, dass nicht gegen das Datenschutzgesetz
verstoßen wird
Bei der Planung, Einführung und dem Betrieb von Videoüberwachungsanlagen sind Datenschutz- Bestimmungen
zu beachten und genauesten einzuhalten. Welche Maßnahmen vor der Installation einer Videoüberwachung
gemäß Bundesdatenschutzgesetz und Beschäftigtendatenschutz erforderlich sind, erfahren Sie in unserem
White-Paper „Videoüberwachung am Arbeitsplatz“ oder über das Efdat-Institut.
Buchen Sie ein Tagesseminar zur Schulung : Datenschutzbeauftragter in Kirchheim-Teck
Videoüberwachung meistens nicht datenschutzkonform
Videoüberwachung in deutschen Einzelhandelsgeschäften ist häufig nicht datenschutzkonform
Die erschreckende Nachricht: ca 85 % aller Videoüberwachungen in Einzelhandelsgeschäften und Gastro-Betrieben entsprechen nicht dem BDSG.
Mehrere Studien des EFDAT-Institut aus Kirchheim-Teck haben ergeben, dass im Einzelhandel so gut wie keine Kenntnisse über den Datenschutz vorhanden sind. Besonders bei Tankstellenpächtern ist das "Nichtwissen" um den Datenschutz sehr verbreitet. Auch in der Gastronomie hängen viele Videokameras häufig im Gastraum, obwohl dies laut Datenschutz ausdrücklich untersagt.Betroffene Kunden können sich mit Ihrem Beschwerden an den jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz wenden. Die Adressen oder Hilfe erhalten Sie bei Retailcoach in Kirchheim.
Dabei sollte jeder, der sich mit Überwachungskameras beschäftigt, eigentlich wissen, was der Gesetzgeber erlaubt und was nicht.
Als Kunde eines Lokals oder Einzelhandelsgeschäft, dürfen Sie bei jedem Angestellten, nach der Person, die für die Videoanlage zuständig ist, fragen, wenn dies nicht am Eingang auf einem Schild steht.
Auskunftspflicht
Laut Datenschutz müssen Sie in einem Geschäft Auskunft darüber erhalten, wer für die dort installierte Videoüber-wachungsanlage zuständig, bzw. verantwortlich ist. Erhalten Sie diese Auskunft nicht oder kann Ihnen keine Person namentlich genannt werden, an die Sie sich wenden können, dann ist dies bereits ein eklatanter Verstoß gegen den Datenschutz mit weitreichenden Folgen.
Sie haben das Recht, nachzufragen, was mit ihren Video-Daten geschieht, wie die gespeichert werden, wie lange, welche Maßnahmen zur Sicherung Ihrer persönlicher Daten getroffen sind, etc.
Einen Report zur "Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen Räumen" können Sie bei Retailcoach in Kirchheim-Teck anfordern.
Wenn Sie Kunde in einem Einzelhandelsgeschäft sind und keine ausreichende Antwort zur dort vorhandenen Videoüberwachung erhalten oder feststellen , dass Kameras an Standorten installiert sind, an denen sie nicht sein sollten, dann können sie sich an die zuständigen Datenschutz-Behörden oder an Retailcoach in Kirchheim wenden.
www.retailcoach.de
Achtung: Kunden haben einen Auskunftsanspruch
Gemäß § 34 Abs.1 BDSG gilt, dass die „verantwortliche Stelle“ dem Betroffenen auf Verlangen Auskunft zu erteilen hat über
· die zu seiner Person gespeicherten Daten
· den Empfänger oder die Kategorien von Empfängern, an die Daten weitergegeben werden
· den Zweck der Speicherung.
„Verantwortliche Stelle“ ist dabei gemäß § 3 Abs. 7 BDSG jede Person oder Stelle, die personenbezogene Daten für sich selbst erhebt, verarbeitet oder nutzt oder dies durch andere im Auftrag vornehmen lässt. Hinweis: Ausnahmen vom Auskunftsanspruch bestehen nur in wenigen Fällen (z.B. gemäß § 34 Abs.7 BDSG) .
Achtung Tankstellenpächter-Bußgeld vermeiden
Beispiel: Mr. Wash Bußgeld
Das LDI-NRW verhängte gegen Mr. Wash ein Bußgeld in Höhe von insgesamt 64.000 EUR, das sich allerdings aus zwei Komponenten zusammensetzt.
Zum einen wurde wegen der unzulässigen Videoüberwachung 54.000 EUR fällig.
Mit einem zusätzlichen Bußgeld in Höhe von 10.000 EUR wurde das Unternehmen bestraft, weil es trotz gesetzlicher Erforderlichkeit keinen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellt hatte.
Jedes Unternehmen muss einen Datenschutzbeauftragten bestellen, wenn im Geschäft eine Videoüberwachung installiert ist oder mehr als neun Personen (inkl. Inhaber/Geschäftsführung) an der Kasse z.B. Zahlungen per elektronischem Lastschriftverfahren und EC- oder Kreditkarte abwickeln!
Wer darf im Unternehmen Datenschutzbeauftragter sein?
Problematisch: Weder Inhaber, Gesellschafter, noch Personen in leitender Funktion können wegen möglicher Interessenkollision zum Datenschutzbeauftragten bestellt werden. Und die Bestellung eines „einfachen“ Mitarbeiters ist ebenfalls problematisch, da zum einen eine gründliche Qualifizierung erforderlich ist und zum anderen der Datenschutzbeauftragte einen erweiterten Kündigungsschutz, vergleichbar mit dem eines Betriebsrats, genießt und von der Aufgabe auch kaum noch entbunden werden kann. So ist ein externer Datenschutzbeauftragter eine durchaus empfehlenswerte Lösung.
Das LDI-NRW verhängte gegen Mr. Wash ein Bußgeld in Höhe von insgesamt 64.000 EUR, das sich allerdings aus zwei Komponenten zusammensetzt.
Zum einen wurde wegen der unzulässigen Videoüberwachung 54.000 EUR fällig.
Mit einem zusätzlichen Bußgeld in Höhe von 10.000 EUR wurde das Unternehmen bestraft, weil es trotz gesetzlicher Erforderlichkeit keinen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellt hatte.
Jedes Unternehmen muss einen Datenschutzbeauftragten bestellen, wenn im Geschäft eine Videoüberwachung installiert ist oder mehr als neun Personen (inkl. Inhaber/Geschäftsführung) an der Kasse z.B. Zahlungen per elektronischem Lastschriftverfahren und EC- oder Kreditkarte abwickeln!
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| Datenschutzbehörde Rheinland-Pfalz |
Wer darf im Unternehmen Datenschutzbeauftragter sein?
Problematisch: Weder Inhaber, Gesellschafter, noch Personen in leitender Funktion können wegen möglicher Interessenkollision zum Datenschutzbeauftragten bestellt werden. Und die Bestellung eines „einfachen“ Mitarbeiters ist ebenfalls problematisch, da zum einen eine gründliche Qualifizierung erforderlich ist und zum anderen der Datenschutzbeauftragte einen erweiterten Kündigungsschutz, vergleichbar mit dem eines Betriebsrats, genießt und von der Aufgabe auch kaum noch entbunden werden kann. So ist ein externer Datenschutzbeauftragter eine durchaus empfehlenswerte Lösung.
Sie erhalten bei einem Tagesseminar von der "EFDAT" alle Informationen und Unterlagen, um als interner oder externer Datenschutzbeauftragter tätig zu werden.
Das Tagesseminar kostet 220 EUR + MwSt.
Infos beim EFDAT-Insitut
Das Tagesseminar kostet 220 EUR + MwSt.
Infos beim EFDAT-Insitut
EU-DSGVO ohne Beschäftigtendatenschutz
Der neue Beschäftigtendatenschutz in Deutschland ist trotz der neuen
EU-Datenschutz-Grundverordnung, der EU-DSGVO nicht geklärt und nicht verabschiedet.
Welcher Arbeitnehmer kümmert sich schon um Datenschutz und um Versprechungen der Parteien?
Am 13.1.2013 verkündet der Bundestagsabgeordnete Frieser auf seiner Internetseite vollmundig die baldige Verabschiedung des seit 2010 vorliegenden Entwurf zur Regelung des Beschäftigtendatenschutz. Großspurig war in einer Pressemitteilung von Frieser noch die Rede von einem "starken Schutz der Daten für 40 Mio. Arbeitnehmer" und dem "detailliertesten Datenschutz Europas".
Michael Frieser, MdB hatte auf seiner Internetseite stehen:
„Erst diese christlich-liberale Bundesregierung handelt. Vor allem wird ein starker Schutz der Daten von nahezu 40 Mio. Arbeitnehmern in Deutschland erreicht, der sich nicht nur an der vorhandenen Rechtsprechung orientiert. Er geht sogar darüber hinaus. Damit ist es das detaillierteste Datenschutzrecht Europas. Wichtigste Regelung ist, dass die verdeckte Videoüberwachung in Deutschland umfassend verboten wird.
Zur Erinnerung, Pressemitteilung-Frieser.pdf vom 13.1.2013
Klammheimlich wurde das ganze Thema Beschäftigtendatenschutz von der Regierungskoalition bereits am 26.2.3103 aber wieder auf Eis gelegt. Anfragen, was denn mit der Reform des Beschäftigtendatenschutzes nun sei, wurden von MDB Frieser nicht beantwortet. Vermutlich ist er von seinen eigenen Parteifreunden nicht darüber informiert worden, das dass Thema Datenschutz im kommenden Wahlkampf als störend angesehen wurde.
So ist aus dem groß angekündigten „detaillierteste Datenschutzrecht Europas“ nichts geworden. Die schwarz/gelbe Regierungskoalition macht wieder mal einen Rückzieher. So kurz vor der Wahl will es sich die Kanzlerin Merkel weder mit den Gewerkschaften, noch mit den Arbeitgeberverbänden verderben. Eine Lösung muss in der nächsten Legislaturperiode gefunden werden," wie der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Hans-Peter Uhl dann am 26.2. 13 sagte. Siehe: Ruhrnachrichten
Zitat Frieser: „Erst diese christlich-liberale Bundesregierung handelt.“
Handeln, lieber Herr Frieser sieht aber anders aus. 40 Mio. Arbeitnehmer sind offensichtlich für die Regierungspartei keine so wichtige Interessenvertretung, dass sie es wert gewesen wären, den Gesetzesentwurf zu verabschieden. Der normale Bürger "Arbeitnehmer" bleibt mal wieder auf der Strecke. Hoffentlich erinnert sich der Bürger bei der kommenden Wahl daran.
Mit anderen Worten, die Arbeitgeber, die Ihren Datenschutz nicht eindeutig regeln, werden sich in Zukunft schwer tun, es wird nur so hageln von Schadensersatzforderungen durch Arbeitnehmer und betroffenen Kunden.
P.S. Wer die Hoffnung hat, dass sich bei der jetzigen schwarz/roten Koalition oder der künftigen schwarz/gelben-Koalition etwas ändert, möge sich bei mir melden.
Michael Frieser, MdB hatte auf seiner Internetseite stehen:
„Erst diese christlich-liberale Bundesregierung handelt. Vor allem wird ein starker Schutz der Daten von nahezu 40 Mio. Arbeitnehmern in Deutschland erreicht, der sich nicht nur an der vorhandenen Rechtsprechung orientiert. Er geht sogar darüber hinaus. Damit ist es das detaillierteste Datenschutzrecht Europas. Wichtigste Regelung ist, dass die verdeckte Videoüberwachung in Deutschland umfassend verboten wird.
Zur Erinnerung, Pressemitteilung-Frieser.pdf vom 13.1.2013
Klammheimlich wurde das ganze Thema Beschäftigtendatenschutz von der Regierungskoalition bereits am 26.2.3103 aber wieder auf Eis gelegt. Anfragen, was denn mit der Reform des Beschäftigtendatenschutzes nun sei, wurden von MDB Frieser nicht beantwortet. Vermutlich ist er von seinen eigenen Parteifreunden nicht darüber informiert worden, das dass Thema Datenschutz im kommenden Wahlkampf als störend angesehen wurde.
Seit Ende 2010 war die Erweiterung des §32 BDSG bereits eine beschlossene Sache und sollte jetzt endlich im Januar 2013 verabschiedet werden.
Schon im Februar war aber dann klar, dass es keine Entscheidung in dieser Legislaturperiode mehr gibt. Dabei steht in dem Entwurf nichts anderes, als das, was die Gerichte seit Jahren als Recht anerkennen. Eine bessere Vorlage, als das was Recht ist, in ein Gesetz zu packen, hätte sich Schwarz/Gelb gar nicht wünschen können.
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes vom 3. September 2010So ist aus dem groß angekündigten „detaillierteste Datenschutzrecht Europas“ nichts geworden. Die schwarz/gelbe Regierungskoalition macht wieder mal einen Rückzieher. So kurz vor der Wahl will es sich die Kanzlerin Merkel weder mit den Gewerkschaften, noch mit den Arbeitgeberverbänden verderben. Eine Lösung muss in der nächsten Legislaturperiode gefunden werden," wie der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Hans-Peter Uhl dann am 26.2. 13 sagte. Siehe: Ruhrnachrichten
Zitat Frieser: „Erst diese christlich-liberale Bundesregierung handelt.“
Handeln, lieber Herr Frieser sieht aber anders aus. 40 Mio. Arbeitnehmer sind offensichtlich für die Regierungspartei keine so wichtige Interessenvertretung, dass sie es wert gewesen wären, den Gesetzesentwurf zu verabschieden. Der normale Bürger "Arbeitnehmer" bleibt mal wieder auf der Strecke. Hoffentlich erinnert sich der Bürger bei der kommenden Wahl daran.
Was ist nun die Folge, dieses schwarz-gelben Tohuwabohu mit dem (Beschäftigten-) Datenschutz?
Die Gerichte werden dies in zunehmenden Maße ausbaden müssen, dass es keine klare Gesetzesvorlage gibt. Alles, was nicht eindeutig geregelt ist, führt in unserem streng reglementierten Deutschland leider immer zu Streitigkeiten vor Gericht.
Die Gerichte werden dies in zunehmenden Maße ausbaden müssen, dass es keine klare Gesetzesvorlage gibt. Alles, was nicht eindeutig geregelt ist, führt in unserem streng reglementierten Deutschland leider immer zu Streitigkeiten vor Gericht.
P.S. Wer die Hoffnung hat, dass sich bei der jetzigen schwarz/roten Koalition oder der künftigen schwarz/gelben-Koalition etwas ändert, möge sich bei mir melden.
Mehr Infos zum Thema Beschäftigtendatenschutz hier auf dieser
Internetseite:
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